P-Konto: Neue FreibetrĂ€ge ab Juli 2026 fĂŒr Millionen Betroffene
Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 21:25 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage im Falle einer PfÀndung gewinnt das sogenannte PfÀndungsschutzkonto (P-Konto) stetig an Bedeutung. Aktuelle Ratgeber verdeutlichen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Notwendigkeit der Umwandlung herkömmlicher Girokonten, um Betroffenen den gesetzlich zugesicherten Schutz vor dem vollstÀndigen Entzug ihrer Mittel zu gewÀhren.
FĂŒr Kreditinstitute ergeben sich daraus strikte Compliance-Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Bearbeitungsfristen und die korrekte Umsetzung der gesetzlich verankerten FreibetrĂ€ge.
Gesetzliche Fristen und bankenrechtliche Vorgaben bei der Umstellung
Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto muss fĂŒr den Kunden grundsĂ€tzlich kostenfrei erfolgen. Den gesetzlichen Vorgaben folgend, sind Kreditinstitute dazu verpflichtet, diese Umstellung innerhalb einer engen Frist von vier GeschĂ€ftstagen vollzugsbereit abzuwickeln.
Mit der Einrichtung des PfĂ€ndungsschutzes gehen jedoch auch verĂ€nderte Rahmenbedingungen fĂŒr die KontofĂŒhrung einher, die von den Instituten ĂŒberwacht werden mĂŒssen.
So ist die EinrÀumung oder Nutzung von Dispositionskrediten auf einem P-Konto gesetzlich ausgeschlossen. Zur GewÀhrleistung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist den Kontoinhabern allerdings die Nutzung von Prepaid-Kreditkarten gestattet.
Eine wichtige finanzielle FlexibilitĂ€t bietet zudem die gesetzliche Regelung zur Ăbertragbarkeit nicht genutzter Guthaben: BetrĂ€ge innerhalb des geschĂŒtzten Freibetrags, die im laufenden Monat nicht verbraucht wurden, können fĂŒr einen Zeitraum von bis zu drei Monaten in die Folgemonate ĂŒbertragen werden, um dort zusĂ€tzlich zur VerfĂŒgung zu stehen.
Wer sein Konto in ein P-Konto umwandeln möchte, muss die neuen FreibetrĂ€ge kennen â sonst drohen Fehler bei der PfĂ€ndung. Dieser Leitfaden zeigt Schritt fĂŒr Schritt, wie Sie die Umstellung richtig beantragen und Ihre FreibetrĂ€ge voll ausschöpfen. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Anpassung der PfÀndungsfreibetrÀge im Jahr 2026
Ein zentraler Aspekt bei der FĂŒhrung von P-Konten ist die korrekte BerĂŒcksichtigung der gesetzlichen FreibetrĂ€ge, die im Verlauf des Jahres eine wesentliche Aktualisierung erfahren haben. WĂ€hrend fĂŒr das Jahr 2026 zunĂ€chst ein monatlicher Grundfreibetrag in Höhe von 1.500 Euro herangezogen wurde, haben sich die gesetzlichen Grenzen zur Jahresmitte verschoben.
Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue, erhöhte PfĂ€ndungsfreibetrĂ€ge. Der gesetzliche Grundfreibetrag liegt seither bei 1.587,40 Euro pro Monat und ist bis zu einer Grenze von 1.589,99 Euro unpfĂ€ndbar. Kreditinstitute mĂŒssen diese angepassten Grenzwerte bei der automatischen Freistellung von Geldern zwingend beachten, um Haftungsrisiken und fehlerhafte AbfĂŒhrungen an GlĂ€ubiger zu vermeiden.
Erhöhte ZuschlĂ€ge fĂŒr unterhaltsberechtigte Personen
Neben dem Grundfreibetrag des Kontoinhabers erhöhen sich die geschĂŒtzten Summen, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten gegenĂŒber Dritten bestehen. Auch hier weisen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben im Vergleich zu den zuvor im Jahr gĂŒltigen Werten deutliche Erhöhungen auf.
Die neuen FreibetrĂ€ge ab Juli erhöhen Ihren PfĂ€ndungsschutz â aber nur, wenn Sie die Nachweise fĂŒr UnterhaltszuschlĂ€ge korrekt einreichen. Mit dieser Checkliste behalten Sie den Ăberblick und vermeiden böse Ăberraschungen. Checkliste jetzt kostenlos sichern
Zuvor beliefen sich die ZuschlĂ€ge fĂŒr unterhaltsberechtigte Personen auf 561,43 Euro fĂŒr die erste Person sowie auf 312,78 Euro fĂŒr die zweite bis fĂŒnfte Person. Seit dem 1. Juli 2026 belĂ€uft sich der zusĂ€tzliche Freibetrag nun auf 597,42 Euro fĂŒr die erste unterhaltsberechtigte Person.
FĂŒr die zweite bis einschlieĂlich fĂŒnfte Person wird ein zusĂ€tzlicher pfĂ€ndungsfreier Betrag von jeweils 332,83 Euro gewĂ€hrt. Um diese Erhöhungen in Anspruch nehmen zu können, mĂŒssen Kontoinhaber den Banken entsprechende Nachweise vorlegen, welche die Institute unverzĂŒglich in ihren Systemen hinterlegen mĂŒssen.
