NIS2-Frist endet Juli: 29.500 deutsche Einrichtungen müssen registrieren
Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 10:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
GMX und Web.de haben Passkeys für rund 38 Millionen Konten im deutschsprachigen Raum freigeschaltet. Die Unternehmen reagieren damit auf die anhaltend hohe Bedrohungslage durch Cyberkriminalität. Allein 2025 verursachten Cyberangriffe in Deutschland Schätzungen zufolge einen wirtschaftlichen Schaden von rund 202 Milliarden Euro.
Abschied vom Passwort
Die Einführung von Passkeys markiert eine Abkehr von klassischen Passwort-Systemen. Stattdessen erfolgt die Anmeldung künftig biometrisch oder per Geräte-PIN. Laut dem Microsoft Digital Defense Report 2025 blockieren solche phishing-resistenten Verfahren auf FIDO2-Basis über 99 Prozent der Identitätsangriffe.
Der entscheidende Vorteil: Ein privater kryptografischer Schlüssel verlässt niemals das Endgerät des Nutzers. Das minimiert die Gefahr durch gefälschte Anmeldeseiten erheblich.
Auch internationale Technologieriesen forcieren diesen Wechsel. Microsoft plant, die SMS-basierte Multi-Faktor-Authentifizierung ab Anfang September 2026 durch Passkeys zu ersetzen. Die vollständige Einstellung der nativen SMS-MFA ist für Februar 2027 vorgesehen.
Die FIDO Alliance prognostiziert, dass die Anzahl der weltweit genutzten Passkeys im Laufe des Jahres 2026 auf rund 5 Milliarden ansteigen wird. Bereits jetzt setzen 68 Prozent der Organisationen auf diese Technologie.
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NIS2 verschärft die Regeln
Parallel zur technologischen Entwicklung verschärfen die EU-Mitgliedstaaten ihre Sicherheitsgesetze. In Deutschland betrifft das NIS2-Umsetzungsgesetz seit Anfang des Jahres rund 29.500 Einrichtungen. Eine vom BSI verlängerte Registrierungsfrist für betroffene Unternehmen läuft Ende Juli 2026 aus.
In Österreich tritt das nationale NISG 2026 voraussichtlich am 1. Oktober in Kraft. Es wird rund 5.000 Organisationen sowie etwa 50.000 Zulieferer direkt betreffen.
Unternehmen aus 18 Sektoren – darunter Energie, Verkehr und Gesundheit – müssen künftig strenge Risikomanagement- und Meldepflichten erfüllen. Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen: Für wesentliche Einrichtungen können Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.
Allein in Nordrhein-Westfalen fallen Schätzungen zufolge zwischen 3.000 und 5.000 kleine und mittlere Unternehmen neu unter die Regulierung. Betroffen sind Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro.
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Management in der Pflicht
Ein wesentlicher ASpekt der neuen Gesetzgebung ist die Verlagerung der Rechenschaftspflicht auf die oberste Führungsebene. Management-Boards müssen sich laut aktuellen Leitlinien des NCSC intensiv mit dem Risikomanagement auseinandersetzen. Fachleute weisen zudem auf persönliche Haftungsrisiken für Leitungsorgane hin, die sich aus dem BSIG ergeben.
Zusätzlich fordern Regularien wie NIS2 und DORA systematische Personalprüfungen. Das umfasst Screenings vor der Einstellung ebenso wie regelmäßige Überprüfungen während der Betriebszugehörigkeit. Automatisierte Frameworks sollen diese Prozesse revisionssicher dokumentieren – inklusive Finanz-Checks und Strafregisterabgleichen.
Auch für Schweizer Unternehmen mit EU-Geschäft gewinnen diese Standards an Bedeutung. EU-Kunden fordern zunehmend entsprechende Sicherheitsnachweise entlang der Lieferkette.
Harte Urteile bei Sicherheitslücken
Die Notwendigkeit robuster Sicherheitssysteme unterstreicht die aktuelle Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof entschied bereits im März 2026 (Az. XI ZR 20/24), dass die Weitergabe von TANs am Telefon als grob fahrlässig einzustufen ist. Im verhandelten Fall verlor ein Bankkunde 50.000 Euro durch Betrug – ohne Anspruch auf Erstattung gegen das Kreditinstitut.
Die Bedrohungslage bleibt dynamisch. Zwischen dem 18. und 20. Juli 2026 wurden aktive Angriffe auf KI-Plattformen beobachtet, die eine spezifische Schwachstelle (CVE-2026-6875) ausnutzten. Experten warnen, dass Künstliche Intelligenz die Geschwindigkeit und Automatisierung von Cyberangriffen weiter erhöht.
Um diesen Gefahren zu begegnen, empfehlen Sicherheitsstandards wie die ISO 27001:2022 für herkömmliche Passwörter inzwischen eine Mindestlänge von 15 Zeichen. Vom anlasslosen, regelmäßigen Wechsel raten sie ab – er schwächt die Sicherheit eher.
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