Minijob-Reform: Bis zu 130 Euro weniger Netto pro Monat
Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 21:11 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Künftig sollen die meisten geringfügig Beschäftigten in die Sozialversicherung einzahlen – das könnte ihr Nettoeinkommen massiv schmälern.
Nur Schüler bleiben verschont
Im Zentrum der Reform steht der Vorschlag einer Expertenkommission. Sie empfiehlt, den Sonderstatus für Minijobs weitgehend abzuschaffen. Künftig sollen nur noch Schüler von den beitragsfreien Regelungen profitieren. Alle anderen Minijobber müssten Beiträge zur Renten-, Pflege- und Krankenversicherung zahlen.
Die Pläne haben konkrete finanzielle Folgen. Modellrechnungen zeigen: Betroffene könnten bis zu 130 Euro ihres monatlichen Nettoeinkommens verlieren. Besonders hart träfe es Branchen wie Gastronomie und Handel, in denen Minijobs weit verbreitet sind. In Thüringen wären over 100.000 Personen betroffen, im niedersächsischen Landkreis Northeim rund 10.500.
Wirtschaft schlägt Alarm
Die Arbeitgeberverbände reagieren mit scharfer Kritik. Gastronomen und Mittelständler warnen vor mehr Bürokratie und steigenden Personalkosten. Ihre Sorge: Sinkt der Nettoverdienst, schwindet der Anreiz für Aushilfstätigkeiten. Das könnte den ohnehin akuten Personalmangel in Dienstleistungsberufen weiter verschärfen. Einige Café-Betreiber bezeichnen die zu erwartenden Kostensteigerungen sogar als existenzbedrohend für kleine Betriebe.
Rentenreform als Rahmen
Die Minijob-Reform ist Teil eines größeren Pakets zur Sicherung des Rentensystems. Die Expertenkommission hat insgesamt 30 Vorschläge erarbeitet, die die Regierung vollständig umsetzen will. Die Kernpunkte:
- Rentenalter steigt: Das Eintrittsalter soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Prognosen: 67,5 Jahre ab 2041, 68 Jahre ab 2051.
- Privilegien fallen: Die abschlagsfreie Rente mit 63 soll weg. Auch Politiker und Selbstständige sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
- Kapitalrente kommt: Ab 2028 ist eine neue Säule geplant. Zunächst 0,5 Prozent Beitrag, bis 2031 steigend auf zwei Prozent des Bruttolohns – je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.
- Nachhaltigkeitsfaktor kehrt zurück: Ab 2031 soll die Rentenentwicklung wieder an das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern gekoppelt werden.
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Pflegereform trifft Minijobber doppelt
Parallel zur Rentendiskussion plant die Regierung ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Entwürfe aus dem zuständigen Ministerium vom Juni 2026 sehen vor, dass besonders Minijobber und Kinderlose höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen sollen. Gleichzeitig wird über Kürzungen bei Pflegeleistungen diskutiert.
Die Opposition kritisiert die Reformrichtung scharf. Schon heute drohe vielen Arbeitnehmern, besonders in Ostdeutschland, eine Rente unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze. Diese lag im Frühjahr 2025 bei rund 1.446 Euro brutto. Um sie zu überschreiten, wäre ein monatliches Bruttoentgelt von über 3.700 Euro über 45 Berufsjahre nötig – ein Wert, den knapp 40 Prozent der Vollzeitbeschäftigten bundesweit nicht erreichen.
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Steuerentlastung als Ausgleich
Als Gegengewicht zu den steigenden Sozialabgaben plant die Regierung eine Einkommensteuer-Reform. Sie soll ab Januar 2027 in Kraft treten und bis 2028 vollständig umgesetzt sein. Das jährliche Entlastungsvolumen liegt bei rund zehn Milliarden Euro. Davon sollen rund 90 Prozent der Arbeitnehmer profitieren. Für eine durchschnittliche Familie wären Entlastungen von über 600 Euro pro Jahr möglich.
Finanziert werden soll dies unter anderem durch eine höhere Reichensteuer: Ab 250.000 Euro Einkommen steigt sie auf 45 Prozent, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent.
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