Minijob-Reform, Sonderstatus

Minijob-Reform: Neuer Sonderstatus für 6,9 Millionen Beschäftigte endet

Veröffentlicht: 17.07.2026 um 15:49 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung plant Abschaffung des Minijob-Sonderstatus. Beschäftigte erhalten mehr soziale Absicherung, Wirtschaft warnt vor Bürokratie.

Minijob-Reform 2027: Was sich für Arbeitnehmer und Firmen ändert
Euro-Münzen und -Banknoten liegen auf einer dunklen Oberfläche, im Hintergrund sind ein Taschenrechner und ein Dokument verschwommen zu sehen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Grundlage ist ein Bericht der Rentenkommission von Ende Juni 2026, der die weitgehende Abschaffung des bisherigen Sonderstatus für Minijobs empfiehlt. Ausgenommen bleiben sollen lediglich Schüler. Ein entsprechendes Reformpaket soll nach der Sommerpause 2026 im Bundestag beraten werden, das Inkrafttreten ist für Anfang 2027 geplant.

Was sich für Minijobber ändert

Derzeit sind in Deutschland rund 6,8 bis 6,9 Millionen Menschen in Minijobs beschäftigt. Die Verdienstgrenze liegt bei 603 Euro pro Monat, Arbeitgeber zahlen dafür eine Pauschalabgabe von 31 Prozent. Ziel der Reform ist es, die soziale Absicherung der Beschäftigten zu verbessern und Fehlanreize im Rentensystem zu reduzieren.

Für die Betroffenen hätte der Wegfall des Sonderstatus deutliche finanzielle Folgen. Bei einem Monatslohn von 603 Euro würden nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge noch etwa 475 Euro netto übrig bleiben. Im Gegenzug erhielten die Beschäftigten volle Ansprüche – insbesondere auf Krankengeld und eine bessere Absicherung bei Erwerbsminderung.

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Bisher zahlt nur ein geringer Teil der Minijobber eigene Beiträge in die Rentenversicherung. Rund 20,9 Prozent nutzen diese Möglichkeit, die Mehrheit macht von der Opt-out-Option Gebrauch. Die Reform soll diesen Sonderstatus beenden. Bereits seit dem 1. Juli 2026 besteht für befreite Beschäftigte eine einmalige Rückkehrmöglichkeit in die Rentenversicherung.

Wirtschaft schlägt Alarm

Gegenwind kommt von verschiedenen Verbänden. Der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) haben sich in einem Brandbrief an die zuständigen Ministerien für den Erhalt der Minijobs ausgesprochen. Sie argumentieren, dass das Format insbesondere im Einzelhandel und in der Gastronomie unverzichtbar sei, um Arbeitsspitzen abzufangen. Allein im Gastgewerbe sind über eine Million Minijobber tätig. Auch Vertreter der Pflege, der Landwirtschaft und private Haushalte sehen die Personalverfügbarkeit bedroht.

Der Chef des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Bernd Fitzenberger, warnte Mitte Juli vor den Folgen einer ersatzlosen Streichung. Er schlug stattdessen die Einführung einer Bagatellgrenze von 250 Euro vor. Ohne eine solche Regelung bestehe die Gefahr, dass viele Tätigkeiten in die Schwarzarbeit abwandern. Auch Bayerns Ministerpräsident Söder positionierte sich gegen die Pläne und betonte die Bedeutung der Flexibilität für den Arbeitsmarkt.

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Neben den geplanten Gesetzesänderungen stellen vor allem Betriebsprüfungen ein erhebliches Risiko für Arbeitgeber dar, die bei der Abrechnung von Minijobs Fehler machen. Dieser kostenlose Experten-Report zeigt Ihnen, wie Sie Ihre geringfügig Beschäftigten rechtssicher abrechnen und sich vor hohen Nachzahlungen schützen. Gratis-Leitfaden zur betriebsprüfungssicheren Minijob-Abrechnung sichern

Bürokratiekosten als zusätzliche Belastung

Die Debatte fällt in eine Zeit, in der die deutsche Wirtschaft bereits über hohe bürokratische Belastungen klagt. Nach Berechnungen des IW Köln belaufen sich die jährlichen Bürokratiekosten für Unternehmen auf rund 64 Milliarden Euro. Kritiker der Reform befürchten, dass die Umwandlung von Millionen Minijobs in sozialversicherungspflichtige Verhältnisse diesen Trend verstärken könnte. Das Vorhaben dürfte daher weiterhin Gegenstand intensiver wirtschaftspolitischer Auseinandersetzungen bleiben.

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