Arbeit, Arbeitszeitspanne

Mobile Arbeit: Arbeitszeitspanne soll auf bis zu 17 Stunden wachsen

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 22:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Kommission befĂŒrwortet flexiblere Arbeits- und Ruhezeiten; der StĂ€nderat berĂ€t die ĂŒberarbeitete Vorlage in der Wintersession.

Homeoffice-Gesetz: StÀnderatskommission streicht Nichterreichbarkeitsschutz
Ein minimalistischer, leerer Arbeitsplatz in einem hellen, modernen BĂŒrogebĂ€ude mit natĂŒrlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Wirtschaftskommission des StĂ€nderats hat einer angepassten Gesetzesvorlage zur Regelung mobiler Arbeit zugestimmt. Mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen sprach sich das Gremium fĂŒr den Entwurf aus, der Arbeitszeiten und Ruhephasen im Homeoffice neu ordnen soll, wie aus einem Bericht vom 13. Oktober 2026 hervorgeht.

GegenĂŒber den BeschlĂŒssen des Nationalrats nahm die Kommission jedoch deutliche Streichungen vor: Weder ein gesetzlich verankertes Recht auf Nichterreichbarkeit noch Ausnahmen fĂŒr die Sonntagsarbeit fanden eine Mehrheit.

Differenzen zum Nationalrat bei Sonntagsarbeit und Erreichbarkeit

Im Zentrum der parlamentarischen Anpassungen steht der Verzicht auf zwei Kernpunkte, die zuvor vom Nationalrat in die Vorlage eingebracht worden waren. Die grosse Kammer hatte sich dafĂŒr ausgesprochen, bewilligungsfreie Sonntagsarbeit unter bestimmten Auflagen zu ermöglichen.

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Konkret war eine Regelung vorgesehen, die BeschĂ€ftigten den Einsatz an maximal neun Sonntagen pro Jahr fĂŒr jeweils bis zu five Stunden gestattet hĂ€tte. Die Wirtschaftskommission des StĂ€nderats verwarf diese Lockerung nun vollstĂ€ndig.

Ebenfalls gestrichen wurde der Passus, der Angestellten im Homeoffice ein ausdrĂŒckliches Recht auf Nichterreichbarkeit garantiert hĂ€tte. Die stĂ€nderĂ€tliche Kommission entschied sich dagegen, einen solchen Schutzanspruch gesetzlich festzuschreiben, womit dieser Aspekt der Arbeitsorganisation weiterhin den individuellen oder betrieblichen Vereinbarungen ĂŒberlassen bleibt.

Flexiblere Ruhezeiten und erweiterter Arbeitszeitrahmen

Trotz der vorgenommenen Streichungen zielt die vorberatene Gesetzesvorlage darauf ab, das Arbeitsrecht an die Anforderungen des ortsunabhÀngigen Arbeitens anzupassen.

Ein zentrales Element bildet die Ausweitung der tĂ€glichen Arbeitszeitspanne auf bis zu 17 Stunden. Damit soll BeschĂ€ftigten ermöglicht werden, ihre Erwerbsarbeit ĂŒber einen lĂ€ngeren Teil des Tages zu verteilen, um berufliche Aufgaben flexibler mit privaten Verpflichtungen zu koordinieren.

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Verbunden wird dieser erweiterte Rahmen mit flexibler gestalteten Ruhezeiten. Die Kommission betonte bei der Vorlage, dass diese Erleichterungen realisiert werden sollen, ohne den gesetzlichen Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden einzuschrĂ€nken. Die Herausforderung besteht darin, betriebliche FlexibilitĂ€t und die Vermeidung gesundheitlicher Überlastung in Einklang zu bringen.

Beratungen in der Wintersession

Nach der Verabschiedung in der zustÀndigen Kommission steht nun die parlamentarische Debatte im Plenum an. Das GeschÀft wandert zur weiteren Behandlung in den StÀnderat, der sich in der anstehenden Wintersession mit der modifizierten Vorlage befassen wird.

Da die BeschlĂŒsse der stĂ€nderĂ€tlichen Kommission in zentralen Bereichen wie der Sonntagsarbeit und dem Recht auf Nichterreichbarkeit vom Kurs des Nationalrats abweichen, zeichnet sich im eidgenössischen Parlament ein Verfahren zur Differenzbereinigung ab. Die beiden RĂ€te mĂŒssen klĂ€ren, in welchem Umfang die Arbeitsgesetze fĂŒr das Homeoffice gelockert werden und welche Schutzbestimmungen fĂŒr BeschĂ€ftigte verbindlich bleiben sollen.

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