Nachhaltigkeitsberichterstattung: 92 Prozent weniger Firmen betroffen
23.06.2026 - 23:29:19 | boerse-global.de
Die europäische Beratergruppe EFRAG legt Mitte Juni einen Entwurf für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Nicht-EU-Unternehmen vor. Der Standard (N-ESRS) konkretisiert die Anforderungen der CSRD für internationale Konzerne und basiert auf dem Konzept der Impact-Materialität. Betroffene Firmen haben drei Optionen: einen globalen Ansatz, einen gemischten Ansatz oder die freiwillige Anwendung der vollständigen EU-Standards.
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Öffentliche Konsultation startet im Juli
Die Konsultation zum Entwurf beginnt Mitte Juli und läuft über 100 Tage. Die endgültige Verabschiedung der N-ESRS peilt die EU für Mitte 2027 an. Erste Berichte für Nicht-EU-Gruppen werden für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2028 Pflicht – die ersten Meldungen liegen dann 2029 vor.
EU-Kommission will Bürokratie abbauen
Parallel arbeitet die EU-Kommission an einer Revision der bestehenden Berichtsstandards für europäische Firmen. Der Entwurf vom 6. Mai sammelte bis zum 3. Juni 453 Stellungnahmen. Das Ziel: Die Anzahl der Pflicht-Datenpunkte soll um 61 Prozent sinken.
Die Annahme der revidierten Standards wird für Ende Juni oder Anfang Juli 2026 erwartet. Sie könnten im vierten Quartal in Kraft treten. Eine freiwillige Anwendung wäre bereits für 2026 möglich, die Pflicht startet ab 2027.
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Neue Schwellenwerte entlasten Tausende Firmen
Geänderte Schwellenwerte grenzen den betroffenen Unternehmenskreis ein. Laut CSRD-Änderungsrichtlinie vom Februar 2026 sind Firmen erst ab 1.000 Mitarbeitern und über 450 Millionen Euro Nettoumsatz berichtspflichtig. Branchenverbände rechnen vor: Rund 92 Prozent weniger Unternehmen fallen unter die direkten Pflichten als ursprünglich geplant.
Zentrales Datenportal in Planung
Der European Single Access Point (ESAP) soll die Transparenz erhöhen. Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA baut das Portal ab 2027 auf, die Fertigstellung ist für Anfang 2030 geplant. Die liechtensteinische Regierung verabschiedete am 23. Juni einen entsprechenden Bericht – dafür sind Anpassungen an zahlreichen Finanzmarktgesetzen nötig.
Deutschland hinkt hinterher
Während die EU-Standards Gestalt annehmen, fehlt in Deutschland noch die vollständige CSRD-Umsetzung in nationales Recht. Bankenverbände fordern eine schnelle Finalisierung und Praxistauglichkeit der Standards. Nur so entstehe Rechtssicherheit und schließen sich die Datenlücken für die Risikobewertung.
Für kleinere Unternehmen ohne direkte CSRD-Pflicht gewinnen freiwillige Standards an Bedeutung. Ein Beispiel: Die Österreichische Hagelversicherung veröffentlichte für 2025 bereits einen ersten freiwilligen und extern geprüften Nachhaltigkeitsbericht nach vereinfachten Standards.
