Minijob-Reform: Kommission schafft Rentenbeitrags-Befreiung ab
Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 14:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Alterssicherungskommission hat am 25. Juli 2026 eine weitreichende Neugestaltung der geringfĂŒgigen BeschĂ€ftigung vorgeschlagen. Im Zentrum der als âEmpfehlung 26â bezeichneten Richtlinie steht die Abschaffung der bisherigen Möglichkeit fĂŒr Minijobber, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen. Damit soll der Sonderstatus dieser BeschĂ€ftigungsform weitgehend entfallen und eine regulĂ€re Einbeziehung in das Rentensystem erfolgen.
VorschlÀge zur Neuausrichtung der sozialen Sicherung
Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass die sogenannte Opt-out-Möglichkeit bei den RentenbeitrĂ€gen kĂŒnftig nicht mehr zur VerfĂŒgung steht. Damit mĂŒssten Arbeitnehmer in Minijobs zwingend eigene BeitrĂ€ge zur Rentenversicherung leisten, was den bisherigen Status der Sozialversicherungsfreiheit in diesem Bereich beenden wĂŒrde. Ausnahmen von dieser Neuregelung sieht das Gremium laut Berichten vom 23. Juli 2026 lediglich fĂŒr SchĂŒler vor.
ZusĂ€tzlich zu den Ănderungen bei den Minijobs umfasst das Paket der Rentenkommission weitere MaĂnahmen zur langfristigen Stabilisierung des Systems. Dazu gehört die Empfehlung, die abschlagsfreie Rente mit 63 abzuschaffen. Parallel dazu wird eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67,5 Jahre bis zum Jahr 2041 vorgeschlagen.
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Kontroversen um Kosten und Arbeitsmarktfolgen
Die Reaktionen aus der Wirtschaft fielen ablehnend aus. ArbeitgeberprÀsident Rainer Dulger warnte am 25. Juli 2026 vor erheblichen finanziellen Belastungen. Er bezifferte die drohenden Kosten durch die Rentenreform auf zweistellige MilliardenbetrÀge. Dulger kritisierte zudem das Vorhaben, die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Minijobs zu streichen. Er argumentierte, dass diese BeschÀftigungsform keine regulÀren Stellen verdrÀnge, sondern vielmehr als wirksames Instrument gegen Schwarzarbeit diene. Auch das Tempo der geplanten Anhebung des Rentenalters bezeichnete er als unzureichend.
Zuspruch erhielt der Vorschlag hingegen aus der Landespolitik. ThĂŒringens Sozialministerin Katharina Schenk (SPD) begrĂŒĂte am 24. Juli 2026 die geplante Einbeziehung der Minijobber in die Rentenversicherung. Sie verwies darauf, dass Minijobs in der RealitĂ€t hĂ€ufig keine kurzfristigen Ăbergangsphasen seien. Ohne RentenbeitrĂ€ge drohe den Betroffenen â insbesondere Frauen â im Alter Armut. Die geplante Ausnahme fĂŒr SchĂŒler bewertete sie als sinnvoll.
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Politische Einordnung und Bedenken
Innerhalb der Opposition und der Landesfraktionen löste der VorstoĂ Diskussionen ĂŒber die Auswirkungen auf die legale BeschĂ€ftigung aus. Der CDU-Fraktionschef Andreas BĂŒhl warnte am 24. Juli 2026 davor, dass eine VerschĂ€rfung der Regeln die legale BeschĂ€ftigung gefĂ€hrden könne. Es bestehe die Gefahr, dass TĂ€tigkeiten verstĂ€rkt in den Bereich der Schwarzarbeit abwanderten, wenn der Sonderstatus der Minijobs entfalle.
Bundeskanzler Merz trat den Spekulationen ĂŒber ein vollstĂ€ndiges Aus der geringfĂŒgigen BeschĂ€ftigung am 23. Juli 2026 entgegen. Er stellte klar, dass eine komplette Abschaffung der Minijobs nicht Teil der Planungen sei. Die Diskussion konzentriert sich somit primĂ€r auf die Ausgestaltung der Versicherungspflicht und den Wegfall von Privilegien in der Sozialversicherung, um die Alterssicherung der BeschĂ€ftigten zu stĂ€rken.
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