Pendlerpauschale: 38 Cent ab erstem Kilometer, Mindestlohn 13,90 Euro
23.06.2026 - 01:18:20 | boerse-global.de
Ab dem 1. Januar greifen neue PauschbetrĂ€ge, die die Abrechnung vereinfachen sollen. Gleichzeitig sorgen aktuelle Gerichtsurteile fĂŒr Klarheit bei der Bewertung von Fahrtzeiten.
Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Die Entfernungspauschale steigt zum Jahresbeginn auf 0,38 Euro pro Kilometer â und das bereits ab dem ersten Kilometer. Bisher galt dieser Satz erst ab einer bestimmten Entfernung. Die Erhöhung ist Teil einer gröĂeren Steuerreform, die verschiedene Posten wie Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale und hĂ€usliches Arbeitszimmer in einer einheitlichen Arbeitstagspauschale zusammenfassen soll.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag bleibt bei 1.230 Euro pro Jahr. Eine wichtige Neuerung: Seit dem SteuerÀnderungsgesetz 2025 können GewerkschaftsbeitrÀge zusÀtzlich zum Pauschbetrag als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bisher waren sie darin enthalten.
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EuGH-Urteil: Sammelfahrten sind Arbeitszeit
Ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs aus dem Herbst 2025 sorgt fĂŒr Bewegung in der betrieblichen Praxis. Demnach sind vom Arbeitgeber organisierte Sammelfahrten von einem festen StĂŒtzpunkt zum Einsatzort als vollwertige Arbeitszeit zu werten. Das hat direkte Auswirkungen auf den gesetzlichen Mindestlohn, der zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen ist.
Die Anrechnung dieser Fahrtzeiten ist entscheidend fĂŒr die Berechnung des effektiven Stundenlohns. Unterschreitet der rechnerische Wert durch unbezahlte Fahrten die 13,90-Euro-Marke, können Arbeitnehmer Nachzahlungen fordern. Der private Weg zwischen Wohnung und ArbeitsstĂ€tte ist davon nicht betroffen.
Strengere Regeln fĂŒr Dienstwagen
Im Fuhrparkmanagement zeichnet sich ein Trend zu hĂ€rteren Sparvorgaben ab. Volkswagen hat zum 1. Juni die internen Richtlinien fĂŒr Dienstwagennutzer verschĂ€rft. Erlaubt sind nur noch Standardkraftstoffe wie E10 oder herkömmlicher Diesel. Die Anzahl erstattungsfĂ€higer AutowĂ€schen wurde auf maximal vier pro Monat begrenzt, der Höchstbetrag liegt bei 17 Euro pro WĂ€sche. Abgerechnet wird ausschlieĂlich ĂŒber spezifische Tank- und Ladekarten.
Parallel dazu treibt die Digitalisierung die Flottenprozesse voran. In aktuellen Fachseminaren stehen Themen wie automatisierter Tacho-Download, mobiles Tourenmanagement und digitale Arbeitszeiterfassung im Fokus. Ziel ist eine vernetzte Plattform, die CO?-Reporting und Wartungsmanagement integriert.
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Steuerfreie ZuschĂŒsse als Gehaltsalternative
Steuerberater empfehlen, steuerfreie FahrtkostenzuschĂŒsse als Alternative zur klassischen Bruttolohnerhöhung zu prĂŒfen. Bis zu 0,38 Euro pro Kilometer sind fĂŒr den Arbeitgeber entweder steuerfrei â bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel â oder pauschal mit 15 Prozent versteuerbar. Wichtig: Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss können nicht gleichzeitig fĂŒr dieselbe Strecke beansprucht werden.
FĂŒr FachkrĂ€fte in der Entgeltabrechnung bieten die IHK Nord Westfalen und andere Institutionen verstĂ€rkt Fortbildungen an. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Automatisierung: Ein Fachseminar in Salzburg thematisiert den Einsatz von KĂŒnstlicher Intelligenz im Rechnungswesen fĂŒr effizienteres Smart Accounting.
Frist fĂŒr Arbeitnehmersparzulage beachten
FĂŒr das Steuerjahr 2025 lĂ€uft noch eine wichtige Frist: Bis zum 31. Juli können Arbeitnehmer die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen sind Förderungen auf vermögenswirksame Leistungen von bis zu 738 Euro möglich.
