OLG Hamm sieht VerstöĂe bei FernwĂ€rme-Preisklauseln von Eon
Veröffentlicht am: 24.08.2026 um 17:42 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Im Streit um Preiserhöhungsklauseln bei der FernwĂ€rme wird der Bundesverband der Verbraucherzentralen voraussichtlich einen Teilerfolg erreichen. In der mĂŒndlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Hamm machte die Vorsitzende Richterin deutlich, dass Eon als Anbieter wohl unwirksame Preissteigerungsklauseln eingesetzt habe. Diese seien aber je nach Region unterschiedlich ausgefallen.Â
Der Bundesverband hatte ursprĂŒnglich eine sogenannte Verbandsklage gegen Eon am OLG eingereicht, um gegen die Klauseln in mehreren BundeslĂ€ndern vorzugehen. Die Vorsitzende Richterin Julia Nolting machte deutlich, dass sie und ihre Richterkollegen zwar unwirksame Klauseln sĂ€hen, eine pauschale Ableitung als Grundlage fĂŒr eine erfolgreiche Verbandsklage sehe das Gericht aber nicht. Vielmehr mĂŒsse am Ende jeder Kunde seinen Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Kosten rĂŒckwirkend individuell vor den Gerichten einklagen.Â
FĂŒr Hamburg, Nordrhein-Westfalen (Erkrath) und Hessen (Schwalbach) stellte das OLG fest, dass Eon mutmaĂlich bei der Abrechnung von eingekauften Leistungen fĂŒr die FernwĂ€rme eine andere Formel verwendet habe als beim Verkauf an die Endkunden. Einmal wurden bei den Formeln addiert, einmal multipliziert. Das fĂŒhrte bei den Eon-Kunden zu sogenannten Hebel-Effekten und damit höheren Preisen. Das OVG kritisierte dies scharf und sprach von VerstöĂen gegen das Gebot der Kostenorientierung.Â
Preis wird mit Formel berechnetÂ
Dabei ist umstritten, in welches VerhĂ€ltnis die Kosten bei der Produktion und die Marktlage auf dem Energiemarkt gestellt werden. Der Gaspreis spielt bei der Berechnung des sogenannten Arbeitspreises eine entscheidende Rolle. Eon hatte aber zum Beispiel in Hamburg die FernwĂ€rme auch mit Holzpellets produziert. Nach Schilderung eines Eon-Anwalts hat sich hier die Marktlage nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und den gestiegenen Gaspreisen extrem verĂ€ndert. Vor Jahren sei Holz noch deutlich teurer gewesen.Â
Zu einem juristischen Vergleich, also einem Kompromiss, zeigten sich die Streitparteien vor dem OLG nicht bereit. Ein Urteil will das Gericht in Hamm am 12. Oktober verkĂŒnden.
