Minijobs, Pauschalsteuer

Minijobs: Pauschalsteuer springt von 2 auf 5 Prozent ab Januar

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 17:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung beschließt höhere Pauschalsteuer und Sozialabgaben für Minijobs. Arbeitgeber müssen mit steigenden Gesamtkosten rechnen.

Minijob-Reform: Höhere Kosten für Arbeitgeber ab 2027
Eine Nahaufnahme einer 50-Euro-Cent-Münze und einer 1-Euro-Münze, die auf Finanzdokumenten liegen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Rund 6,8 Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber müssen sich auf deutlich höhere Kosten einstellen.

Höhere Verdienstgrenzen und steigender Mindestlohn

Zum 1. Januar 2027 klettert der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Die rund fünfprozentige Erhöhung basiert auf einem Beschluss der Mindestlohnkommission vom November 2025.

Damit einher geht eine automatische Anpassung der Minijob-Verdienstgrenze: Statt bisher 603 Euro sind dann monatlich 633 Euro erlaubt. Die Praxisregel bleibt bestehen: In bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr darf die Grenze auf maximal das Doppelte überschritten werden – allerdings nur bei unvorhersehbaren Ereignissen.

Pauschalsteuer steigt drastisch

Der Koalitionsausschuss beschloss am 2. Juli 2026 eine Erhöhung des Pauschalsteuersatzes von 2 auf 5 Prozent. Für Betriebe bedeutet das: Bei einem Verdienst von 603 Euro kommen pro Monat und Beschäftigungsverhältnis rund 18 Euro zusätzlich auf sie zu.

Die Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Einkommensteuerreform, die ebenfalls zum Jahreswechsel 2027 in Kraft tritt. Sie sieht Entlastungen für Arbeitnehmer vor: Der Grundfreibetrag steigt bis 2028 auf 12.900 Euro, das Kindergeld wird erhöht und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag klettert um 200 Euro auf 1.430 Euro. Finanziert wird das unter anderem durch eine höhere Reichensteuer von 47 Prozent ab 280.000 Euro Einkommen und eine Senkung des Handwerkerbonus von 20 auf 15 Prozent.

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Zusätzliche Belastungen in der Sozialversicherung

Noch teurer wird es für Arbeitgeber bei den Sozialabgaben. Laut einem Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vom Juni 2026 sollen Betriebe ab Januar 2027 den vollen Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent auf den Minijob-Verdienst zahlen.

Bereits im April wurde durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz festgelegt: Der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag.

Eine wichtige Neuerung gibt es seit dem 1. Juli 2026: Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, können nun einmalig zurück in die Versicherungspflicht wechseln. Der Eigenanteil liegt bei 3,6 Prozent – bei 603 Euro Verdienst sind das rund 21,70 Euro monatlich.

Wirtschaft warnt vor Attraktivitätsverlust

Die Reaktionen aus der Wirtschaft sind alarmiert. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) warnen: Durch die steigenden Pauschalabgaben könnten Minijobs für Betriebe massiv an Attraktivität verlieren. Experten rechnen mit einem Anstieg der Gesamtabgabenlast von rund 31 auf über 35 Prozent.

Empfehlungen aus dem Gastgewerbe lauten bereits, die Wirtschaftlichkeit der Beschäftigungsmodelle neu zu kalkulieren.

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Zukunft des Minijob-Sonderstatus ungewiss

Die langfristige Perspektive bleibt offen. Die Alterssicherungskommission empfahl im Juni 2026, den Sonderstatus weitgehend abzuschaffen – nur für Schüler soll es Ausnahmen geben. Die Bundesregierung vertagte eine Entscheidung über eine weitergehende Rentenreform für Minijobber jedoch auf den Herbst 2026.

Bislang betont die Koalition: Minijobs sollen als Beschäftigungsform grundsätzlich erhalten bleiben. Ob das angesichts der Kostenlawine realistisch ist, wird sich zeigen.

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