Personalwesen, BSI

Personalwesen: 29.500 Unternehmen müssen sich bis 31. Juli beim BSI registrieren

Veröffentlicht: 17.07.2026 um 14:03 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bis 31. Juli müssen rund 29.500 Firmen beim BSI registriert sein, sonst drohen Bußgelder bis zehn Millionen Euro. Auch KI-Betrug und neue EU-Auflagen fordern HR-Abteilungen heraus.

NIS2-Pflicht: Unternehmen drohen Millionenstrafen bei versäumter BSI-Registrierung
Ein digitales Vorhängeschloss über einer stilisierten menschlichen Silhouette, das sicheres digitales Onboarding und Cybersicherheit darstellt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Rund 29.500 Unternehmen in Deutschland müssen sich bis zum 31. Juli beim BSI registrieren – sonst drohen Bußgelder von bis zu zehn Millionen Euro.

Personalsicherheit wird zur Führungsaufgabe

Artikel 21 der NIS2-Richtlinie zwingt Unternehmen zu Sicherheitsüberprüfungen vor jeder Einstellung. Die Geschäftsleitung haftet persönlich bei Verstößen. Das Bußgeld: bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Seit dem 15. Juli ist der Zugriff auf das BSI-Meldeportal nur noch über ein Unternehmenskonto mit ELSTER-Organisationszertifikat möglich. Wer die Nachfrist verstreichen lässt, spielt mit dem Feuer. Bis Ende Mai hatten erst 18.500 der betroffenen Organisationen ihre Registrierung abgeschlossen.

KI-gestützte Betrugsmaschen nehmen zu

Digitale Onboarding-Prozesse locken Kriminelle an. Immer häufiger setzen sie KI für gefälschte Bewerberprofile oder Phishing-Kampagnen ein. Die Unternehmen reagieren mit automatisierter Identitätsverifikation: Biometrie plus Ausweisscan aus über 200 Ländern sollen „Fake-Worker“-Schemata unterbinden, bevor diese Zugriff auf interne Systeme bekommen.

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Gerichte ziehen rote Linien

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf machte im Februar klar: Wer ein objektives, dokumentiertes Auswahlverfahren vorweisen kann, widerlegt die AGG-Vermutungswirkung. Im konkreten Fall scheiterte ein schwerbehinderter Bewerber an zu schlechten Examensnoten – das Unternehmen hatte den Prozess lückenlos dokumentiert.

Ganz anders die Lage beim Meta-Konzern. Eine Klage vom 13. Juli wirft dem Unternehmen vor, KI-basierte Kennzahlen hätten bestimmte Personengruppen diskriminiert. Ab dem 2. Dezember 2027 stuft die EU KI für Personalentscheidungen wie Kündigungen als Hochrisiko-Anwendung ein – mit strengen Dokumentationspflichten und saftigen Bußgeldern.

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Internationale Fallstricke im Blick behalten

Wer international agiert, muss mehr als nur das deutsche Recht im Auge behalten. Großbritannien verschärft zum 1. Oktober sein „Right-to-Work“-Regime. Bei Verstößen drohen Zivilstrafen von bis zu 60.000 Pfund.

In den USA kippen Bundesstaaten wie Kalifornien und New York sogenannte „Stay-or-pay“-Klauseln. Mitarbeiter müssen künftig keine Schulungskosten mehr zurückzahlen, wenn sie vorzeitig kündigen.

Digitale Personalakte wird Pflicht

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen ihre Entgeltunterlagen digital und revisionssicher archivieren. Das bedeutet: klare Rollen- und Rechtekonzepte, Datenschutz von der Pike an. Eine Befreiung ist nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Wer jetzt nicht handelt, sitzt in anderthalb Jahren im Regen.

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