NIS2-Registrierung, Frist

NIS2-Registrierung: Frist endet Freitag, 60% der Unternehmen fehlen

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Tausende Unternehmen drohen Bußgelder, da sie die Registrierung beim BSI für die NIS2-Richtlinie versäumt haben. Die Geschäftsführung haftet persönlich.

NIS2-Registrierung: Mehr als 60% der Firmen verpassen BSI-Frist
Moderne Serverinfrastruktur in einem Rechenzentrum als Symbol für Cybersicherheit und IT-Compliance. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Bis Freitag müssen sich tausende Unternehmen beim BSI registrieren. Doch viele haben die Frist verpasst.

Von den erwarteten 29.500 betroffenen Organisationen haben sich bislang nur rund 11.500 beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet. Das ist eine Registrierungslücke von über 60 Prozent. Die Frist endet am 31. Juli 2026 – und das bereits zum zweiten Mal.

Wer registrieren muss und was droht

Die NIS2-Richtlinie gilt in Deutschland seit dem 6. Dezember 2025. Sie betrifft mittelgroße Betriebe ab 50 Mitarbeitern oder zehn Millionen Euro Jahresumsatz sowie große Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder 50 Millionen Euro Umsatz. Insgesamt fallen 18 Sektoren unter die Regelung.

Die ursprüngliche Frist endete am 6. März 2026. Wegen der geringen Meldequote verlängerte das BSI sie bis Ende Juli. Wer jetzt erneut die Frist verpasst, begeht einen eigenständigen Bußgeldtatbestand.

Harte Strafen für die Geschäftsführung

Besonders brisant: Nach § 38 BSIG haftet die Geschäftsleitung persönlich für die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben. Spezielle Pflichtschulungen ab September 2026 sollen Führungskräfte auf Risiko- und Vorfallmanagement vorbereiten.

Die Bußgelder selbst können bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Die Bundesregierung setzt hier bewusst strengere Regeln als die EU-Mindeststandards – ein sogenanntes Gold-Plating.

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Warum die Umsetzung so schleppend läuft

Eine Studie von Plusserver zeigt: Nur 34 Prozent der Unternehmen haben die NIS2-Anforderungen vollständig umgesetzt. Fast die Hälfte bewertet den Prozess als schwierig.

Hauptproblem sind veraltete OT-Systeme. In 48 Prozent der Fälle bremsen Legacy-Systeme die Modernisierung der Sicherheitsarchitektur. Experten empfehlen ein schrittweises Vorgehen: Bestandsaufnahme, Definition von Verantwortlichkeiten, dann Umsetzung. Auch die Lieferkette steht im Fokus – externe Mitarbeiter, Wartungspartner und Entwickler müssen künftig Sicherheitsüberprüfungen durchlaufen.

Weitere Fristen im Spätsommer

Die NIS2-Registrierung ist nicht der einzige Termin: Ab dem 2. August 2026 greifen neue Transparenzpflichten aus dem EU AI Act (Artikel 50). Und ab dem 11. September folgt der Cyber Resilience Act (CRA) mit eigenen Meldepflichten.

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Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen Schwachstellen dann innerhalb einer dreistufigen Meldekette ans BSI melden – beginnend mit einer Frühwarnung binnen 24 Stunden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

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