Mindestlohn, Euro

Mindestlohn 13,90 Euro: Rentenkommission fordert Ende des Minijob-Status

25.06.2026 - 01:30:38 | boerse-global.de

Die Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro betrifft Minijobber und Praktikanten. Eine Kommission empfiehlt die Abschaffung des Minijob-Sonderstatus.

Mindestlohn steigt: Folgen für Minijobber und Praktikanten
Mindestlohn - Ein Stapel Euro-Münzen neben einer kleinen Figur, die einen Praktikanten darstellt, auf einem Schreibtisch mit Dokumenten und Taschenrechner. 25.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das hat Folgen für Praktikanten und die 6,55 Millionen Minijobber in Deutschland. Eine Expertenkommission empfiehlt jetzt sogar die Abschaffung des Minijob-Sonderstatus.

Wann Praktikanten Mindestlohn bekommen

Die Pflicht zur Mindestlohnzahlung hängt von der Art des Praktikums ab. Keinen Anspruch haben Praktikanten bei:

  • Pflichtpraktika, die in einer Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben sind
  • Freiwilligen Praktika zur Berufsorientierung unter drei Monaten Dauer

Vollen Anspruch gibt es dagegen, wenn ein freiwilliges Praktikum länger als drei Monate dauert – und zwar ab dem ersten Tag. Gleiches gilt für Praktika nach abgeschlossenem Studium oder Ausbildung.

Arbeitgeber müssen jedem Praktikanten ein Zeugnis ausstellen. Und sie sollten die Regeln ernst nehmen: Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Für 2027 ist bereits eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro geplant.

Minijobs vor dem Aus?

Die Rentenkommission hat am 24. Juni einen weitreichenden Vorschlag vorgelegt: den steuer- und sozialversicherungsfreien Sonderstatus der Minijobs abschaffen. Ziel ist die Überführung in reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.

Das Gremium kritisiert, dass das aktuelle System besonders für Frauen soziale Risiken birgt. Bundeskanzler Merz unterstützt die vollständige Umsetzung der Vorschläge. SPD, Linke und Grüne befürworten eine Abschaffung, die AfD will die Verdienstgrenzen ausweiten. In der Union gibt es noch keine einheitliche Position.

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Ausnahmen könnten für Schüler, Studenten und Rentner gelten.

Was eine Reform kosten würde

Die Wirtschaftsverbände schlagen Alarm. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Dehoga warnen vor Belastungen für Gastgewerbe, Handel und Landwirtschaft. Ihre Rechnung: Bei einem Verdienst an der aktuellen Grenze von 603 Euro müssten Minijobber mit Abzügen von rund 130 Euro für alle Sozialversicherungen rechnen.

Trotz der Reformdebatte tritt zum 1. Juli eine Neuregelung in Kraft: Minijobber können ihre Befreiung von der Rentenversicherung einmalig rückgängig machen. Das bringt zusätzliche Rentenansprüche und Zugang zur Riester-Förderung.

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Gleichzeitig plant Gesundheitsministerin Warken eine Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung von 13 auf 17,5 Prozent, zur Pflegeversicherung auf 3,6 Prozent. Die Gesamtbelastung für Arbeitgeber könnte von 31 auf bis zu 39 Prozent steigen.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hält die Abschaffungspläne dagegen für richtig: Sie würden Anreize für längere Arbeitszeiten schaffen.

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