Minijob-Reform, Millionen

Minijob-Reform: 6,8 Millionen sollen in Sozialversicherung

Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 13:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Rentenkommission empfiehlt die Abschaffung des Minijob-Sonderstatus. Beschäftigte müssten mit deutlichen Nettoverlusten rechnen, während Arbeitgeber entlastet würden.

Minijob-Reform: Rentenkommission will Sonderstatus abschaffen
Ein Schreibtisch mit Taschenrechner, Münzstapeln und einem Arbeitsvertrag als Symbol für Mindestlohn und Sozialabgaben. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Davon profitieren bis zu 6,6 Millionen Beschäftigungsverhältnisse – rund 17 Prozent aller Arbeitsplätze. Auch die Verdienstgrenze für Minijobs stieg auf monatlich 603 Euro. Für 2027 ist bereits eine weitere Anpassung auf 14,60 Euro geplant, die Minijob-Grenze soll dann bei 633 Euro liegen.

Rentenkommission will Minijob-Sonderstatus abschaffen

Doch das eigentliche Thema schwelt tiefer: Eine Rentenkommission empfiehlt, den Sonderstatus von Minijobs weitgehend abzuschaffen. Rund 6,8 Millionen geringfügig Beschäftigte sollen in die volle Sozialversicherungspflicht einbezogen werden – mit dem Ziel, Altersarmut zu bekämpfen. Besonders Frauen könnten von einer lückenlosen Rentenbiografie profitieren. Aktuell zahlen 79,1 Prozent der Minijobber keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung.

Nur für Schüler soll es Ausnahmen geben. Die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, würde für alle anderen entfallen. Ein erster Schritt ist bereits gemacht: Seit dem 1. Juli 2026 können Beschäftigte eine bestehende Befreiung einmalig widerrufen.

Nettoverlust für Beschäftigte, Entlastung für Arbeitgeber?

Die finanzielle Kehrseite wäre erheblich. Wer 603 Euro brutto verdient, bekäme bei voller Beitragspflicht nur noch rund 475 Euro netto (mit Kind) beziehungsweise 472 Euro (kinderlos) – statt bisher fast des gesamten Betrags. Der Eigenanteil zur Rentenversicherung würde von 3,6 Prozent (21,71 Euro) auf reguläre Beiträge von etwa 56,08 Euro steigen.

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Für Arbeitgeber könnten die Kosten dagegen sinken. Aktuell zahlen sie für einen 603-Euro-Job inklusive Pauschalabgaben rund 791 Euro. Bei voller Sozialversicherungspflicht lägen die Kosten bei geschätzten 731 bis 738 Euro. Branchenvertreter wie der DEHOGA warnen dennoch vor einem „Konstruktionsfehler“: Sie befürchten Probleme bei der Besetzung von Abend- und Wochenendschichten sowie mehr Schwarzarbeit.

Streit in der Politik: SPD offen, Union lehnt ab

In der Koalition zeichnen sich Differenzen ab. Die SPD signalisierte Anfang August Kompromissbereitschaft: Dirk Wiese brachte Ausnahmen für Studierende und Rentner ins Spiel, zudem längere Übergangsfristen und Härtefallregelungen für die Metall- und Stahlindustrie. Die Union lehnt die Pläne ab – mit Verweis auf Finanzierung und Flexibilität des Arbeitsmarktes.

Flankiert wird die Debatte von einer umstrittenen Gesundheitsreform: Am 10. Juli 2026 beschloss die Regierung das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Krankenkassen müssen künftig nicht mehr aktiv über Zusatzbeitragserhöhungen informieren. Das Sonderkündigungsrecht für Versicherte bleibt jedoch bestehen. 2027 sollen so fast 19 Milliarden Euro eingespart werden.

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Deutschland im EU-Vergleich: Top, aber teuer

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit dem Mindestlohn im oberen Drittel. Eurostat weist für Juli 2026 nominal 2.343 Euro aus – Luxemburg führt mit 2.771 Euro. Kaufkraftbereinigt liegt Deutschland mit 2.164 Kaufkraftstandards sogar vor Luxemburg.

Dafür drücken die Lohnnebenkosten. Die Arbeitgeber-Grundbelastung liegt in Deutschland bei 21,27 Prozent des Bruttogehalts, in Polen bei 20,48 Prozent. Zusätzliche Umlagen wie die Insolvenzgeldumlage (0,15 Prozent) sowie U1- und U2-Umlagen erhöhen den Druck weiter. Ob die Minijob-Reform zeitnah in einen Gesetzentwurf mündet, bleibt offen – die politischen Abstimmungen laufen noch.

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