MiSpeL ab Oktober 2026: Bundesnetzagentur plant neue Hürden fürs Laden
Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 01:00 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Bundesnetzagentur plant mit der Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) neue regulatorische Vorgaben, die das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen künftig einschränken könnten. Vertreter der deutschen Automobil- und Elektroindustrie warnen vor erheblichen negativen wirtschaftlichen Folgen für Verbraucher und Unternehmen.
Geplante Einstufung ab Oktober 2026
Die Bundesnetzagentur hatte am 5. August 2026 einen überarbeiteten Arbeitsstand des MiSpeL-Papiers vorgelegt. Das geplante Inkrafttreten der Festlegung ist für den 1. Oktober 2026 vorgesehen. Ab diesem Stichtag soll ein rückspeisendes Elektrofahrzeug regulatorisch wie ein herkömmlicher Stromspeicher behandelt werden. Für den 2. Oktober 2026 hat die Behörde zudem ein entsprechendes Werkstattgespräch angesetzt.
Der aktuelle Entwurf sieht unter anderem eine Pauschaloption für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp mit einem Zähler vor. Überschreitet die Stromeinspeisung jedoch den Schwellenwert von 500 kWh/kWp pro Jahr, greift laut den Plänen eine Zone ohne Solarvergütung und ohne Erstattung von Netzentgelten.
Automobil- und Energiekonzerne fordern Nachbesserungen
Gegen diese Vorgaben formiert sich breiter Widerstand in der Wirtschaft. Die deutsche Automobilindustrie warnt, dass das Regelwerk das bidirektionale Laden stark ausbremsen könnte, wodurch für Betriebe und Privathaushalte Einsparungen in Milliardenhöhe auf dem Spiel stünden.
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In einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesnetzagentur sprachen sich BMW, Ford, die Volkswagen-Ladetochter Elli und E.ON gegen die Hürden aus. Die Unternehmen fordern die Streichung der sogenannten Indifferenzzone sowie die Möglichkeit zur Direktvermarktung des zurückgespeisten Stroms.
In einem weiteren offenen Brief verlangten BMW, Ford und Octopus Energy eine Vereinfachung der neuen Vorgaben. Das geplante Regelwerk sei zu komplex und gefährde Deutschlands Chance auf eine Führungsrolle beim Vehicle-to-Grid (V2G).
Loic Geipel vom Verband der Automobilindustrie (VDA) betonte, dass die Pläne der Bundesnetzagentur das bidirektionale Laden wirtschaftlich unattraktiv machten. Maximilian Wilshaus von der Volkswagen-Tochter Elli hob hervor, dass man bei Steuerung, Konnektivität und Vermarktung Technologieführer sei.
Kritik an industriepolitischen Fehlern
Auch Herbert Diess, Aufsichtsratsvorsitzender von The Mobility House, kritisierte den Verordnungsentwurf scharf als gravierenden industriepolitischen Fehler, der die Technologie kaputtreguliere. Diess verwies darauf, dass Elektrofahrzeuge in Deutschland Ende 2025 zusammen über rund 140 GWh Batteriekapazität verfügten – mehr als dreimal so viel wie alle deutschen Pumpspeicherkraftwerke zusammen.
Bis 2030 könne dieser Wert auf über 300 GWh anwachsen, wobei ein einzelnes Elektroauto bis zu 900 Euro im Jahr erwirtschaften könne. Das Zusammenspiel von Energienetz und Fahrzeug könne zu einer neuen deutschen Domäne werden.
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Diess warnte zudem davor, dass neue Gaskraftwerke und der Netzausbau die Strompreise verteuerten, während die günstigere Speicheroption eingeschränkt werde. In Deutschland gebe es pro Jahr über 550 Stunden mit negativen Strompreisen, die bislang nicht beim Verbraucher ankämen.
Eine im EEG vorgesehene Wirkleistungsbegrenzung solle die Einspeisung neuer Anlagen zudem um die Hälfte reduzieren. Diess kritisierte in diesem Zusammenhang Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche scharf; zur Situation bei Volkswagen äußerte er sich nicht.
Strukturelle Hürden belasten den Hochlauf
Neben den Vorgaben der Bundesnetzagentur benennt die Industrie weitere Hemmnisse für den Markthochlauf. Dazu zählen das Fehlen internationaler Standards, offene Fragen bei der Stromsteuer sowie anhaltende Verzögerungen beim Rollout intelligenter Messsysteme (Smart Meter).
Nach der Vorstellung von Reformplänen durch Wirtschaftsministerin Katherina Reiche äußerten Branchenvertreter und Energieexperten die Sorge vor einem Dämpfer für den Solarausbau.
Kritisiert werden neben der schleppenden Digitalisierung und Bürokratie beim bidirektionalen Laden auch die über 800 Verteilnetzbetreiber mit unterschiedlichen Prozessen sowie eine Priorisierung von Freiflächenanlagen. Energieversorger stellen sich bereits auf veränderte Rahmenbedingungen ein: E.ON plant, ab 2027 die staatliche Solarvergütung durch einen eigenen Einspeisebonus zu ersetzen.
