NIS2-Frist endet 31. Juli: 11.000 Firmen drohen Bußgelder bis 500.000 Euro
Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 10:35 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Verbände warnen vor einer Ausweitung der Registrierkassenpflicht auf die Landwirtschaft. Parallel laufen kritische Fristen für Steuererklärungen und IT-Sicherheitsregistrierungen – Verstöße können teuer werden.
Registrierkassenpflicht für Bauern geplant
Der Aktionsplan „Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ sieht eine Ausweitung der Registrierkassenpflicht vor. Künftig sollen auch landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe digitale Aufzeichnungssysteme nutzen müssen. Ziel ist die lückenlose elektronische Erfassung von Barumsätzen.
Der Deutsche Bauernverband, der Zentralverband Gartenbau und die Familienbetriebe Land und Forst protestieren. Sie warnen vor einer massiven Bürokratie-Zunahme und bezeichnen die Pläne als unverhältnismäßig.
Steuererklärung 2025: Frist läuft am 31. Juli ab
Wer seine Steuererklärung für 2025 selbst über ELSTER einreicht, muss bis zum 31. Juli 2026 liefern. Wer die Frist verpasst, zahlt automatisch Verspätungszuschläge: 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens 25 Euro.
Eine formlose Fristverlängerung ist in begründeten Fällen möglich. Wer einen Steuerberater beauftragt hat, hat bis zum 28. Februar 2027 Zeit.
NIS2: 11.000 Firmen droht das Aus
Noch drastischer ist die Lage bei der IT-Sicherheit. Am 31. Juli 2026 endet die Registrierungsfrist für die NIS2-Richtlinie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Rund 11.000 betroffene Unternehmen haben sich noch nicht registriert.
Die Richtlinie betrifft zahlreiche Sektoren: öffentliche Verwaltung, Energie- und Abfallwirtschaft, Lebensmittelhersteller und digitale Plattformen. Die Strafen sind happig:
- In Deutschland drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro
- In Österreich bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
- Zudem haftet die Geschäftsführung persönlich bei Compliance-Verstößen
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Cyber Resilience Act: Neue Meldepflichten ab September
Ab dem 11. September 2026 greifen die ersten Meldepflichten des EU Cyber Resilience Act. Unternehmen müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen innerhalb von 24 Stunden melden – an die europäische Cybersicherheitsbehörde ENISA und das nationale CERT-Bund.
Nach 72 Stunden folgt eine detaillierte Meldung, nach 14 Tagen ein Abschlussbericht. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
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Globaler Trend zur digitalen Überwachung
Die Digitalisierung der Steueraufsicht ist kein deutsches Phänomen. In Hanoi diskutierten Behördenvertreter am heutigen Montag über neue Richtlinien für elektronische Rechnungen im E-Commerce. Neue Dekrete und Rundschreiben vom Juni 2026 sehen eine stärkere digitale Kontrolle des Online-Handels vor – koordiniert über zahlreiche Provinzsteuerämter.
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