Pflichten, Elektrofachkräfte

Neue Pflichten für Elektrofachkräfte: Was sich 2026 ändert

14.05.2026 - 08:24:00 | boerse-global.de

Neue Vorschriften erweitern die Pflichten für Elektrofachkräfte deutlich. Psychische Gesundheit, UV-Schutz und IT-Sicherheit rücken in den Fokus der jährlichen Unterweisung.

Neue Pflichten für Elektrofachkräfte: Was sich 2026 ändert - Foto: über boerse-global.de
Neue Pflichten für Elektrofachkräfte: Was sich 2026 ändert - Foto: über boerse-global.de

Während die jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 weiterhin Pflicht bleibt, erweitern neue Vorgaben aus Berlin ihren Inhalt erheblich. Von psychischen Risiken über UV-Schutz bis hin zur IT-Sicherheit – wer als qualifizierte Elektrofachkraft arbeitet, muss sich auf deutlich mehr Themen einstellen.

Weniger Sicherheitsbeauftragte, mehr Verantwortung

Eine der weitreichendsten Änderungen betrifft die Sicherheitsbeauftragten. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) plant, die Pflicht zur Bestellung dieser Fachkräfte erst ab 50 Mitarbeitern vorzusehen – bisher lag die Schwelle bei gerade einmal zwei Beschäftigten. Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern müssten künftig mindestens zwei Sicherheitsbeauftragte benennen.

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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat das Vorhaben kritisiert. Die Bundesregierung argumentiert dagegen, dass die Gefährdungsbeurteilung den Schutz ausreichend gewährleiste. Für kleinere Betriebe bedeutet das: Die Verantwortung für Sicherheit liegt noch stärker beim Chef persönlich.

Psychische Gefährdung rückt in den Fokus

Parallel dazu erweitert sich der Pflichtenkatalog der Gefährdungsbeurteilung. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ihr Handbuch aktualisiert: Statt simpler Checklisten sind nun partizipative Verfahren gefragt. Die „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie" (GDA) startete zudem das Programm „Psyche" für die Jahre 2026 bis 2029.

Besonders kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern müssen mit verstärkten Kontrollen rechnen. Wer bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung schludert, dem drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.

Pausenverstöße alarmieren Behörden

Am 12. Mai veröffentlichte die BAuA ein Dossier mit alarmierenden Zahlen: 20 Prozent der Beschäftigten unterschreiten mindestens einmal im Monat die vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden. 25 Prozent lassen ihre gesetzlichen Pausen regelmäßig ausfallen.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt vor:
- 30 Minuten Pause bei Schichten über sechs Stunden
- 45 Minuten Pause bei Schichten über neun Stunden

Für Elektrofachkräfte, die oft in Schichtarbeit eingesetzt werden, sind diese Regeln besonders relevant. Verstöße gelten als erhebliches Gesundheitsrisiko.

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Sonnenschutz wird zur Pflicht

Seit August 2025 ist die aktualisierte ASR A5.1 in Kraft. Sie schreibt Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung vor, sobald der UV-Index drei oder höher liegt. Rund 7,2 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten überwiegend im Freien – darunter viele Elektriker auf Baustellen oder an Freileitungen.

Empfohlen wird Sonnenschutz mit Lichtschutzfaktor 30 bis 50+, besonders in der Hauptsaison von Ostern bis Oktober. Das sogenannte TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich) muss angewendet werden.

BG ETEM senkt Beiträge – zum fünften Mal in Folge

Eine gute Nachricht für Arbeitgeber: Die Berufsgenossenschaft für Elektro-, Textil- und Präzisionsindustrie (BG ETEM) senkt ihren Beitragsfaktor von 2,80 auf 2,77. Das ist die fünfte Senkung in Folge. Der durchschnittliche Beitrag liegt nun bei 76 Cent pro 100 Euro Lohnsumme.

Die BG ETEM versichert rund vier Millionen Beschäftigte in etwa 200.000 Unternehmen. Für das Jahr 2025 gab sie insgesamt rund 1,49 Milliarden Euro aus – vor allem für Renten (603,1 Millionen), medizinische Behandlungen (439,1 Millionen) und Präventionsmaßnahmen (156,4 Millionen).

NIS2: Cybersicherheit wird Chefsache

Die größte Herausforderung steht noch bevor: Die Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in deutsches Recht (NIS2UmsuCG) wird für das dritte Quartal 2026 erwartet. Betroffen sind über 30.000 Unternehmen in Deutschland.

Die EU-Kommission hat zwar am 7. Mai Ausnahmen für Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro genehmigt – sofern sie nicht zur kritischen Infrastruktur gehören. Dennoch raten Experten dringend zu Basismaßnahmen wie Backups und Mehr-Faktor-Authentifizierung. Denn Cyberversicherungen knüpfen ihre Deckung zunehmend an den Nachweis solcher Standards.

Asbest und PFAS: Altlasten bleiben aktuell

Auf den 15. Essener Gefahrstofftagen Mitte April diskutierten Experten über anhaltende Herausforderungen: Asbest in Gebäuden vor 1993 sowie die anstehenden Beschränkungen für PFAS (per- und polyfluorierte Chemikalien). Für Elektrofachkräfte, die in Altbauten arbeiten, bleibt das Thema hochrelevant.

Fazit: Die jährliche Unterweisung wird zum Rundumschlag

Der Beruf des Elektrikers beschränkt sich längst nicht mehr auf technisches Know-how. Die jährliche Sicherheitsunterweisung muss künftig psychische Gesundheit, UV-Schutz, Arbeitszeitrecht und Cybersicherheit abdecken. Die geplante Reduzierung der Sicherheitsbeauftragten in kleineren Firmen erhöht zudem den Druck auf die Arbeitgeber.

Wer die neuen Anforderungen ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder – sondern im Ernstfall auch die Haftung als Geschäftsführer. Die Kosten für Nachlässigkeit steigen, während die Beiträge zur BG ETEM sinken. Ein fairer Tausch? Das wird sich zeigen, wenn die ersten Prüfungen des GDA-Programms „Psyche" anstehen.

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