NIS2-Richtlinie, Leitungsorgane

NIS2-Richtlinie ab 30. Juni: Leitungsorgane haften persönlich

10.06.2026 - 18:06:20 | boerse-global.de

Strengere Vorschriften für elektrische Anlagen treiben den Einsatz digitaler Assistenzsysteme und KI im Arbeitsschutz voran.

Verschärfte Prüffristen: KI und digitale Helfer im Arbeitsschutz
NIS2-Richtlinie - Ein Techniker prüft mit einem Tablet elektrische Anlagen in einer Industrieumgebung, während ein Warnschild im Hintergrund leuchtet. 10.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Immer mehr Firmen nutzen deshalb digitale Assistenzsysteme und Künstliche Intelligenz, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden.

Grundlage dafür sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Besonders die DGUV Vorschrift 3 regelt die wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Betriebsmittel. Sachverständigenbüros warnen: Fehlt die rechtssichere Dokumentation, drohen im Schadensfall erhebliche Haftungsrisiken.

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Prüfpflichten nach Gefährdungspotenzial

Die Anforderungen variieren je nach Einsatzbereich. In der Lager- und Logistiktechnik etwa müssen Leitern, Tritte und Plattformlösungen regelmäßig geprüft werden. Eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 2121 Teil 2 ist hier zwingend vorgeschrieben.

Anbieter wie KRAUSE unterstützen Unternehmen nicht nur mit passenden Produkten, sondern auch mit Schulungen zur befähigten Person für die Prüfung dieser Arbeitsmittel. Auch spezialisierte Sicherheitsanlagen wie Personen-Notsignal-Anlagen erfordern regelmäßige Kontrollen – inklusive Funkausmessungen durch Servicetechniker.

KI im Arbeitsschutz: Chance und Grenze

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) betonte am 9. Juni das Potenzial von KI im Arbeitsschutz. Demnach kann die Technologie Gefährdungen schneller erkennen, Unterweisungen verbessern und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Das menschliche Urteilsvermögen bleibt aber unverzichtbar – KI-Ergebnisse brauchen fachliche Kontrolle.

Über das Portal „Meine BG ETEM“ werden bereits digitale Assistenten für die Gefährdungsbeurteilung entwickelt. Parallel dazu führt die WEIG-Gruppe spezielle EHS-Software (Environment, Health, and Safety) ein. Diese Systeme steuern Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und das Gefahrstoffmanagement strukturiert.

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Auch bei der Prüfung von Steigtechnik kommen digitale Lösungen zum Einsatz – etwa von wosatec, die Prüfprozesse effizienter gestalten.

Neue Leitlinien für Brand- und Objektschutz

Der Verband Euralarm veröffentlichte heute neue Leitlinien für Brandmelde- und Alarmsysteme (FD&A). Sie zeigen, wie bestehende Infrastrukturen für Lockdown- und Evakuierungsmaßnahmen genutzt werden können – ohne den Brandschutz zu vernachlässigen. Der Leitfaden gibt praktische Empfehlungen zur technischen Planung und zur Unterscheidbarkeit der Signale.

Im privaten Bereich sieht es anders aus: Laut einer Innofact-Studie aus April 2024 weiß jeder fünfte Bürger nicht, dass Rauchmelder in Wohnräumen gesetzlich vorgeschrieben sind. Während bundesweit Mindestanforderungen für Schlafräume und Flure gelten, weiten Länder wie Berlin und Brandenburg die Pflicht auf alle Aufenthaltsräume aus.

Haftung wird persönlich

Die Bedeutung von Nachweisen erstreckt sich auch auf die IT-Sicherheit. Im Rahmen der NIS2-Richtlinie verschiebt sich der Fokus verstärkt auf Durchsetzung und Nachweispflicht. Ab dem 30. Juni beginnen Aufsichtsbehörden mit der Prüfung – Leitungsorgane haften bei Verstößen persönlich.

Auch im Bauwesen bleibt formale Compliance zentral. Auftraggeber fordern regelmäßig Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen. Sie bestätigen, dass ein Unternehmen keine Beitragsrückstände hat – und schützen den Auftraggeber vor Haftung für Beitragsschulden des Auftragnehmers.

Die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen unterstreicht die BU-Leistungspraxisstudie 2026 von Franke und Bornberg. Psychische Erkrankungen sind demnach mit 28,35 Prozent der häufigste Grund für Berufsunfähigkeit. Gefährdungsbeurteilungen müssen also nicht nur technische Aspekte abdecken, sondern auch die psychische Belastung am Arbeitsplatz.

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