NIS2-Frist abgelaufen: Bußgelder bis 10 Millionen Euro drohen
Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 06:40 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Am 31. Juli 2026 ist die gesetzliche Frist zur Registrierung für die NIS2-Richtlinie abgelaufen. Daten zeigen, dass ein signifikanter Anteil der betroffenen Unternehmen in Deutschland diese Pflicht bisher nicht erfüllt hat. Während das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Bußgeldern droht, offenbaren Branchenberichte eine Diskrepanz zwischen der Einsicht in die Notwendigkeit und der tatsächlichen Umsetzung der Cybersicherheitsvorgaben.
In Deutschland haben sich bis zum Stichtag lediglich etwa 11.500 von den erwarteten 29.500 Unternehmen registriert. Eine andere Datenerhebung zum Stand vom 23. Juli 2026 verzeichnete 18.414 Registrierungen, wovon zirka zwei Drittel auf wichtige und ein Drittel auf besonders wichtige Einrichtungen entfielen. Experten schätzen die Gesamtzahl der betroffenen Organisationen auf rund 30.000. Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt bereits seit dem 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist. Betroffen sind Organisationen ab etwa 50 Mitarbeitern oder einem Umsatz von 10 Millionen Euro in insgesamt 18 Sektoren.
Alarmierende Zahlen und mangelnde Priorisierung
Die Grünen-Politikerin Jeanne Dillschneider bezeichnete die Zahl der ausstehenden Registrierungen als alarmierend. Branchenvertreter wie Alexander Goller vom Sicherheitsunternehmen Illumio sehen in dem Zögern ein Symptom für eine mangelnde Priorisierung der Cybersicherheit innerhalb der Unternehmen. Er gab zu bedenken, dass die Registrierung lediglich den ersten notwendigen Schritt darstelle.
Bereits eine Umfrage im Mai 2026 verdeutlichte das Problem: Zwar hielten 82 Prozent der befragten Unternehmen die NIS2-Vorgaben grundsätzlich für sinnvoll, doch mehr als die Hälfte hatte die eigene Registrierungspflicht zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal geprüft. Unternehmen, die die nun abgelaufene Frist versäumt haben, erfüllen laut BSI den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, der mit Bußgeldern geahndet werden kann.
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Haftungsrisiken und Pflichten für Führungskräfte
Die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen sind erheblich. Es drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Umsatzes. Zudem ist eine persönliche Haftung der Geschäftsführung vorgesehen. In Deutschland wurden Führungskräfte unter NIS2 zudem zu spezifischen Cybersicherheitstrainings verpflichtet, wobei für entsprechende Schulungen Kosten in Höhe von 420 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer anfallen.
Franziska Hoppermann (CDU) erläuterte im Juni 2026, dass die strengere nationale Umsetzung, das sogenannte Gold-Plating, eine bewusste Maßnahme zur Stärkung der Cybersicherheit gewesen sei. Die EU-Mindeststandards seien aus Sicht der politischen Entscheidungsträger nicht ausreichend erschienen.
Expertenaufsicht stellt erste Schwächen fest
Die Cybersicherheitsbehörden haben bereits im Juli 2026 mit einer ersten Expertenaufsicht begonnen, um die Umsetzung der Informationssicherheitsmaßnahmen in der Praxis zu prüfen. Dabei wurden bereits Schwächen in der Organisation, der Verantwortlichkeit und dem Mitarbeitermanagement identifiziert. Weitere Inspektionen sind bis zum Jahresende geplant.
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Parallel zur Registrierung müssen Unternehmen strikte Meldepflichten beachten. Bei Sicherheitsvorfällen ist eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden und eine ausführliche Vorfallmeldung innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme vorgeschrieben. Ein abschließender Bericht muss nach einem Monat vorliegen. Bereits ein begründeter Verdacht kann ausreichen, um den Lauf dieser Fristen auszulösen.
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