ÖPNV-Sicherheit: Gesetzentwurf sieht 6 Monate Mindeststrafe vor
Veröffentlicht am: 19.09.2026 um 17:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Leipziger Verkehrsbetriebe testen ab sofort freiwillig getragene Bodycams bei Fahrausweisprüfungen im Leipziger Raum. Ziel des Vorhabens sind der Schutz von Beschäftigten sowie Fahrgästen, eine gezielte Deeskalation in Konfliktsituationen und die Aufklärung von Vorfällen. Die Aufzeichnungen erfolgen zweckgebunden, wobei der Datenschutz gewahrt bleibt.
Pilotprojekt mit Vorankündigung und weiteren Sicherheitsmaßnahmen
Am 19. September 2026 startete der Praxiseinsatz bei den Leipziger Verkehrsbetrieben zunächst mit zwei Kontrollteams. Die Kameras laufen während der Kontrollen nicht durchgehend, sondern werden nur in bestimmten Situationen aktiviert. Vor dem Beginn einer Aufnahme weisen die Kontrolleure die Betroffenen ausdrücklich darauf hin.
Das kommunale Verkehrsunternehmen reagiert mit diesem Schritt auf zunehmende Beschimpfungen und Bedrohungen gegenüber dem Personal. Neben dem Testlauf der Körperkameras setzen die Leipziger Verkehrsbetriebe zur Erhöhung der Sicherheit im Netz zusätzlich auf Videoüberwachung und Notruftaster.
Bundesweiter Trend zu mehr Schutzausrüstung im Nah- und Fernverkehr
Der Schritt der Leipziger Verkehrsbetriebe reiht sich in eine branchenweite Entwicklung ein. Auch die Deutsche Bahn reagiert auf die Sicherheitslage und stellte am 18. September 2026 anlässlich eines Tages des Respekts ein verschärftes bundesweites Sicherheitskonzept vor. Bei der Konzerntochter DB Regio sind inzwischen mehr als 90 Prozent der Mitarbeiter für den Umgang mit Bodycams geschult.
Im Fernverkehr und an Bahnhöfen kommen diese Kameras bereits seit dem Sommer 2026 zum Einsatz. Ab dem 5. Oktober 2026 plant DB Regio Mitte zudem einen Testlauf für Tonaufzeichnungen, und ab dem 15. Oktober 2026 folgt ein Alkoholverbot an 5.400 Bahnhöfen.
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Zu den weiteren Sicherheitsmaßnahmen der Deutschen Bahn zählen Doppelbesetzungen bis Ende 2026, Prüfgruppen mit sechs bis acht Personen, eine spezielle App sowie Schutzausrüstungen: Stichhemmende Westen werden seit Juli 2026 getragen, Schutzhelme sollen bis zum Jahresende 2026 folgen. Hintergrund dieser Vorkehrungen sind die Fallzahlen bei der Deutschen Bahn.
Im Jahr 2025 registrierte der Konzern 3.264 körperliche Übergriffe auf Beschäftigte, von denen rund 70 Prozent das Zugbegleitpersonal betrafen; auf DB Regio entfielen 1.659 Fälle. Im ersten Halbjahr 2026 meldete DB Regio 989 Übergriffe, darunter 22 schwere Körperverletzungen, was einem Anstieg von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht.
Reaktionen aus Politik und Gewerkschaften
Die Sicherheitsdebatte im öffentlichen Personenverkehr wurde maßgeblich durch den Tod des 36-jährigen Zugbegleiters Serkan Çalar geprägt, der im Februar 2026 nach einem Angriff bei einer Fahrkartenkontrolle nahe Landstuhl an einer Hirnblutung starb.
Am 18. September 2026 übergaben unter anderem Bahnchefin Evelyn Palla und Bundesverkehrsminister Steffen Bilger auf Gleis 1 des Mannheimer Hauptbahnhofs eine Gedenktafel für den Getöteten der Öffentlichkeit. Der 26-jährige Täter war vom Landgericht Zweibrücken wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt worden; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der geplante Strafrahmen von mindestens sechs Monaten bei Angriffen auf Beschäftigte im Personenverkehr verschiebt die Haftungs- und Compliance-Lage für Verkehrsunternehmen spürbar. Wer heute Kontrollteams ohne dokumentierte Schutz- und Nachbereitungskonzepte losschickt, trägt ein wachsendes Risiko. Der Report zeigt, welche Vorkehrungen jetzt nachweisbar sein sollten. Compliance-Fahrplan für ÖPNV-Betriebe sichern
Auch auf gesetzlicher Ebene zeichnen sich Änderungen ab. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft zog eine Drohung zurück, ab Januar den öffentlichen Nahverkehr zu bestreiken.
Anlass für das Einlenken ist ein Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig. Dieser sieht für Angriffe auf Zugbegleiter, Beschäftigte des öffentlichen Personenverkehrs sowie Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute künftig eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und in schweren Fällen von mindestens einem Jahr vor.
