Minijob-Reform: Sieben Millionen Beschäftigte verlieren Befreiung
03.07.2026 - 00:09:14 | boerse-global.de
Die Rentenkommission hat 33 Reformvorschläge vorgelegt – und die könnten den Sonderstatus geringfügiger Beschäftigungen kippen. Rund sieben Millionen Minijobber wären betroffen.
Neuregelung der Sozialversicherung
Kern der geplanten Reform: Minijobs sollen künftig in die reguläre Rentenversicherungspflicht einbezogen werden. Bisher lassen sich rund 80 Prozent der rund sieben Millionen Minijobber von den Beiträgen befreien. Das soll sich ändern – nur Schüler sollen noch ausgenommen bleiben.
Die finanziellen Folgen wären direkt spürbar. Bei der aktuellen Verdienstgrenze von 603 Euro monatlich würde das Nettoeinkommen auf etwa 547 Euro sinken. Gleichzeitig plant die Koalition, den Pauschalsteuersatz für Minijobs von zwei auf fünf Prozent anzuheben. Auch die Krankenversicherungsbeiträge könnten steigen: Der pauschale Arbeitgeberbeitrag soll von 13 auf 17,5 Prozent erhöht werden.
Kontroverse Einschätzungen zur Arbeitsmarktwirkung
Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt: Minijobs verdrängen derzeit rund 500.000 sozialversicherungspflichtige Stellen. Experte Ulrich Walwei rechnet nach der Reform mit weniger Beschäftigten, dafür aber mit längeren Arbeitszeiten bei den verbleibenden Kräften.
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Rentenexpertin Silke Übelmesser von der Universität Jena warnt: Minijobs seien eine „Falle", die besonders Frauen in die Altersarmut treibe. Die Arbeitgeberbeiträge könnten bei einer Umstellung auf reguläre Systeme von rund 30 auf etwa 21 Prozent sinken – oder bei pauschalen Modellen auf bis zu 35,7 Prozent steigen.
Massive Kritik aus Gastronomie, Handel und Landwirtschaft
Die Wirtschaftsverbände schlagen Alarm. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) spricht von einer „Katastrophe" für die Branche. Allein in Baden-Württemberg sind 170.000 Minijobber im Gastgewerbe tätig. Der Verlust flexibler Arbeitskräfte könnte zu Betriebsschließungen führen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) prognostiziert den Wegfall von bis zu 800.000 Stellen im Einzelhandel. Bauernpräsident Joachim Rukwied betont: Minijobber seien in der Landwirtschaft unverzichtbar, besonders während Ernte- und Aussaatzeiten. Kritiker befürchten zudem eine Zunahme von Schwarzarbeit.
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Zeitplan und politische Umsetzung
Die Koalition will die Rentenreform bis Ende 2026 umsetzen. Die finale Entscheidung über den Umgang mit Minijobs soll im Herbst fallen – unter Federführung von Arbeitsministerin Bärbel Bas. Während SPD, Grüne und Linke für eine Abschaffung plädieren, zeigt sich die Union uneins. CSU-Chef Markus Söder warnt vor „erheblichen Schäden" für Tourismus und Gastronomie.
Bereits seit dem 1. Juli 2026 gilt eine Neuregelung: Minijobber können ihre frühere Befreiung von der Rentenversicherung einmalig rückgängig machen. So sollen sie vor der großen Reform zusätzliche Rentenansprüche aufbauen können. Langfristig plant die Regierung zudem eine Anhebung des Rentenalters auf 67,5 Jahre ab 2041.
