Mietpreisbremse in Darmstadt: IWU zĂ€hlt 165 VerstöĂe unter 309 VertrĂ€gen
Veröffentlicht am: 18.10.2026 um 07:07 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn Darmstadt wird bei Neuvermietungen in mehr als jedem zweiten Fall die gesetzliche Mietpreisbremse missachtet. Das zeigt eine Untersuchung des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU), die im Juni 2026 im Rahmen der Erstellung des örtlichen Mietspiegels vorgestellt wurde und ĂŒber die echo-online.de am 18. Oktober 2026 berichtete.
Von insgesamt 309 ausgewerteten MietverhĂ€ltnissen ĂŒberschritten 165 die zulĂ€ssige Höchstgrenze. Das entspricht einem Anteil von 53 Prozent der neu abgeschlossenen VertrĂ€ge.
Deutliche Ăberschreitungen und viele Privatvermieter
Die Daten des IWU verdeutlichen das AusmaĂ der Abweichungen auf dem DarmstĂ€dter Wohnungsmarkt. Bei 95 der untersuchten Wohnungen lag die verlangte Miete zwischen 20 und 50 Prozent ĂŒber dem zulĂ€ssigen Satz. Die Analyse ergab zudem, dass 76 Prozent der betroffenen Vermieter Privatpersonen sind.
Das Institut schrĂ€nkte die Ergebnisse allerdings methodisch ein: Gesetzliche AusnahmetatbestĂ€nde wie vorangegangene ModernisierungsmaĂnahmen oder eine bereits durch den Vormieter begrĂŒndete höhere Miete lieĂen sich im Rahmen der Erhebung nicht lĂŒckenlos ĂŒberprĂŒfen. Aus diesem Grund werden die erfassten VerstöĂe formal zunĂ€chst als VerdachtsfĂ€lle eingestuft.
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Rechtlicher Rahmen und markante EinzelfÀlle
Die bundesweite Mietpreisbremse existiert seit 2015, in Darmstadt gilt die entsprechende Verordnung seit 2019. EigentĂŒmer dĂŒrfen die Miete bei einer Neuvermietung grundsĂ€tzlich höchstens zehn Prozent ĂŒber das Niveau der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete anheben. Liegt der vereinbarte Betrag mehr als 20 Prozent ĂŒber diesem Wert, drohen BuĂgelder. Ab einer Ăberschreitung von 50 Prozent steht der Tatbestand des Mietwuchers im Raum.
Dass diese Schwellen in der Praxis teils massiv ĂŒberschritten werden, belegen konkrete EinzelfĂ€lle aus der IWU-Auswertung. FĂŒr eine Wohngemeinschaft am Rhönring verlangte der Vermieter monatlich 1350 Euro anstelle der zulĂ€ssigen 606 Euro. In der RoĂdörfer StraĂe wurden 1092 Euro statt der erlaubten 737 Euro fĂ€llig. In der AdelungstraĂe belief sich der Mietpreis auf 1250 Euro, obwohl der zulĂ€ssige Satz bei 858 Euro lag.
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Mieter, die von ĂŒberhöhten Forderungen betroffen sind, mĂŒssen diese Zahlungen nicht dauerhaft hinnehmen. Nach EinschĂ€tzung des Mieterbundes ist eine RĂŒckforderung der unzulĂ€ssig gezahlten Miete fĂŒr einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten rĂŒckwirkend möglich.
