Minijob-Steuer: Pauschalabgabe für Rentner von 2% auf 5% erhöht
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 06:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Koalitionsausschuss hat am 29. Juli 2026 eine steuerliche Neuregelung für geringfügig beschäftigte Rentner auf den Weg gebracht. Die pauschale Lohnsteuer für Minijobs in dieser Personengruppe soll von derzeit 2 % auf 5 % angehoben werden. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Reformpakets, mit dem die Bundesregierung auf die aktuelle demografische und wirtschaftliche Entwicklung reagiert.
Die geplante Erhöhung der Pauschalsteuer ist bislang ein Beschluss des Ausschusses und hat noch nicht den Status eines geltenden Gesetzes erreicht. Dieser Schritt konkretisiert jedoch Vorhaben, die sich bereits im Rahmen eines am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets der Bundesregierung abgezeichnet hatten. Dieses Paket umfasst insgesamt 34 Maßnahmen zur Umgestaltung des Arbeitsmarktes und der sozialen Sicherungssysteme. Trotz der steuerlichen Mehrbelastung für Arbeitgeber oder Rentner hielt der Koalitionsausschuss Anfang Juli ausdrücklich daran fest, dass das Modell des Minijobs als solches erhalten bleibt.
Strukturreformen und Anpassungen zum Sommerbeginn
Die Entscheidung des Koalitionsausschusses folgt auf eine Reihe von Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, die bereits zum 1. Juli 2026 wirksam wurden. So stieg die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs zu diesem Zeitpunkt auf 603 Euro. Parallel dazu trat eine Rentenerhöhung von 4,24 % in Kraft.
Zudem eröffnete der Gesetzgeber mit Beginn des Monats Juli eine neue Option für Versicherte: Minijobber, die sich in der Vergangenheit von der Rentenversicherungspflicht hatten befreien lassen, erhielten die Möglichkeit zu einer einmaligen Rückkehr in die gesetzliche Rentenversicherung. Diese Neuregelung zielt darauf ab, die Absicherung im Alter durch laufende Beiträge zu verbessern.
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Kontroverse Diskussionen um die Rentenversicherungspflicht
Die steuerliche Anpassung findet vor dem Hintergrund einer Grundsatzdebatte über die Zukunft geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse statt. Im Jahr 2026 empfahl die Alterssicherungskommission in ihrer sogenannten Empfehlung 26, den Sonderstatus von Minijobs weitgehend zu beenden. Nach Vorstellungen der Kommission sollten diese Beschäftigungsverhältnisse ohne die bisherige „Opt-out“-Möglichkeit vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einbezogen werden. Lediglich für Schüler sah die Kommission eine Ausnahme vor.
Bundeskanzler Merz trat diesen weitreichenden Forderungen jedoch entgegen. Er stellte im Laufe des Jahres klar, dass eine komplette Abschaffung der Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht bei Minijobs nicht geplant sei. Damit sicherte die Regierungsspitze den Fortbestand der Flexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu, die das Modell bisher kennzeichnete.
Wirtschaftliche Bedenken und statistische Einordnung
Die Wirtschaft reagiert mit deutlicher Skepsis auf die Reformpläne. Arbeitgeberverbände kritisierten die Vorschläge der Alterssicherungskommission bereits kurz nach deren Bekanntwerden. Branchenvertreter, darunter der Dehoga und Verbände der Familienunternehmen, warnten vor den finanziellen Folgen der steuerlichen Anpassungen. Sie befürchten, dass die steigenden Kosten für die Beschäftigung von Rentnern zu Preisanstiegen führen könnten.
Regional wird die Sorge geäußert, dass eine Verteuerung der Minijobs oder ein drohendes Aus für bewährte Strukturen die Schwarzarbeit fördern könnte. Gastronomen im Kreis Saarlouis etwa wiesen darauf hin, dass die höheren Belastungen die Personalplanung in einer ohnehin angespannten Branche erschweren würden.
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Die Bedeutung des Minijobs für den deutschen Arbeitsmarkt bleibt unterdessen hoch. Laut statistischen Daten aus dem ersten Quartal 2026 sind bundesweit rund 6,8 Millionen Minijobber gemeldet. Im gewerblichen Sektor werden für diese Arbeitsverhältnisse Rentenbeiträge in Höhe von 20,9 % abgeführt. Die nun beschlossene Erhöhung der Pauschalsteuer auf 5 % markiert somit einen signifikanten Einschnitt für einen Sektor, der eine zentrale Rolle bei der Altersbeschäftigung einnimmt.
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