Pflanzenschutz-Dokumentation: DiPAgE-App bereitet Betriebe auf Pflicht ab 2027 vor
Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 14:02 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas Julius Kühn-Institut (JKI) hat am 30. Oktober 2026 die kostenlose Web-App DiPAgE (Digitale Pflanzenschutz-Anwendungsdaten-Erfassung) freigeschaltet. Das Werkzeug soll berufliche Anwender in der Landwirtschaft und verwandten Branchen darauf vorbereiten, die ab dem 1. Januar 2027 geltenden rechtlichen Vorgaben zur elektronischen und maschinenlesbaren Dokumentation von Pflanzenschutzmitteleinsätzen zu erfüllen.
Funktionsweise und Datenschutz der Web-Anwendung
Die Anwendung lässt sich direkt im Browser ohne vorherige Registrierung nutzen. Ein wesentlicher Aspekt des Konzeptes liegt im Datenschutz: Die vom Anwender erfassten Daten werden nicht zentral auf Servern des Julius Kühn-Instituts gespeichert, sondern verbleiben lokal auf dem jeweiligen Endgerät der Nutzenden.
Technologische Basis von DiPAgE ist ein am JKI eigens entwickelter und offengelegter IT-Datenstandard für pflanzenschutzbezogene Anwendungsdaten. Dieser Standard richtet sich auch an kommerzielle Softwareanbieter und kann in bestehende Systeme wie Farmmanagement-Software, Ackerschlagkarteien oder Dokumentationsprogramme integriert werden.
Zulassungsbezogene Fachinformationen stellt die Web-App strukturiert zur Verfügung. Diese Inhalte wurden durch eine Arbeitsgruppe um Dr. Jörn Strassemeyer auf der Grundlage von Daten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aufbereitet.
JKI-Projektleiter Jan Helbig erklärte, das Ziel der Entwicklung sei eine nutzerfreundliche Anwendung, die ein einheitliches, maschinenlesbares Ausgabeformat erzeugt.
Vorgaben der Europäischen Union und Umsetzungsfristen
Hintergrund der Veröffentlichung sind verschärfte regulatorische Anforderungen auf europäischer Ebene. Gemäß der EU-Durchführungsverordnung 2023/564 müssen Aufzeichnungen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ab dem 1. Januar 2027 zwingend in elektronischer sowie maschinenlesbarer Form geführt werden.
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Nach Angaben des Sächsischen Landesamtes hat die jeweilige Dokumentation unverzüglich zu erfolgen, was in der Regel einen Zeitraum von binnen 14 Tagen nach der Ausbringung bedeutet.
Die regulatorischen Anforderungen werden in den Folgejahren weiter zunehmen. So verlangt die EU-Verordnung 2022/2379 ab dem Jahr 2028 die Erfassung deutlich umfangreicherer Datensätze bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln.
Betroffene Betriebe und bürokratischer Aufwand
Die Umstellung auf das digitale Meldeverfahren betrifft einen breiten Kreis landwirtschaftlicher Erzeuger. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes fallen rund 255.000 landwirtschaftliche Betriebe (Stand 2023) unter die Neuregelung. Zudem gilt die Verpflichtung für Betriebe aus den Bereichen Forstwirtschaft, Gartenbau sowie Baumschulen.
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Die finanziellen Belastungen für die Praxis blieben im Vorfeld politisch umstritten. Die Bundesregierung bezifferte die Umstellungskosten nicht; das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verwies in einem Gesetzentwurf auf einen rechnerischen Erfüllungsaufwand von null, da die EU-Verordnung in den Mitgliedstaaten unmittelbar gilt.
Der Bundesrat äußerte hingegen Bedenken und warnte davor, dass die Pflanzenschutz dienste der Bundesländer die erforderlichen Aufzeichnungen künftig bei jedem Betrieb einzeln anfordern müssten.
Die Länderkammer regte daher an, die Erfassungsaufgabe den Statistikämtern zu übertragen. Die Bundesregierung lehnte eine Befristung des Verfahrens jedoch ab und arbeitet an einem übergeordneten Erhebungssystem.
