Ostsee-Fischerei, Heringsbestand

Ostseehering: EU-Kommission will Ausnahme für Fischer streichen

Veröffentlicht am: 24.10.2026 um 07:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die EU-Kommission will die Fangmöglichkeiten für Hering und Dorsch in der westlichen Ostsee weiter beschneiden. Ein Fischereiexperte hält die zusätzliche Einschränkung für fachlich wirkungslos, Naturschützer warnen dagegen vor jeder weiteren Entnahme.

Folgen für die Küstenfischerei

  • Die EU-Kommission schlägt für den westlichen Ostseehering eine weitere Einschränkung der Ausnahmen vor.
  • Boote unter zwölf Metern könnten mit passiven Fanggeräten weiterhin gezielt Hering fischen, falls die Ausnahme bestehen bleibt.
  • Für westlichen Hering und Dorsch empfiehlt die Kommission deutliche Kürzungen der zulässigen Beifangmengen.
Es steht nicht gut um die Fischerei an der deutschen Ostseeküste. (Archivbild) - Bild: Jens Büttner/dpa

EU-Kommission will Ausnahmen für Ostseehering streichen

Die EU-Kommission schlägt vor, deutschen Küstenfischern im kommenden Jahr Ausnahmen für den gezielten Fang von Hering in der westlichen Ostsee nicht mehr zu erlauben. Der Leiter des Rostocker Thünen-Instituts für Ostseefischerei, Christopher Zimmermann, hält die verbliebene Fangmöglichkeit dagegen für den letzten wirtschaftlichen Spielraum der Küstenfischerei.

Über die Fangmengen beraten Anfang kommender Woche die zuständigen EU-Ministerinnen und -Minister. Die Entscheidungen gelten für das nächste Jahr und werden anschließend über Quoten auf die Ostsee-Anrainerstaaten verteilt.

Naturschützer fordern Ende der Ausnahme

Konkret geht es um Boote unter zwölf Metern, die mit passiven Fanggeräten wie Stellnetzen weiterhin gezielt Hering fangen dürfen. Außerhalb dieser Regelung war Hering zuletzt in der westlichen Ostsee grundsätzlich nur noch als unbeabsichtigter Beifang erlaubt.

Der Naturschutzbund Deutschland lehnt die Ausnahme ab. Angesichts der schwierigen Bestandssituation komme es auf jede Tonne laichreifen Herings an, damit sich die Bestände trotz zusätzlicher Belastungen durch die Klimakrise erholen könnten.

Kommission plant deutliche Kürzungen

Für den Heringsbeifang in der westlichen Ostsee empfiehlt die EU-Kommission eine Reduzierung der erlaubten Menge um fast die Hälfte. Beim Dorsch der westlichen Ostsee soll die zulässige Menge nach dem Vorschlag um fast 90 Prozent sinken.

Zimmermann plädiert stattdessen dafür, die Regeln des Vorjahres fortzuschreiben. Die zuletzt zugelassene Fangmenge für westlichen Hering habe nach seiner Einschätzung keinen messbaren Einfluss mehr auf die Bestandsentwicklung. Von der Quote aus dem Jahr 2017 seien nur noch drei Prozent übrig; selbst diese Mengen würden von den Fischern nicht ausgeschöpft.

Kegelrobben und Kosten erschweren Fischfang

In Vorpommern fressen Kegelrobben Heringe aus den Stellnetzen. Hinzu kommen hohe Schiffsdieselpreise und der Eiswinter in diesem Jahr. Diese Faktoren erschweren eine wirtschaftliche Nutzung der ohnehin stark begrenzten Fangmöglichkeiten.

Dorsch und Hering galten früher als Brotfische der regionalen Betriebe. Dorsch darf in der westlichen Ostsee inzwischen ebenfalls nicht mehr gezielt, sondern höchstens noch als Beifang gefangen werden.

Klima und Nährstoffe belasten die Bestände

Nach Angaben Zimmermanns verhindern mehrere Faktoren die Erholung der Bestände. Neben der Überfischung früherer Jahre belasten steigende Temperaturen und Sauerstoffmangel die Ostsee. Dorsche erreichen in der westlichen Ostsee das Erwachsenenalter häufig nicht, weil das Wasser in den oberen Schichten ab Juli zu warm und in tieferen Schichten zu sauerstoffarm ist.

Nährstoffeinträge fördern das Algenwachstum. Wenn Bakterien die Algen zersetzen, wird Sauerstoff verbraucht. In Deutschland stammt der größte Nährstoffeintrag nach Zimmermanns Darstellung aus der Atmosphäre, unter anderem durch Stickoxide aus Dieselmotoren sowie aus Öl- und Gasheizungen.

Unterschiedliche Entwicklung beim Hering

Für den Hering in der zentralen Ostsee ist dagegen eine Anhebung der Fangmenge um rund 50 Prozent vorgesehen. Zimmermann führt als mögliche Erklärung an, dass wärmere Frühjahre dort vorübergehend mehr Nachwuchs begünstigen könnten.

Sein Institut gehe zugleich davon aus, dass der westliche Heringsbestand wegen des Klimawandels dauerhaft weniger produktiv sein werde als vor 30 Jahren. Zimmermann kritisiert, dass bei der Bewertung weiterhin Referenzwerte zugrunde gelegt würden, die möglicherweise nicht mehr erreichbar seien.

Die Entscheidung über die Fangmöglichkeiten in der westlichen Ostsee steht im Spannungsfeld zwischen strengem Bestandsschutz und dem wirtschaftlichen Überleben kleiner Küstenbetriebe. Für die deutsche Küstenfischerei sind Hering und Dorsch zwar traditionell prägende Arten, die wirtschaftliche Bedeutung der verbliebenen Quoten ist jedoch stark gesunken. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Kürzungen würden deshalb vor allem den ohnehin begrenzten Handlungsspielraum der Betriebe weiter einengen.

Bestände unter mehreren Belastungen

Die Entwicklung der Ostseefische lässt sich nicht allein mit der aktuellen Fischerei erklären. Frühere Überfischung, steigende Wassertemperaturen, Sauerstoffmangel und Nährstoffeinträge wirken zusammen. Beim Dorsch erschweren warme obere Wasserschichten und sauerstoffarme Tiefen die Entwicklung bis zum Erwachsenenalter. Beim Hering beeinflussen veränderte Winterbedingungen den Nachwuchs.

Damit verschiebt sich auch die politische Streitfrage: Während Naturschutzverbände jede zusätzliche Entnahme laichreifer Tiere vermeiden wollen, verweist der Thünen-Experte auf die inzwischen sehr geringe Nutzung der Restquote. Für Fischer an der deutschen Ostseeküste geht es deshalb nicht nur um eine einzelne Fangmenge, sondern um die Frage, ob Ausnahmen unter den heutigen ökologischen und wirtschaftlichen Bedingungen noch praktisch relevant sind.

Entscheidung der EU-Minister

Die zuständigen EU-Ministerinnen und -Minister beraten die Fangmengen für das kommende Jahr. Für die Betriebe hängt davon ab, ob sie zumindest begrenzte Möglichkeiten zum gezielten Heringsfang behalten oder ob künftig nahezu ausschließlich Beifang erlaubt bleibt.

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