OLG, Hamburg

OLG Hamburg: Arbeitgeber dürfen gegen anonyme Bewertungen vorgehen

Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 17:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das OLG Hamburg erleichtert Unternehmen die Löschung anonymer Arbeitgeberbewertungen, wenn die Plattform den geschäftlichen Kontakt nicht belegen kann.

OLG Hamburg: Anonyme Arbeitgeberbewertungen auf Kununu leichter löschbar
Abstrakte Darstellung eines Online-Bewertungssystems auf einem Tablet in einem modernen Büroumfeld. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In einem richtungsweisenden Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg am 13. Juli 2026 die rechtlichen Anforderungen an anonyme Arbeitgeberbewertungen präzisiert. Demnach können Unternehmen künftig effektiver gegen negative Rezensionen auf Online-Plattformen wie Kununu vorgehen, wenn ein zugrunde liegender geschäftlicher Kontakt zwischen dem Verfasser und dem bewerteten Arbeitgeber nicht eindeutig verifizierbar ist. Das Gericht stärkt damit die Kontrollmöglichkeiten von Betrieben gegenüber potenziell unbegründeter Kritik im Internet.

Nachweisbarkeit des geschäftlichen Kontakts als zentrale Voraussetzung

Kern des Hamburger Beschlusses ist die Feststellung, dass Arbeitgeber die Löschung von Bewertungen verlangen können, sofern die Plattform nicht darlegen kann, dass die Rezension auf einer tatsächlichen beruflichen Erfahrung beruht. Wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist, überwiegt das Interesse des Unternehmens am Schutz seines geschäftlichen Rufs gegenüber dem Anonymitätsinteresse des Verfassers.

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Die Richter machten deutlich, dass Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, jede Form der anonymen Kritik hinzunehmen, ohne dass die Plattform die Authentizität des Nutzers sicherstellt. Sobald ein Unternehmen eine Bewertung substantiiert bestreitet und geltend macht, dass der Verfasser nie in einem entsprechenden Beschäftigungsverhältnis stand, trifft den Plattformbetreiber eine gesteigerte Prüfungspflicht. Kann der Kontakt im Rahmen dieses Verfahrens nicht hinreichend belegt werden, ist die Bewertung zu entfernen.

Keine generelle Klarnamenpflicht für Online-Rezensionen

Trotz der Stärkung der Arbeitgeberrechte hält das OLG Hamburg in seinem Beschluss vom 13. Juli 2026 fest, dass keine generelle Klarnamenpflicht für Nutzer von Bewertungsportalen besteht. Das Recht auf anonyme Meinungsäußerung bleibe grundsätzlich gewahrt. Nutzer müssen also weiterhin nicht zwingend unter ihrer realen Identität öffentlich in Erscheinung treten, wenn sie Kritik an ehemaligen oder aktuellen Arbeitgebern üben.

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Allerdings betonte das Gericht die Notwendigkeit einer sogenannten Individualisierung zur Kontaktprüfung. Dies bedeutet, dass im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung oder einer Beschwerde des Arbeitgebers gegenüber der Plattform ausreichend Informationen bereitgestellt werden müssen, die eine Verifizierung des geschäftlichen Kontakts ermöglichen. Ohne eine solche Individualisierung könne die Plattform ihrer Pflicht zur Überprüfung nicht nachkommen, was im Zweifel zu Lasten der Zulässigkeit der Bewertung führt.

Rechtskraft des vorangegangenen Urteils durch Berufungsrücknahme

Mit dem aktuellen Beschluss ist ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg nunmehr rechtskräftig. Dieser Verfahrensabschluss wurde möglich, nachdem die Plattform Kununu ihre Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung zurückgenommen hatte. Damit herrscht nun Klarheit über die rechtlichen Standards, die im Zuständigkeitsbereich des OLG Hamburg für den Umgang mit anonymen Arbeitgeberbewertungen gelten.

Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für die Compliance-Abteilungen und HR-Verantwortlichen in Unternehmen. Experten für Wirtschaftsrecht wiesen darauf hin, dass die Hürden für die Entfernung mutmaßlicher Fake-Bewertungen oder Rezensionen ohne tatsächlichen Hintergrund durch diesen Beschluss gesenkt wurden. Gleichzeitig werden Plattformbetreiber dazu angehalten, ihre internen Prüfprozesse zu verschärfen, um der Forderung nach einer effektiven Kontaktprüfung gerecht zu werden. Das Urteil schlägt somit eine Brücke zwischen dem Schutz der freien Meinungsäußerung und dem Schutz vor geschäftsschädigenden Behauptungen ohne Tatsachenbasis.

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