Minijob-Reform, Beschäftigte

Minijob-Reform: Ab 1. Juli können Beschäftigte in die Rente einzahlen

11.06.2026 - 14:31:08 | boerse-global.de

Der klassische Sozialversicherungsausweis wird durch ein digitales Verfahren ersetzt. Arbeitgeber fragen die Nummer direkt ab, was Bürokratie spart.

Sozialversicherungsausweis digital: Neues Verfahren für Arbeitgeber
Minijob-Reform - Eine Hand hält ein Smartphone mit einer digitalen Anzeige, die einen Versicherungsnummernachweis symbolisiert, in einem Büro. 11.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit Anfang 2023 ersetzt ihn der digitale Versicherungsnummernachweis. Arbeitgeber fragen die Nummer nun direkt bei der Rentenversicherung ab – ein Papierdokument müssen Beschäftigte nicht mehr vorlegen.

Alte Ausweise behalten ihre Gültigkeit. Doch das neue Verfahren spart vor allem beim Onboarding neuer Mitarbeiter jede Menge Bürokratie. Die Umstellung basiert auf dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz.

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Minijobber bekommen neue Freiheiten

Ab dem 1. Juli 2026 können geringfügig Beschäftigte ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht widerrufen. Der Antrag muss schriftlich beim Arbeitgeber eingehen – und ist für die Zukunft endgültig.

Wer sich für die Versicherungspflicht entscheidet, zahlt 3,6 Prozent seines Lohns. Der Arbeitgeberbeitrag liegt bei 15 Prozent. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs beträgt 603 Euro, das sind 7.236 Euro im Jahr.

Reformgipfel im Kanzleramt: Wer fordert was?

Am 10. Juni 2026 trafen sich Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände im Bundeskanzleramt. Die Themen: Arbeitsmarktpolitik und Beitragsstabilität. Die Arbeitgeber forderten mehr Flexibilisierung und weniger Bürokratie. Der DGB drängte auf eine Steuerreform. Der Sozialverband VdK warnte vor Kürzungen bei den Sozialleistungen.

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Pflegeversicherung: Deutliche Beitragssteigerung geplant

Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz sieht zum 1. Januar 2027 eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf über 7.000 Euro monatlich vor. Der Kinderlosenzuschlag soll von 0,6 auf 0,7 Prozent steigen. Zudem könnte die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden.

Digitale Heilberufsausweise: Frist läuft ab

Die Bundeszahnärztekammer erinnert an eine wichtige Frist: Bis zum 30. Juni 2026 müssen bestimmte elektronische Heilberufsausweise der Generation 2.0 ausgetauscht werden. Betroffen sind Karten mit IDEMIA-Chips und Ausweise bestimmter Anbieter, die bis Ende 2025 ausgegeben wurden.

Ohne den Tausch sind digitale Anwendungen wie das E-Rezept oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung technisch nicht mehr nutzbar.

Das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll den Krankenkassen mehr Spielraum bei der elektronischen Patientenakte geben und die Telematikinfrastruktur stabilisieren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat jedoch weiterhin Bedenken – die Praktikabilität sei nicht gesichert.

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