NIS2-Registrierung: 11.000 Betriebe drohen BuĂgelder bis 500.000 Euro
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 03:00 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Aktuelle BAG-Urteile und die EinfĂŒhrung kĂŒnstlicher Intelligenz zwingen Arbeitnehmervertreter zu mehr ProfessionalitĂ€t.
BAG verschĂ€rft Regeln fĂŒr die Wahlordnung
Ein Formfehler kann die gesamte Betriebsratswahl kippen. Das Bundesarbeitsgericht (Az. 7 ABR 39/24) hat die HĂŒrden fĂŒr die Zuordnung von Betriebsteilen konkretisiert. Im Fall eines Tiefbauunternehmens mit zehn Standorten erklĂ€rten die Richter eine Wahl fĂŒr unwirksam â weil das Formular fĂŒr die schriftliche Zuordnungsabstimmung keinen einheitlichen Stichtag enthielt.
Nach dem Auslaufen eines Tarifvertrags Ende Februar 2022 galt eine Niederlassung in Straubing als eigenstĂ€ndiger Betriebsteil. Die 530 BeschĂ€ftigten hĂ€tten formell korrekt abstimmen mĂŒssen, um am Hauptbetrieb wĂ€hlen zu dĂŒrfen. Die Anfechtungsfrist betrĂ€gt in solchen FĂ€llen zwei Wochen.
Mitbestimmung bei KI: âHuman-friendly automationâ gefordert
Technologische UmwĂ€lzungen bringen neue Aufgaben. Auf einer DGB-Konferenz Mitte Juli in Stuttgart diskutierten Experten die Mitbestimmung bei KI-Anwendungen. Andrea Nahles, Chefin der Bundesagentur fĂŒr Arbeit, sieht KI als notwendige Antwort auf den demografischen Wandel.
Das Erwerbspersonenpotenzial sinkt ab 2026 kontinuierlich. Allein bei der Bundesagentur gehen bis 2032 rund 35.000 BeschĂ€ftigte in Rente. Die Behörde testet bereits ĂŒber 30 KI-Anwendungen. Gewerkschaftsvertreter fordern eine âhuman-friendly automationâ und umfassende Qualifizierung der Belegschaften.
Formfehler bei der Zuordnung oder dem Wahlverfahren können die gesamte Betriebsratswahl zu Fall bringen. Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen, bietet dieser kostenlose Leitfaden einen strukturierten Fahrplan von der Kandidatensuche bis zur ersten Sitzung. Kostenlosen Fahrplan fĂŒr die Betriebsratswahl 2026 sichern
Neue Regeln bei Befristung und Krankmeldungen
Auch im Arbeitsrecht tut sich etwas. Geplant sind eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate und eine gesetzliche Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Arbeitsrechtsexperten warnen: Bei den Nachweispflichten greift das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Verweigert ein Mitarbeiter einen geforderten Arzttermin, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung vorerst zurĂŒckhalten.
Ein weiteres Thema: Gesundheitsschutz bei Hitze. Die IG BAU empfiehlt die WSS-Regel (Wasser, Sonnencreme, Schatten). Arbeitgeber mĂŒssen ausreichend GetrĂ€nke bereitstellen und Pausen im Schatten ermöglichen. Im GerĂŒstbau gibt es seit Mai ein Sommerausfallgeld (SAG) â 75 Prozent des Stundenlohns bei witterungsbedingten AusfĂ€llen. Die Regelung ist bis Ende August befristet und wird bis Mitte 2027 evaluiert.
Ob bei neuen Arbeitszeitregeln oder dem Gesundheitsschutz â der § 87 BetrVG ist das wichtigste Werkzeug fĂŒr Ihre Mitbestimmung im Betrieb. Erfahren Sie in diesem Gratis-E-Book, wie Sie Ihre Rechte bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen gezielt durchsetzen. Gratis-Ratgeber zu Mitbestimmungsrechten nach § 87 BetrVG herunterladen
Compliance: Haftungsrisiken fĂŒr die GeschĂ€ftsfĂŒhrung
BetriebsrĂ€te mĂŒssen auch Compliance-Pflichten im Blick behalten. Die Registrierungsfrist nach dem BSIG (NIS2-Richtlinie) endete bereits im MĂ€rz 2026. Das BSI duldet Nachmeldungen noch bis Ende Juli. Ende Mai waren noch rund 11.000 Unternehmen unregistriert. Bei Pflichtverletzungen drohen BuĂgelder von bis zu 500.000 Euro und persönliche Haftung fĂŒr die GeschĂ€ftsleitung.
Zur Professionalisierung startet Anfang Dezember ein neuer Hochschul-Zertifikatskurs in Oberhausen. Die Kooperation zwischen BWI-Bau und der Hochschule Ruhr West vermittelt Kompetenzen in Kalkulation, Vertragsanalyse und Baustellencontrolling. Anmeldungen sind bis Mitte November möglich.
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