Minijob-Reform gestoppt: Opt-out bleibt für 6,8 Millionen Beschäftigte
Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 11:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung hat die geplante Reform zur Rentenversicherungspflicht bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gestoppt. Damit bleibt die bisherige Möglichkeit zur Befreiung von der Versicherungspflicht, das sogenannte Opt-out-Verfahren, für Minijobber auch weiterhin bestehen.
Ablehnung der Kommissionsvorschläge durch die Bundesregierung
Zuvor hatte die Alterssicherungskommission in ihrem Vorschlag 26 die Abschaffung dieser Befreiungsmöglichkeit empfohlen, um die soziale Absicherung der Beschäftigten zu stärken. Die Bundesregierung lehnte diese Empfehlung nun jedoch ab. Bundeskanzler Merz erklärte hierzu, dass es eine Abschaffung der Opt-out-Möglichkeit nicht geben werde. Damit bleibt das Wahlrecht für Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich erhalten, sich gegen die Zahlung eigener Rentenversicherungsbeiträge zu entscheiden.
Während die grundsätzliche Struktur der Versicherungspflicht unverändert bleibt, plant die Regierung an anderer Stelle finanzielle Anpassungen. So ist eine Anhebung der Pauschalsteuer für Minijobs von derzeit 2 % auf künftig 5 % vorgesehen. Ein finaler Beschluss zu dieser Steuererhöhung steht allerdings noch aus. Wer diese Pauschalsteuer letztlich trägt, wird weiterhin durch die individuellen Arbeitsverträge zwischen Arbeitgebern und Angestellten geregelt.
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Neue Rückkehroptionen und finanzielle Rahmenbedingungen
Trotz des Festhaltens an der Opt-out-Regelung gibt es seit dem 01.07.2026 eine Neuerung für Minijobber, die ihre Entscheidung revidieren möchten. Gemäß § 6 Abs. 6 SGB VI können sich geringfügig Beschäftigte nun einmalig von ihrer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht lösen. Diese Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung steht Minijobbern offen, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Dies betrifft beispielsweise Personen, die eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen.
Altersvollrentner, die die Regelaltersgrenze bereits überschritten haben, müssen für eine Rückkehr explizit auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten. Ein entsprechender Antrag auf Aufhebung der Befreiung muss beim Arbeitgeber gestellt werden und tritt ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat in Kraft.
Im laufenden Jahr 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 Euro. Entscheiden sich Beschäftigte für die Rentenversicherungspflicht, beträgt der Eigenanteil im gewerblichen Bereich 3,6 %. Bei einem Verdienst von 603 Euro entspricht dies einem Abzug von 21,71 Euro. Im privaten Bereich liegt der Eigenanteil bei 13,6 %, was bei Erreichen der Verdienstgrenze einen Betrag von 82,01 Euro ausmacht. Für geringere Einkünfte unter 175 Euro wird ein Mindestbeitrag von 32,55 Euro fällig.
Da seit Januar 2026 die neue Minijob-Grenze von 603 Euro gilt, müssen viele bestehende Vereinbarungen dringend überprüft werden. Sichern Sie sich jetzt die aktuelle Mustervorlage als gratis PDF, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Ab Januar 2026 gilt eine neue Minijob-Grenze – sind Ihre Verträge noch aktuell?
Marktdaten und Reaktionen aus der Wirtschaft
Aktuelle Daten unterstreichen die Bedeutung der Regelung für den deutschen Arbeitsmarkt. Im ersten Quartal 2026 wurden bundesweit 6,8 Millionen Minijobber registriert. Davon machten jedoch lediglich 20,9 % im gewerblichen Sektor von der Rentenversicherungspflicht Gebrauch. Die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten nutzt somit die Befreiungsmöglichkeit.
Die Entscheidung der Bundesregierung, am Opt-out festzuhalten, stößt auf geteiltes Echo. Arbeitgeber, die für Minijobber Sozialbeiträge in Höhe von rund 30 % leisten, hatten die Reformpläne kritisiert. Insbesondere Gastronomen äußerten Befürchtungen, dass eine verpflichtende Sozialversicherung für Minijobs zu einer deutlich höheren finanziellen Belastung führen würde. Gewerkschaften hingegen hatten die ursprünglichen Reformpläne unterstützt, da sie sich davon eine bessere Absicherung im Alter für die betroffenen Arbeitnehmer versprachen.
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