Minijobs, Pauschalabgaben

Minijobs: Pauschalabgaben steigen von 31 auf 39 Prozent

16.06.2026 - 01:48:43 | boerse-global.de

Neue Urteile von BAG und EuGH sowie geplante Gesetze zu Entgelttransparenz, Arbeitszeit und Minijobs verändern die Anforderungen an Unternehmen.

Arbeitsrecht 2026: BAG, EuGH und neue Gesetze im Überblick
Minijobs - Nahaufnahme eines Arbeitsvertrags mit einem Stift darauf, der komplexe rechtliche Klauseln und Hervorhebungen zeigt, auf einem Schreibtisch. 16.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht und der Europäische Gerichtshof haben die Anforderungen an Verträge und betriebliche Abläufe deutlich erhöht. Ausschlussklauseln, Massenentlassungen und die Entgelttransparenz stehen im Fokus.

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Kündigungsschutz: BAG zieht die Schraube an

Ein Grundsatzbeschluss vom 28. Januar 2026 macht klar: Den Anspruch auf Annahmeverzugslohn dürfen Arbeitgeber nicht komplett ausschließen. Eine solche Klausel wäre nichtig, weil sie den gesetzlichen Kündigungsschutz aushöhlt. Auch die Wahl eines ausländischen Rechtsstandorts schützt nicht vor deutschen Standards.

Ein weiteres Urteil vom 1. April 2026 zeigt die formale Strenge bei Massenentlassungen. Eine Kündigung ist unwirksam, wenn die Anzeige bei der Agentur für Arbeit nicht vor dem Ausspruch erfolgt ist. Diese Pflicht gilt auch in der Insolvenz. Und: Aufhebungsverträge können bei der Berechnung der Schwellenwerte mitzählen.

EuGH stärkt Arbeitnehmer bei Betriebsübergängen

Am 11. Juni 2026 entschied der Europäische Gerichtshof: Offene Lohnansprüche gehen automatisch auf den neuen Eigentümer über. Eine explizite Zustimmung des Arbeitnehmers ist nicht nötig. Nationale Regeln, die das anders sehen, sind europarechtswidrig. Veräußerer und Erwerber haften dann als Gesamtschuldner.

Entgelttransparenz: Frist abgelaufen, Gesetz fehlt

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt sein müssen. Passiert ist das nicht. Für öffentliche Arbeitgeber gilt sie jetzt direkt. Private Unternehmen müssen sich auf Anfang 2027 einstellen.

Die Kernpflichten: Gehaltsspannen vor dem ersten Gespräch nennen, keine Frage nach dem vorherigen Gehalt. Bei Verstößen droht eine Umkehr der Beweislast – der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass er nicht diskriminiert hat.

Streit um Arbeitszeit: Union gegen SPD

In der Bundesregierung zeichnet sich ein Konflikt ab. Die Union will eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit. Die SPD warnt vor der Aufweichung des Acht-Stunden-Tages. Ein Gesetzentwurf wird für Ende Juni 2026 erwartet.

Möglich wären bis zu 13 Stunden pro Tag, wenn die Wochengrenze eingehalten wird. Dazu kommt eine verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Fehlt sie, drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.

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Minijobs: Abgaben steigen drastisch

Das Gesundheitsministerium plant, die Pauschalabgaben für Minijobs von rund 31 auf über 39 Prozent anzuheben. Grund sind höhere Krankenkassen- und ein neuer Pflegebeitrag. Wirtschaftsverbände warnen vor einer Kostenexplosion und Jobverlusten. Das Ministerium rechnet mit Mehreinnahmen von drei Milliarden Euro jährlich.

Führungskräfte in der Falle

Fachanwälte raten zur Vorsicht bei Vertragsänderungen. Wer zum Geschäftsführer befördert wird, verliert oft den regulären Kündigungsschutz. Auch Doppelspitzen oder Auslandsversetzungen ab Mitte 50 können Anzeichen für eine geplante Trennung sein. Experten empfehlen schriftliche Rückkehrklauseln.

Workation: Boom mit Risiken

Die Zahl der Geschäftsreisen stieg im vergangenen Jahr auf 116,1 Millionen. Mehr als die Hälfte der Unternehmen erlaubt inzwischen Workations. Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Haftungsrisiken im Ausland sind komplex. Eine sorgfältige Dokumentation ist Pflicht.

Im Fokus steht auch der bewusste Leistungsabfall während der Arbeitszeit. Das könnte als Arbeitszeitbetrug gewertet werden.

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