Mindestlohn, Euro

Mindestlohn: 13,90 Euro ab 2026, dann 14,60 Euro 2027

Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 05:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der DGB plant Mindestlohnerhöhungen auf 13,90 und 14,60 Euro. Verstöße verursachten seit 2015 Schäden von 64 Milliarden Euro.

DGB-Analyse: Mindestlohn steigt bis 2027 auf 14,60 Euro
Ein Schreibtisch mit Unterlagen und einem Stift in einem modernen Bürogebäude bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Entwicklung der gesetzlichen Lohnuntergrenze in Deutschland steht vor einer Phase deutlicher Anpassungen. In einer Mitte August 2026 veröffentlichten Orientierungshilfe des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) werden die kommenden Stufen der Lohnsteigerungen sowie die damit verbundenen Herausforderungen für den Arbeitsmarkt detailliert beleuchtet.

Neben den reinen Vergütungszahlen rücken dabei zunehmend die ökonomischen Folgen unzureichender Kontrollmechanismen in den Fokus der fachlichen Betrachtung.

Schrittweise Anhebung der Lohnuntergrenze bis 2027

Die Planung für die kommenden Jahre sieht eine zweistufige Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns vor. Laut den Unterlagen des DGB wird der Mindestlohn im Jahr 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigen. Für das darauffolgende Jahr 2027 ist eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro vorgesehen. Von der für 2026 geplanten Erhöhung werden nach Einschätzung des Gewerkschaftsbundes mehr als 6 Millionen Beschäftigte unmittelbar profitieren.

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Parallel zu diesen Anpassungen verschieben sich auch die Grenzen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Die sogenannte Minijob-Grenze soll im Jahr 2026 auf 603 Euro steigen. Mit der weiteren Lohnanpassung im Jahr 2027 ist eine Erhöhung dieser Verdienstgrenze auf 633 Euro vorgesehen. Diese Koppelung soll sicherstellen, dass die monatliche Arbeitszeit im Rahmen der Geringfügigkeit trotz steigender Stundenlöhne stabil bleibt.

Wirtschaftliche Auswirkungen von Mindestlohnverstößen

Ein zentraler Aspekt der aktuellen Analyse betrifft die historische Aufarbeitung von Mindestlohnverstößen. In dem Zeitraum von 2015 bis 2024 haben Verstöße gegen die Lohnvorgaben laut Berechnungen des DGB einen Gesamtschaden von 64 Mrd. Euro verursacht. Diese Summe setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, die sowohl die staatlichen Haushalte als auch die privaten Haushalte der Arbeitnehmer belasten.

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Die Analyse beziffert die entgangenen Sozialversicherungsbeiträge auf 22 Mrd. Euro. Zudem seien dem Fiskus durch die Mindestlohnverstöße rund 7 Mrd. Euro an Einkommensteuer entgangen. Für die betroffenen Beschäftigten resultiere aus der Unterschreitung der gesetzlichen Lohnuntergrenze ein Nettoverlust von insgesamt 35 Mrd. Euro. Insgesamt seien laut der Untersuchung rund 6 Millionen Beschäftigte von solchen Verstößen betroffen gewesen.

Herausforderungen bei der behördlichen Überwachung

Trotz der klaren gesetzlichen Vorgaben offenbaren die Daten des DGB erhebliche Defizite bei der Durchsetzung des Mindestlohns. Die zuständige Behörde, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), leidet unter einem deutlichen Personalmangel. Demnach sind derzeit 2.500 Planstellen innerhalb der Organisation unbesetzt.

Diese personelle Unterdeckung wirkt sich unmittelbar auf die Kontrolldichte aus. Rechnerisch gesehen findet eine Kontrolle der Betriebe nur alle 140 Jahre statt.

Angesichts der hohen Zahl an Betroffenen und der massiven finanziellen Schäden für das Sozialsystem und die Beschäftigten unterstreicht die aktuelle Analyse die Notwendigkeit, die Überwachungskapazitäten an die wirtschaftliche Bedeutung des Mindestlohns anzupassen.

Die kommenden Erhöhungen auf 13,90 Euro und 14,60 Euro verstärken den Druck auf die Kontrollinstanzen, die Einhaltung der gesetzlichen Standards effektiv zu gewährleisten.

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