Minijob-Grenze: 603 Euro ab sofort – was Beschäftigte wissen müssen
01.06.2026 - 22:21:42 | boerse-global.de
Gleichzeitig wurde die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro monatlich angehoben. Beide Entwicklungen hängen eng miteinander zusammen – und sie zeigen: Der Arbeitsmarkt verändert sich spürbar.
Das Statistische Bundesamt veröffentlichte die aktuellen Zahlen am 28. Mai. Demnach wuchsen die Nominallöhne um 4,1 Prozent, während die Inflation bei 2,2 Prozent lag. Besonders profitieren Geringverdiener: Ihre Löhne stiegen um ganze 7,0 Prozent. Minijobber verzeichneten ein Plus von 4,4 Prozent.
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Warum die Minijob-Grenze steigt
Die Anhebung von 556 auf 603 Euro ist kein Zufall. Sie ist direkt an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Der liegt 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde – ein Anstieg um gut einen Euro gegenüber dem Vorjahr. Das Prinzip: Wer marginal beschäftigt ist, soll weiterhin maximal rund 43 Stunden im Monat arbeiten können. Die Grenze wächst also mit dem Stundenlohn.
Jahresbezogen dĂĽrfen Minijobber nun bis zu 7.236 Euro verdienen. Und der Trend setzt sich fort: 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Dann wird auch die Minijob-Grenze erneut angepasst.
Branchen mit den größten Sprüngen
Nicht alle Sektoren entwickeln sich gleich. Die höchsten Lohnsteigerungen gab es im Bergbau mit 6,9 Prozent, gefolgt von Finanzdienstleistungen (6,5 Prozent) und der Energieversorgung (5,9 Prozent). Ob sich dieses Wachstum halten lässt, ist fraglich. Experten warnen vor möglichen wirtschaftlichen Verwerfungen durch internationale Konflikte.
Neue Regeln fĂĽr Midijobs und Sozialabgaben
Mit der Minijob-Grenze steigt auch der Übergangsbereich für Midijobs. Er beginnt nun bei 603,01 Euro und reicht bis 2.000 Euro monatlich. In dieser Zone zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialbeiträge, die mit steigendem Einkommen allmählich zunehmen.
Für klassische Minijobs zahlen Arbeitgeber weiterhin Pauschalbeiträge, darunter zwei Prozent pauschale Lohnsteuer. Grundsätzlich unterliegen Minijobs der Rentenversicherungspflicht – doch Beschäftigte können sich befreien lassen. Eine Neuerung ab dem 1. Juli 2026 erlaubt es, diese Befreiung einmal monatlich rückgängig zu machen.
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Weitere Steueränderungen 2026
Der Gesetzgeber hat zahlreiche weitere Regelungen angepasst:
- Steuerfreibeträge: Der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro. Die Ehrenamtspauschale stieg auf 960 Euro, die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro.
- Pendler und Abschreibungen: Die Entfernungspauschale beträgt 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Für digitale oder bewegliche Wirtschaftsgüter gilt eine degressive AfA von 30 Prozent – für Anschaffungen zwischen Juli 2025 und Ende 2027.
- Überstunden-Prämien: Eine geplante Reform will Überstundenzuschläge bis zu 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei stellen – vorausgesetzt, die Arbeit überschreitet die übliche Vollzeit (34 bis 40 Stunden).
- Transparenz-Richtlinie: Eine EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz müsste eigentlich bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt sein. Die Bundesregierung plant jedoch eine Verzögerung bis Anfang 2027.
Die U1-Umlage für Arbeitgeber wurde auf 0,8 Prozent gesenkt. In der Landwirtschaft gilt für kurzfristige Beschäftigungen eine verlängerte Frist von 15 Wochen oder 90 Tagen. Für Bürgergeld-Empfänger sind ab dem 1. Juli 2026 strengere Sanktionen vorgesehen.
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