Minijob-Steuer: Pauschalabgabe springt von 2 auf 5 Prozent
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 20:40 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Mehrere groĂe BranchenverbĂ€nde â darunter der Handelsverband, der Hotel- und GaststĂ€ttenverband (Dehoga) sowie Vertreter der Landwirtschaft â haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an Arbeitsministerin Bas und Gesundheitsministerin Warken gewandt. Ihre Botschaft: Die geplanten Reformen gefĂ€hrden den Wirtschaftsstandort.
Die VerbĂ€nde warnen vor âirreversiblen SchĂ€denâ, sollten die Belastungen fĂŒr Arbeitgeber weiter steigen oder das Modell ganz abgeschafft werden.
Steuererhöhung: Von 2 auf 5 Prozent
Ein zentraler Streitpunkt ist die Anhebung der Pauschalsteuer. Der Koalitionsausschuss einigte sich Anfang Juli darauf, den Satz von bisher 2 auf 5 Prozent zu erhöhen. Konkret bedeutet das: Bei der aktuellen Verdienstgrenze von 603 Euro steigen die Abgaben fĂŒr Arbeitgeber von 12,06 auf 30,15 Euro.
Experten des Instituts fĂŒr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sehen die Mehrkosten von rund 18 Euro pro Monat als âĂŒberschaubarâ an â die AttraktivitĂ€t der Stellen dĂŒrfte nicht grundlegend leiden. Der Staat rechnet durch die Anpassung mit Mehreinnahmen zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro.
Wirtschaftsvertreter aus Gastgewerbe und Reinigungshandwerk sehen das anders: Die Summe der steigenden Abgaben könnte das Interesse an diesen BeschĂ€ftigungsformen spĂŒrbar mindern.
Kommission rÀt zur Abschaffung des Sonderstatus
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Hintergrund der Unruhe sind die Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Ende Juni legte sie einen Vorschlag vor: Minijobs sollen weitgehend in die Rentenversicherungspflicht einbezogen werden. Ausgenommen wĂ€ren lediglich SchĂŒler.
Kritik an der aktuellen Struktur kommt auch von Arbeitsmarktexperten. Andrea Nahles betonte, dass Minijobs oft den Weg in eine sozialversicherungspflichtige BeschĂ€ftigung versperrten â eine âSackgasse im Niedriglohnsektorâ. IAB-Experte Ulrich Walwei warnt vor VerdrĂ€ngungseffekten regulĂ€rer Stellen. Er plĂ€diert fĂŒr eine volle Steuer- und Sozialversicherungspflicht ab einer bestimmten Einkommensgrenze, mit Ausnahmen fĂŒr SchĂŒler, Studenten und Rentner.
Bundeskanzler Merz hat eine Entscheidung ĂŒber die Umsetzung der VorschlĂ€ge fĂŒr den Herbst angekĂŒndigt.
Rentenversicherung: Neue Option fĂŒr Minijobber
UnabhĂ€ngig von der politischen Debatte ist bereits eine Neuerung in Kraft getreten. Seit Anfang Juli können Minijobber, die sich in der Vergangenheit von der Rentenversicherungspflicht befreien lieĂen, diese Entscheidung einmalig widerrufen. Betroffen sind potenziell fast sieben Millionen BeschĂ€ftigte.
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Wer den Widerruf nutzt, erwirbt zusĂ€tzliche RentenansprĂŒche â muss dafĂŒr aber einen Eigenanteil zahlen. Bei der aktuellen Verdienstgrenze von 603 Euro sind das rund 21,70 Euro pro Monat.
Was sich 2027 Àndert
Die Verdienstgrenze fĂŒr Minijobs liegt 2026 bei 603 Euro monatlich (7.236 Euro jĂ€hrlich). Der Mindestlohn betrĂ€gt aktuell 13,90 Euro pro Stunde. In AusnahmefĂ€llen dĂŒrfen BeschĂ€ftigte in maximal zwei Monaten bis zu 1.206 Euro verdienen, ohne den Minijob-Status zu verlieren.
Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Damit klettert die monatliche Verdienstgrenze automatisch auf 633 Euro (7.596 Euro pro Jahr). ZusĂ€tzlich mĂŒssen Arbeitgeber ab Anfang 2027 den vollen Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 3,6 Prozent tragen.
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