NRW meldet 165 islamistische Gefährder: 73 als aktionsfähig eingestuft
Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Nach dem islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine sachliche Debatte über gesetzliche Anpassungen angemahnt. Die Arbeitnehmervertretung forderte am 1. August 2026 gezielte Änderungen im Sicherheitsrecht, warnte jedoch zeitgleich vor übereilten Verschärfungen der bestehenden Gesetzeslage.
Justizreform und abgestufte Maßnahmenkonzepte
Die GdP sprach sich im Rahmen ihrer Forderungen gegen kurzfristige Änderungen im Jugendgerichtsgesetz aus. Eine Reform in diesem Bereich solle erst nach einer fundierten Evaluation erfolgen. Stattdessen sieht die Gewerkschaft dringenden Reformbedarf bei der gerichtlichen Spezialisierung. Konkret forderte die Organisation die Einrichtung spezieller Jugendkammern für Staatsschutz- und Terrorismusverfahren, die gegen Jugendliche geführt werden.
Ein weiterer Kernpunkt des Forderungskatalogs ist die Wiedereinführung der Strafbarkeit für die propagandistische Unterstützung terroristischer Vereinigungen. In Bezug auf die Überwachung von Gefährdern lehnte die GdP eine pauschale Verpflichtung für elektronische Fußfesseln oder Präventivhaft ab. Stattdessen solle ein abgestuftes Maßnahmenkonzept implementiert werden. Zudem forderte die Gewerkschaft eine stärkere Harmonisierung der verschiedenen Länderregelungen und betonte, dass die Polizei nicht militarisiert werden dürfe.
Finanzielle Absicherung der Versammlungsfreiheit
Parallel zu den gesetzlichen Forderungen der GdP brachte der Berliner Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) die finanzielle Belastung von Veranstaltern in die Diskussion ein. Gewerkschaftschef Bodo Pfalzgraf forderte die Einrichtung eines staatlichen Schutzfonds für Sicherheitsmaßnahmen bei Versammlungen. Er argumentierte, dass der Staat die Kosten der Terrorabwehr nicht auf die Veranstalter abwälzen dürfe, da dies faktisch die Versammlungsfreiheit einschränke.
Dieser Schutzfonds solle laut DPolG Berlin speziell kleineren und nicht-kommerziellen Veranstaltern zugutekommen. Damit könnten außergewöhnliche Schutzmaßnahmen wie Fahrzeugsperren, spezialisierte Zufahrtsschutzsysteme und Kommunikationsanlagen finanziert werden. Die Gewerkschaft warnte, dass steigende Sicherheitskosten bereits jetzt Auswirkungen auf die Veranstaltungslandschaft hätten. Als Beispiel wurde die Absage der Veranstaltung „Zug der Liebe“ aufgrund der aktuellen Sicherheitslage angeführt.
Die Zahl der islamistischen Gefährder in NRW ist mit 165 Personen dokumentiert, 73 davon als aktionsfähig eingestuft. Für Sicherheitsverantwortliche stellt sich die Frage, wie Veranstaltungen trotzdem sicher durchgeführt werden können. Unser Leitfaden liefert konkrete Handlungsempfehlungen für abgestufte Sicherheitskonzepte und den behördenübergreifenden Austausch. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Politische Debatte über Gefährder und Informationsfluss
In der politischen Auseinandersetzung zeigte sich SPD-Fraktionschef Matthias Miersch offen für einen strengeren Umgang mit Gefährdern. Er erwäge Maßnahmen wie Präventivhaft und die elektronische Fußfessel, forderte hierfür jedoch einen bundesweiten Rechtsrahmen sowie einen verbesserten Informationsaustausch zwischen Justiz und Sicherheitsbehörden. Miersch wies auf Versäumnisse im Fall des Attentäters Abdul B. hin. Dieser sei als Gefährder eingestuft gewesen, dem zuständigen Jugendschöffengericht hätten jedoch Informationen des Terrorismusabwehrzentrums und des Bundesnachrichtendienstes gefehlt. Ein Gericht könne laut Miersch nur auf Basis der Informationen entscheiden, die es auch erhalte. Eine Herausnahme einzelner Delikte aus dem Jugendstrafrecht lehnte er hingegen ab.
Gegenpositionen kamen aus der Unionsfraktion. Die Abgeordneten Johannes Wiegelmann und Frederik Bouffier forderten einen Zehn-Punkte-Plan. Dieser sieht unter anderem vor, dass die elektronische Fußfessel zum Standard bei Gefährdern wird und das Jugendstrafrecht für diesen Personenkreis keine Anwendung mehr findet. Zudem forderte die Union eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren für die Unterstützung terroristischer Vereinigungen.
Regionale Sicherheitslage und kommende Veranstaltungen
Steigende Sicherheitskosten bedrohen die Versammlungsfreiheit – der Staat diskutiert einen Schutzfonds, aber bis dahin müssen Kommunen und Veranstalter selbst handeln. Unser Musterkonzept zeigt, wie Sie außergewöhnliche Schutzmaßnahmen finanzieren und umsetzen können, ohne das Budget zu sprengen. Musterkonzept Schutzfonds jetzt sichern
Die Sicherheitsbehörden der Länder reagierten bereits auf die veränderte Gefährdungslage. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) forderte einen stärkeren Durchgriff bei Gefährdern. Er sprach sich gegen eine Freilassung bei Anklage aus und forderte beschleunigte Verfahren sowie die Prüfung von Abschiebungen für Gefährder ohne deutschen Pass. Für Nordrhein-Westfalen bezifferte Reul die Zahl der islamistischen Gefährder auf 165 Personen, von denen 73 als aktionsfähig eingestuft werden.
Trotz der Sicherheitslage sollen geplante CSD-Paraden in Städten wie Bonn, Hamburg, Essen und Münster stattfinden. Die Polizei kündigte eine erhöhte Präsenz an, prüft Fahrzeugsperren und hält Routenführungen teilweise geheim. In Magdeburg wurde der für den 22. August 2026 geplante CSD vom Alten Markt auf den Domplatz verlegt, da dieser besser zu sichern sei. Veranstalter in Sachsen-Anhalt kritisierten jedoch, dass die Behörden in jüngsten Gesprächen noch keine ausreichend angepassten Sicherheitskonzepte vorgelegt hätten.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
