NIS2-Registrierung, Betriebe

NIS2-Registrierung: 11.000 Betriebe drohen Bußgelder bis 500.000 Euro

Veröffentlicht: 18.07.2026 um 03:00 Uhr, Redaktion boerse-global.de

BAG-Urteil kippt Wahl wegen Formfehler. Neue Pflichten durch KI und Compliance erhöhen Anforderungen an BetriebsrÀte.

Betriebsratswahl 2026: Formfehler und KI-Herausforderungen
Eine Gruppe von Menschen, darunter Arbeitnehmervertreter und Manager, diskutiert an einem Konferenztisch ĂŒber neue Technologien und rechtliche Rahmenbedingungen. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Aktuelle BAG-Urteile und die EinfĂŒhrung kĂŒnstlicher Intelligenz zwingen Arbeitnehmervertreter zu mehr ProfessionalitĂ€t.

BAG verschĂ€rft Regeln fĂŒr die Wahlordnung

Ein Formfehler kann die gesamte Betriebsratswahl kippen. Das Bundesarbeitsgericht (Az. 7 ABR 39/24) hat die HĂŒrden fĂŒr die Zuordnung von Betriebsteilen konkretisiert. Im Fall eines Tiefbauunternehmens mit zehn Standorten erklĂ€rten die Richter eine Wahl fĂŒr unwirksam – weil das Formular fĂŒr die schriftliche Zuordnungsabstimmung keinen einheitlichen Stichtag enthielt.

Nach dem Auslaufen eines Tarifvertrags Ende Februar 2022 galt eine Niederlassung in Straubing als eigenstĂ€ndiger Betriebsteil. Die 530 BeschĂ€ftigten hĂ€tten formell korrekt abstimmen mĂŒssen, um am Hauptbetrieb wĂ€hlen zu dĂŒrfen. Die Anfechtungsfrist betrĂ€gt in solchen FĂ€llen zwei Wochen.

Mitbestimmung bei KI: „Human-friendly automation“ gefordert

Technologische UmwĂ€lzungen bringen neue Aufgaben. Auf einer DGB-Konferenz Mitte Juli in Stuttgart diskutierten Experten die Mitbestimmung bei KI-Anwendungen. Andrea Nahles, Chefin der Bundesagentur fĂŒr Arbeit, sieht KI als notwendige Antwort auf den demografischen Wandel.

Das Erwerbspersonenpotenzial sinkt ab 2026 kontinuierlich. Allein bei der Bundesagentur gehen bis 2032 rund 35.000 BeschĂ€ftigte in Rente. Die Behörde testet bereits ĂŒber 30 KI-Anwendungen. Gewerkschaftsvertreter fordern eine „human-friendly automation“ und umfassende Qualifizierung der Belegschaften.

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Neue Regeln bei Befristung und Krankmeldungen

Auch im Arbeitsrecht tut sich etwas. Geplant sind eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate und eine gesetzliche Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Arbeitsrechtsexperten warnen: Bei den Nachweispflichten greift das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Verweigert ein Mitarbeiter einen geforderten Arzttermin, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung vorerst zurĂŒckhalten.

Ein weiteres Thema: Gesundheitsschutz bei Hitze. Die IG BAU empfiehlt die WSS-Regel (Wasser, Sonnencreme, Schatten). Arbeitgeber mĂŒssen ausreichend GetrĂ€nke bereitstellen und Pausen im Schatten ermöglichen. Im GerĂŒstbau gibt es seit Mai ein Sommerausfallgeld (SAG) – 75 Prozent des Stundenlohns bei witterungsbedingten AusfĂ€llen. Die Regelung ist bis Ende August befristet und wird bis Mitte 2027 evaluiert.

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Compliance: Haftungsrisiken fĂŒr die GeschĂ€ftsfĂŒhrung

BetriebsrĂ€te mĂŒssen auch Compliance-Pflichten im Blick behalten. Die Registrierungsfrist nach dem BSIG (NIS2-Richtlinie) endete bereits im MĂ€rz 2026. Das BSI duldet Nachmeldungen noch bis Ende Juli. Ende Mai waren noch rund 11.000 Unternehmen unregistriert. Bei Pflichtverletzungen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro und persönliche Haftung fĂŒr die GeschĂ€ftsleitung.

Zur Professionalisierung startet Anfang Dezember ein neuer Hochschul-Zertifikatskurs in Oberhausen. Die Kooperation zwischen BWI-Bau und der Hochschule Ruhr West vermittelt Kompetenzen in Kalkulation, Vertragsanalyse und Baustellencontrolling. Anmeldungen sind bis Mitte November möglich.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

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