Obi-Orange, Gericht

Obi-Orange vor Gericht: BGH entscheidet über Farbmarken-Monopol

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 07:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Bundesgerichtshof verhandelt über Obis Farbmarke und prüft, ob Orange im Baumarkt-Einzelhandel exklusiv geschützt bleiben kann.

BGH prüft Obis Anspruch auf exklusiven Orange-Farbton
Eine glatte, leuchtend orangefarbene Wandfläche mit natürlichem Lichteinfall und feiner Oberflächenstruktur. Illustration mit AI erstellt.

Der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs befasst sich am Vormittag mit einem Markenrechtsstreit um den Farbton Orange. Die Verkündung einer Entscheidung unter dem Aktenzeichen I ZB 58/25 ist laut einem Bericht vom 17. September 2026 für 09.45 Uhr angesetzt.

In dem Verfahren geht es um die grundlegende Frage, ob die Baumarktkette Obi diese Farbe exklusiv für ihre Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich der Bau- und Heimwerkerartikel beanspruchen kann.

Die juristische Auseinandersetzung hat eine lange Vorgeschichte. Bereits im Jahr 2010 ließ Obi den speziellen Farbton beim Deutschen Patent- und Markenamt als Farbmarke eintragen. Diese Eintragung bezog sich explizit auf Dienstleistungen des Einzelhandels mit Bau- und Heimwerkersortimenten. Mit diesem Schritt beabsichtigte das Unternehmen, sein visuelles Erscheinungsbild rechtlich abzusichern und sich gegenüber Mitbewerbern abzugrenzen.

Gegen diesen markenrechtlichen Schutz formierte sich jedoch Widerstand innerhalb der Branche. Die konkurrierenden Ketten Hornbach und Globus leiteten rechtliche Schritte ein und beantragten die Löschung der Farbmarke. Sie forderten, dass die Farbe Orange für den Wettbewerb im Baumarktsektor nicht monopolisiert werden darf. Dieser Konflikt führte die beteiligten Parteien zunächst vor das Bundespatentgericht.

Im Jahr 2025 erzielten die klagenden Konkurrenten Hornbach und Globus dort einen Erfolg. Das Bundespatentgericht gab den Löschungsanträgen der konkurrierenden Ketten statt und entschied gegen den Verbleib der Marke im Register.

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Die Richter sahen die Voraussetzungen für einen exklusiven Markenschutz des Farbtons Orange in diesem Dienstleistungssegment als nicht gegeben an. Nach dieser Niederlage vor dem Bundespatentgericht suchte Obi den Weg vor die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und legte Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs gilt als richtungsweisend für den Schutz abstrakter Farbmarken in Deutschland. Es wird darüber befunden, ob die Nutzung und Bekanntheit des Farbtons ausreichen, um die Eintragung im Markenregister für Einzelhandelsdienstleistungen aufrechtzuerhalten.

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Für die Branche ist das Urteil von großer Bedeutung, da es den Spielraum für Unternehmen definiert, Teile ihres Corporate Designs rechtlich gegen Mitbewerber zu verteidigen.

Sollte die Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt werden, würde dies die Anforderungen an den Schutz von Farben als Marke weiter verschärfen und die Exklusivität des Orange-Tons für Obi im Bau- und Heimwerkersektor beenden.

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