NIS-2-Umsetzung: Pflichtschulung für Geschäftsleiter ab September
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 12:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Rahmen der Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie in nationales Recht beginnen neue Pflichtschulungen für Geschäftsleitungen und Führungskräfte. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Verantwortlichen in betroffenen Unternehmen auf die erweiterten Anforderungen an die Cybersicherheit und die damit verbundenen persönlichen Haftungsrisiken vorzubereiten. Angesichts einer erheblichen Registrierungslücke beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rückt die Qualifizierung des Managements zunehmend in den Fokus von Aufsicht und Compliance.
Schulungsangebote und gesetzliche Anforderungen für Führungskräfte
Für Anfang September ist ein spezialisiertes Online-Seminar zur Management-Pflichtschulung angesetzt. Die Veranstaltung unter der Leitung des Referenten Maximilian Klose umfasst sechs Unterrichtseinheiten und thematisiert schwerpunktmäßig die Pflichten nach § 38 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik-Gesetzes (BSIG) in der Fassung des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2-RLUG). Die Teilnahmegebühr beträgt 420 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, wobei für bestimmte Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Rabatte von 20 Prozent gewährt werden.
Die Schulungsinhalte konzentrieren sich auf die Kernbereiche des modernen Risikomanagements, die gesetzlichen Meldepflichten sowie die konkreten Haftungsrisiken für die Unternehmensführung. Da die NIS-2-Richtlinie in Deutschland bereits seit dem 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist gilt, sind Geschäftsleiter unmittelbar gefordert, ihre Kenntnisse im Bereich der Cybersicherheit nachzuweisen und entsprechende Schutzmaßnahmen in ihren Betrieben zu implementieren.
Registrierungslücke und verlängerte Fristen beim BSI
Die Dringlichkeit dieser Qualifizierungsmaßnahmen wird durch aktuelle Zahlen zur Umsetzung verdeutlicht. Von den geschätzt 29.500 Unternehmen in Deutschland, die unter die NIS-2-Regelungen fallen, haben sich bis zum Sommer 2026 erst rund 11.500 beim BSI registriert. Betroffen sind Firmen in 18 Sektoren ab einer Größe von 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro. Aufgrund der schleppenden Anmeldung wurde die ursprüngliche Registrierungsfrist, die eigentlich am 6. März 2026 endete, bis zum 31. Juli 2026 verlängert.
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Das Verpassen dieser Frist stellt einen eigenständigen Bußgeldtatbestand dar. Experten werten die bestehende Registrierungslücke als Indiz für eine mangelnde Priorisierung der Cybersicherheit in vielen Führungsetagen. Dabei sieht der Gesetzgeber bei Verstößen drastische Sanktionen vor: Die Bußgelder können bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Besonders relevant für das Management ist zudem die explizite Regelung zur persönlichen Haftung der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG.
Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung
Eine Studie des IT-Dienstleisters Plusserver unterstreicht die Hürden bei der Implementierung der Richtlinie. Demnach haben lediglich 34 Prozent der untersuchten Unternehmen die NIS-2-Anforderungen bislang vollständig umgesetzt. Rund 47 Prozent der Betriebe bewerten den Umsetzungsprozess als schwierig. Als zentrale technische Hürde identifizierten 48 Prozent der Befragten veraltete Bestandssysteme im Bereich der Betriebstechnologie (Legacy-OT-Systeme).
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Zudem wirkt sich die Richtlinie auf die gesamte Lieferkette aus. Etwa 51 Prozent der Unternehmen stellen bereits Veränderungen im Geschäftsverkehr mit Partnern fest. Die Anforderungen an das Risikomanagement umfassen laut Experten auch den sogenannten Faktor Mensch sowie die Überprüfung externer Dienstleister, Remote-Administratoren und Nearshore-Teams.
Politische Einordnung und sektorspezifische Verschärfungen
Die Bundesregierung hat sich bei der nationalen Ausgestaltung bewusst für ein sogenanntes Gold-Plating entschieden. Wie die CDU-Abgeordnete Franziska Hoppermann in einer parlamentarischen Antwort Mitte Juni 2026 erläuterte, wurden die EU-Mindeststandards gezielt verschärft, da diese zur Stärkung der Cybersicherheit als nicht ausreichend erachtet wurden.
Besonders deutlich werden diese Verschärfungen in der Wasserwirtschaft. Hier wurden die Schwellenwerte gesenkt, sodass nun auch viele mittelständische Versorger unter die strengen Pflichten fallen. Diese umfassen neben der Installation von Systemen zur Angriffserkennung auch erweiterte Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und die volle Haftung der Geschäftsführung. Während die NIS-2-Richtlinie bereits seit Januar 2023 EU-weit in Kraft ist, greifen ergänzende Regelungen wie der Digital Operational Resilience Act (DORA) für Finanzdienstleister bereits seit dem 17. Januar 2025.
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