Online-Bewertungen, Strafbefehl

Online-Bewertungen: Strafbefehl fĂŒr unwahre Google-Rezensionen

Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 19:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Falsche Online-Rezensionen einer Nicht-Kundin ziehen in St. Gallen eine bedingte Geldstrafe nach sich. Das Gericht wertet die Aktion als Verleumdung und unlauteren Wettbewerb.

Strafbefehl in St. Gallen: Falsche Google-Bewertungen fĂŒhren zu Geldstrafe
Ein Smartphone zeigt eine Online-Bewertungsmaske vor dem unscharfen Hintergrund einer BĂ€ckerei. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

In St. Gallen hat eine 28-jĂ€hrige Frau die juristischen Folgen unzulĂ€ssiger Online-Kritik zu spĂŒren bekommen. Wegen mehrfacher Verleumdung, der Verletzung des Privatbereichs sowie eines Verstoßes gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde gegen sie ein Strafbefehl erlassen. Hintergrund der Verurteilung sind unwahre Rezensionen ĂŒber eine örtliche BĂ€ckerei auf der Plattform Google.

Unwahre Tatsachenbehauptungen ohne Konsumation

Der Fall geht auf Ereignisse im Februar 2026 zurĂŒck. Die im Kanton Thurgau wohnhafte Frau hatte eine BĂ€ckerei in St. Gallen insgesamt dreimal mit lediglich einem Stern bewertet. Ermittlungen ergaben jedoch, dass die Verurteilte in dem betroffenen Betrieb keinerlei Waren konsumiert hatte. Die Bewertungen entbehrten somit einer tatsĂ€chlichen Grundlage und wurden von den Justizbehörden als gezielte SchĂ€digung des GeschĂ€ftsrufs eingestuft.

Neben den schriftlichen Bewertungen auf dem Online-Portal kam es zu einem weiteren Übergriff auf die Persönlichkeitsrechte der Angestellten. Die Frau habe Mitarbeiter der BĂ€ckerei fotografiert, was im Strafbefehl als Verletzung des Privatbereichs gewertet wurde. Durch die Kombination aus falschen Behauptungen und der Dokumentation des Personals sah das Gericht den Tatbestand der mehrfachen Verleumdung als erfĂŒllt an.

Finanzielle Sanktionen und rechtliche Einordnung

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Die strafrechtlichen Konsequenzen fĂŒr die 28-JĂ€hrige fallen deutlich aus. Die Justizbehörden verhĂ€ngten eine bedingte Geldstrafe von 30 TagessĂ€tzen in Höhe von jeweils 80 Franken. Diese Strafe ist an eine Probezeit von drei Jahren geknĂŒpft. Unmittelbar fĂ€llig werden hingegen die Verfahrenskosten, die sich auf 800 Franken belaufen. Der Strafbefehl gegen die Frau ist nach vorliegenden Informationen bereits rechtskrĂ€ftig.

Juristisch ist der Fall insbesondere aufgrund der Anwendung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb von Bedeutung. Dieses Gesetz untersagt unter anderem irrefĂŒhrende oder unnötig verletzende Äußerungen, die den Wettbewerb beeinflussen können. Da die Verurteilte als Nicht-Kundin negative Bewertungen verbreitete, werteten die Behörden dies als unlautere Handlung gegenĂŒber dem BĂ€ckereibetrieb.

Relevanz fĂŒr den geschĂ€ftlichen Alltag

Der Vorfall unterstreicht die zunehmende Bereitschaft von Unternehmen und Justiz, gegen rufschÀdigende Inhalte im Internet vorzugehen. WÀhrend sachliche Kritik an Produkten oder Dienstleistungen zulÀssig bleibt, ziehen bewusste Falschaussagen oder SchmÀhkritik ohne faktische Basis zunehmend straf- und zivilrechtliche Verfahren nach sich.

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Experten werten das Urteil aus St. Gallen als deutliches Signal gegen die AnonymitĂ€t und vermeintliche Straffreiheit im digitalen Raum. FĂŒr Gewerbetreibende zeigt der Fall, dass der Rechtsweg bei nachweislich gefĂ€lschten Rezensionen ein wirksames Mittel zum Schutz des eigenen Betriebs darstellt. Die Verurteilung verdeutlicht zudem, dass auch die unbefugte Aufnahme von Bildmaterial am Arbeitsplatz konsequent sanktioniert wird.

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