Meta-Ordnungsgeld 100.000 Euro: Gericht ahndet Lösch-Verzögerungen
08.06.2026 - 23:26:12 | boerse-global.de
Auf der Digitalkonferenz #beBETA 2026 in Berlin sprach er sich am Montag fĂŒr eine Digitalabgabe und die Ăbernahme von TikTok in europĂ€ische HĂ€nde aus.
Forderungen nach Digitalabgabe
Vor rund 200 GĂ€sten kritisierte Weimer die Marktmacht internationaler Tech-Konzerne. Journalistische Inhalte mĂŒssten im Zeitalter der KĂŒnstlichen Intelligenz besser geschĂŒtzt werden. Die wirtschaftliche Ausbeutung von MedienhĂ€usern durch Plattformbetreiber mĂŒsse enden. Der Kulturstaatsminister forderte eine Angleichung der Regeln fĂŒr Online-Plattformen an die Standards klassischer Medien. Zudem regte er den Einsatz des Kartellrechts gegen Monopolbildungen an.
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Sein konkreter Vorschlag: Die Videoplattform TikTok solle in europĂ€ische HĂ€nde ĂŒberfĂŒhrt werden.
UnterstĂŒtzung vom Verlegerverband
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) begrĂŒĂte die Initiativen. Vorstandsmitglied Ditzen-Blanke lobte den Schutz journalistischer Inhalte und die Forderung nach fairer VergĂŒtung.
Im Rahmen der Konferenz wurden erstmals die #beBETA Digital Impact Awards verliehen. Gold ging an Ippen Media fĂŒr ein Projekt zu digitalen Wahlkarten. Silber erhielt die Neue Pressegesellschaft fĂŒr eine personalisierte Plattform. Bronze sicherte sich die SĂŒddeutsche Zeitung fĂŒr Engagement-Tools.
Public-Value-Modell: GĂŒnther macht Druck
Auch Schleswig-Holsteins MinisterprĂ€sident Daniel GĂŒnther unterstĂŒtzt neue RegulierungsansĂ€tze. Er befĂŒrwortet das sogenannte âPublic-Valueâ-Konzept, das die Landesmedienanstalten in Bayern und Nordrhein-Westfalen vorantreiben. Ziel: Inhalte verlĂ€sslicher Medien sollen in sozialen Netzwerken bevorzugt ausgespielt werden.
Die schleswig-holsteinische Staatskanzlei bestĂ€tigte, dass weitere gesetzliche Vorgaben fĂŒr Plattformen geprĂŒft werden. Eine abschlieĂende Beschlussfassung der BundeslĂ€nder wird jedoch nicht vor Ende 2026 erwartet.
100.000 Euro Ordnungsgeld gegen Meta
Die rechtliche Druckkulisse verschÀrft sich parallel durch Gerichtsentscheidungen. Das Landgericht Frankfurt verhÀngte ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen den US-Konzern Meta. Der Beschluss vom 28. Mai resultiert aus erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung einer Löschungsanordnung.
Meta hatte Facebook-BeitrĂ€ge mit unwahren Kriegsverbrecher-VorwĂŒrfen gegen einen Soldaten erst 15 beziehungsweise 17 Tage nach der Anordnung vom 23. MĂ€rz entfernt. Das Gericht wertete dies als strukturelle Fehlorganisation und mangelnde BerĂŒcksichtigung von Persönlichkeitsrechten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskrĂ€ftig.
Ăsterreich plant schĂ€rfere Haftungsregeln
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In Ăsterreich bereitet die Regierung eine Novelle des Mediengesetzes vor. Vizekanzler Babler und Justizministerin Sporrer legten Anfang Juni einen Entwurf vor, der das âNotice and take downâ-Prinzip stĂ€rken soll.
Bisher haften Betreiber von Social-Media-Profilen oft unmittelbar fĂŒr beleidigende Kommentare Dritter. Selbst bei einer Löschung tragen sie die Verfahrenskosten â laut Branchenangaben zwischen 1.000 und 1.500 Euro. Die geplante Neuregelung sieht vor, dass zunĂ€chst eine auĂergerichtliche Aufforderung zur Löschung erfolgen muss. Reagiert der Betreiber innerhalb von drei Werktagen, sollen keine Gerichtskosten anfallen.
SPĂ-Justizsprecherin Selma Yildirim bezeichnete dies als notwendigen Schritt. Es gehe darum, missbrĂ€uchliche Abmahnwellen zu verhindern und den Kampf gegen Hass im Netz zielgerichteter zu gestalten. WĂ€hrend die SPĂ den Vorschlag unterstĂŒtzt, zeigt sich der Koalitionspartner ĂVP bislang verhalten.
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