Personalausweis ab 70: Neue Regel soll jährlich 285.000 Anträge sparen
Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Deutsche Bundestag hat das Digitale-Identitäten-Gesetz verabschiedet und damit die rechtliche Grundlage für die künftige staatliche Ausweis-App d-you geschaffen. Die Anwendung soll ab dem 2. Januar 2027 bereitgestellt werden.
Das Vorhaben passierte das Parlament mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD, während die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen votierten. Vor dem Inkrafttreten steht allerdings noch die Zustimmung des Bundesrates aus.
Mit dem Beschluss setzt Deutschland die novellierte eIDAS-Verordnung der Europäischen Union um, die alle Mitgliedsstaaten zur Bereitstellung einer Anwendung für digitale Nachweise verpflichtet.
Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern einen behördlichen Identitätsnachweis per Smartphone zu ermöglichen, über den sich Dokumente digital speichern und bei öffentlichen sowie privaten Stellen vorlegen lassen. Die Nutzung der d-you-Wallet bleibt dabei für die Bevölkerung kostenlos und freiwillig.
Gestaffelter Funktionsumfang und erste Anwendungsbereiche
Zur Ersteinrichtung der Wallet können Anwender ihren Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel nutzen. Zum Start konzentriert sich die Anwendung vor allem auf den Identitätsnachweis, etwa um das Alter nachzuweisen, Verträge zu schließen oder ein Bankkonto zu eröffnen.
Als erster praktischer Anwendungsfall ist die Identitätsprüfung bei der Abholung von Paketen in Filialen der Deutschen Post beziehungsweise DHL vorgesehen. Zudem wird im ersten Schritt die Meldebescheinigung zusätzlich in die Wallet aufgenommen.
Schrittweise sollen weitere Dokumente wie Führerschein oder Rentenausweis sowie eine Funktion für elektronische Unterschriften folgen. Perspektivisch soll die Anwendung im Alltag auch als physischer Ausweisersatz fungieren.
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Nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 15. Oktober 2026 startet die Wallet jedoch zunächst mit Einschränkungen. Da einzelne Vorgaben der Europäischen Union noch fehlen, ist eine sofortige Anerkennung als vollwertige europäische EUDI-Wallet nicht möglich; die Anwendung kann anfangs ausschließlich in Deutschland eingesetzt werden.
Eine direkte Anbindung erhält das Portal BundID. Dadurch soll die Wallet als Zugang zu mehr als 2.100 angebundenen Online-Diensten dienen. Davon profitieren mehr als 7,2 Millionen registrierte Nutzer unmittelbar. Der kommunale IT-Dienstleister AKDB fungiert hierbei als Partner für den Start und stellt die Integration für angeschlossene Kommunen sicher.
Änderungen bei Ausweisen und technische Ausgestaltung
Das Gesetz beinhaltet zugleich bürokratische Entlastungen: Wer bei der letzten Beantragung mindestens 70 Jahre alt war, darf den Personalausweis künftig unbegrenzt weiternutzen. Die Neubeantragung nach zehn Jahren entfällt, womit jährlich rund 285.000 Anträge wegfallen dürften.
Bei Reisepässen entfällt die Pflicht, den Wohnort nach einem Umzug auf dem Dokument zu ändern, was schätzungsweise rund 1,2 Millionen Behördengänge einsparen könnte. Bei Auslandsreisen innerhalb der EU bleibt ein regulär gültiger Ausweis jedoch weiterhin angeraten, da die Online-Ausweisfunktion abgelaufener Dokumente deaktiviert wird.
Zudem wird die Online-Ausweisfunktion künftig bereits ab einem Alter von 13 Jahren zugänglich sein. Bürger erhalten zudem das Recht, der Speicherung ihres biometrischen Passfotos in der digitalen Identitätsdatei ausdrücklich zu widersprechen.
Für den Fall einer vergessenen Identifikationsnummer kündigte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger an, dass Betroffene nicht mehr persönlich im Bürgeramt erscheinen müssen, sondern einen kostenlosen Aktivierungs- und Rücksetzdienst nutzen können.
Sicherheitsforschende prüfen das System im Rahmen eines Programms des Digitalministeriums vorab auf potenzielle Schwachstellen. Die Bundesnetzagentur soll laut Mitteilung vom 15. Oktober 2026 künftig die zentrale Aufsicht übernehmen.
Debatten um Datenschutz und offene Schnittstellen
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In parlamentarischen Anhörungen Anfang Oktober 2026 sowie während der Ausschussberatungen äußerten Fachleute und Oppositionsparteien auch Bedenken. Die Grünen sowie Die Linke bemängelten Aspekte des Datenschutzes und der IT-Sicherheit.
Diskutiert wurden unter anderem die cloudbasierte Sicherheitsarchitektur sowie das Fehlen einer Pseudonymfunktion zum Starttermin am 2. Januar 2027. Ein Entschließungsauftrag sieht nun vor, eine datensparsame Pseudonymisierung zeitnah nachzureichen.
Kommunale Spitzenverbände wiesen zudem am 15. Oktober 2026 auf ungeklärte Fragen bei der Finanzierung von Schnittstellenanpassungen in bestehenden kommunalen Fachverfahren hin.
In der Wirtschaft stieß das Gesetz auf Unterstützung: Der Handelsverband HDE bezeichnete den Schritt als wichtige Weichenstellung, und über 180 Unternehmen haben sich im Rahmen einer Absichtserklärung bereiterklärt, die Technik in ihre Systeme einzubinden.
Laut einer Erhebung des Branchenverbands Bitkom planen 53 Prozent der Befragten, die digitale Brieftasche künftig zu nutzen. Gleichzeitig forderte Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst eine breite Informationskampagne durch Bund und Länder, da viele Bürger mit den genauen Einsatzmöglichkeiten noch nicht vertraut seien.
