Minijobs: Pauschalsteuer steigt ab Januar 2027 auf fĂŒnf Prozent
Veröffentlicht am: 23.08.2026 um 15:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Zahl der MehrfachbeschĂ€ftigten in Deutschland hat einen neuen Rekord erreicht. Aktuelle Daten des Instituts fĂŒr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen: Fast elf Prozent der ErwerbstĂ€tigen jobben neben ihrer HaupttĂ€tigkeit â doppelt so viele wie noch 2005.
Vom Ăberlebenskampf zur Herzensangelegenheit?
Der Grund fĂŒr den Nebenjob hat sich grundlegend gewandelt. WĂ€hrend 2017 nur 33 Prozent der Befragten SpaĂ an der ZusatztĂ€tigkeit angaben, waren es 2023 bereits 46 Prozent. Trotzdem bleibt der finanzielle Druck real: Ein Drittel nutzt den Zuverdienst zur Aufbesserung der Finanzen, jeder Sechste ist sogar direkt auf den Zweitjob angewiesen.
Besonders deutlich zeigt sich der Trend im Ortenaukreis. Dort stieg die Zahl der Nebenjob-Minijobber seit 2015 um 34,4 Prozent auf 25.428 Personen. Zum Vergleich: In Wuppertal sind aktuell rund 31.700 Menschen geringfĂŒgig beschĂ€ftigt.
Wo die Nebenjobs stecken
Der Dienstleistungssektor dominiert klar. Im Ortenaukreis entfallen 8.991 Minijobs auf das Gastgewerbe, 8.577 auf den Handel. Bundesweit zeigen SchÀtzungen der Rentenkommission ein Àhnliches Bild: Kfz-WerkstÀtten und AutohÀuser beschÀftigen rund 1,05 Millionen Minijobber, das Gastgewerbe 950.000. Insgesamt sind etwa sieben Millionen Menschen in diesem Modell tÀtig.
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Streit um die Zukunft des Minijobs
Die Koalition will das Modell erhalten â aber teurer machen. Ab Januar 2027 soll die Pauschalsteuer fĂŒr Arbeitgeber von zwei auf fĂŒnf Prozent steigen, der Krankenversicherungsbeitrag fĂŒr gewerbliche Minijobs von 13 auf 17,5 Prozent. FĂŒr die 6,8 Millionen betroffenen BeschĂ€ftigten soll das Nettoentgelt stabil bleiben.
Der Handelsverband Deutschland lĂ€uft Sturm gegen die PlĂ€ne â immerhin hĂ€ngen rund 800.000 Minijobber im Einzelhandel an dem Modell. Eine Expertenkommission zur Rente geht sogar noch weiter und empfiehlt die faktische Abschaffung. Sie verspricht sich davon Mehreinnahmen von 4,5 Milliarden Euro.
Die Entscheidung ist vertagt, eine KlÀrung soll der Herbst 2026 bringen. Die Bevölkerung hat dazu eine klare Meinung: Laut einer Insa-Umfrage sprechen sich 61 Prozent gegen eine Abschaffung aus.
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Was Minijobber wissen mĂŒssen
Die Verdienstgrenze liegt weiterhin bei 603 Euro monatlich. Wer mehrere Nebenjobs hat, wird bei der zweiten TĂ€tigkeit nach Steuerklasse VI abgerechnet. Immerhin: Seit dem 1. Juli 2026 ist die RĂŒckkehr in die gesetzliche Rentenversicherung fĂŒr Minijobber erleichtert worden. Gewerkschaften fordern darĂŒber hinaus eine bessere soziale Absicherung fĂŒr den Sektor.
