MiSpeL-Regelwerk: Neue Vorgaben für Fahrzeug-Stromspeicher ab Oktober
Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 18:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Unternehmen und Branchenvertreter warnen davor, dass die neuen regulatorischen Vorgaben zur Marktintegration von Speichern (MiSpeL) das bidirektionale Laden in Deutschland eher ausbremsen als erleichtern könnten.
Wenige Tage vor der geplanten Fertigstellung des Regelwerks wächst der Widerstand aus der Automobil- und Energiewirtschaft deutlich. Das Regelwerk gilt als zentrale Weichenstellung dafür, wie Elektrofahrzeuge künftig Strom nicht nur beziehen, sondern auch wieder zurück in das Netz oder das Eigenheim speisen können.
Breiter Widerstand aus Automobil- und Energiebranche
In einem gemeinsamen Brandbrief an die Bundesnetzagentur üben namhafte Unternehmen deutliche Kritik an dem Entwurf. Zu den Unterzeichnern gehören BMW, VW, Ford, Elli, Eon, Octopus Energy, Mobility House und Enpal. Nach ihrer Einschätzung mache die geplante MiSpeL-Festlegung das bidirektionale Laden vom Fahrzeug ins Netz (V2G) wirtschaftlich unattraktiv und verunmögliche einen Übergang in den Massenmarkt.
Auch der Branchenverband VDA schlägt Alarm. VDA-Vertreter Loïc Geipel erklärte, dass die vorgesehene Ausgestaltung das bidirektionale Laden unwirtschaftlich mache und einen breiten Rollout verhindere. Die Bundesnetzagentur hat nach rund zwei Jahren Arbeit einen mehr als 200 Seiten umfassenden Arbeitsstand vorgelegt.
Die Veröffentlichung der finalen Fassung ist für den 1. Oktober vorgesehen, gefolgt von einem entsprechenden Workshop am 2. Oktober. Bereits am 10. September 2026 hatte zudem der VDE auf die grundsätzliche Bedeutung des bidirektionalen Ladens für Heimanwendungen (V2H) und das Gesamtnetz hingewiesen.
Bürokratische Hürden und Messkonzepte im Detail
Im Mittelpunkt der Kritik stehen die von der Regulierungsbehörde vorgeschlagenen Abrechnungs- und Messmodelle. Das Regelwerk sieht im Kern zwei Pfade vor: Die sogenannte Abgrenzungsoption erfordert einen zweiten intelligenten Zähler. Dies kann aufwendige Umbauten des heimischen Zählerschranks nach sich ziehen, deren Kosten nach Ansicht von Kritikern mögliche finanzielle Erlöse der Nutzer vollständig aufzehren könnten.
Die Bundesnetzagentur will das Regelwerk zur Marktintegration von Speichern am 1. Oktober vorlegen — und aus Automobil- und Energiewirtschaft kommt wenige Tage vorher deutlicher Widerstand. Wer Flotten mit bidirektionalem Laden plant, muss jetzt wissen, ob die Abgrenzungsoption mit zweitem intelligentem Zähler oder die Pauschaloption für sein Geschäftsmodell trägt. Unser kostenloser Report rechnet beide Pfade für Sie durch. V2G-Compliance-Checkliste jetzt anfordern
Als Alternative existiert eine Pauschaloption ohne Zusatzzähler, die nach aktuellem Stand jedoch ausschließlich Besitzern von Photovoltaikanlagen offensteht.
Zusätzlich sorgt die vorgesehene Vergütungsstruktur für Unmut. Bei den ersten 500 Kilowattstunden Einspeisung soll laut den Festlegungen die reguläre EEG-Förderung greifen. Daran schließt sich eine Pufferzone an, in der weder eine Förderung noch eine Erstattung anfällt. Erst bei Mengen darüber hinaus sollen Netzentgelte und Umlagen erstattet werden.
Aus der Branche kommt daher der konkrete Gegenvorschlag, bei der Pauschaloption auf die EEG-Förderung zu verzichten, stattdessen konsequent auf eine Direktvermarktung zu setzen und das Verfahren uneingeschränkt auch für Haushalte ohne eigene Photovoltaikanlage zugänglich zu machen.
Hohes Einsparpotenzial für das Stromnetz
Dass das Zusammenspiel von Fahrzeugbatterien und Stromnetz erhebliche volkswirtschaftliche Vorteile bieten kann, belegen mehrere Untersuchungen. Laut einer Studie des Fraunhofer ISI im Auftrag von Transport & Environment könnte der koordinierte V2G-Einsatz die Gesamtkosten des Stromsystems zwischen 2030 und 2040 um bis zu 175 Milliarden Euro senken. In einzelnen Jahren beliefe sich das Einsparpotenzial auf bis zu 22 Milliarden Euro.
Die vorgesehene Vergütungsstruktur kennt eine Pufferzone: Nach den ersten 500 Kilowattstunden Einspeisung fällt weder Förderung noch Erstattung an — erst darüber werden Netzentgelte und Umlagen erstattet. Für Flottenbetreiber ohne eigene Photovoltaik ist damit offen, ob sich die Investition überhaupt amortisiert. Unser Leitfaden zeigt, welche Erlösannahmen Sie in Ihrer Kalkulation hinterfragen müssen, bevor das Regelwerk final wird. Vergütungs-Check für Flotten starten
Eon und BMW zeigen anhand eines Angebots für Modelle der iX-Reihe, dass für Endkunden derzeit rechnerisch eine Ersparnis von bis zu 720 Euro pro Jahr möglich ist.
Auch die Gesamtkapazität der Fahrzeugflotte ist beachtlich: Nach Angaben der Initiative Agora Verkehrswende bieten bereits zwei Millionen Elektrofahrzeuge eine Speicherkapazität, die der aller deutschen Pumpspeicherkraftwerke zusammen entspricht. Branchenakteure fordern deshalb zügige Nachbesserungen, um diesen Flexibilitätsspeicher nicht durch bürokratische Auflagen zu blockieren.
