Pflanzenschutzgesetz, Euro

Pflanzenschutzgesetz: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld fĂŒr verbotene AltbestĂ€nde

Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
2025 fanden PrĂŒfer in 16 Prozent der kontrollierten Agrarbetriebe verbotene Pestizide; VerstĂ¶ĂŸe können Geldbußen und gekĂŒrzte EU-Beihilfen nach sich ziehen.
Ein leerer, in natĂŒrliches Licht getauchter Lagerraum auf einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Holzregalen. Illustration mit AI erstellt.

Fachmedienberichten zufolge fĂŒhren MĂ€ngel bei der Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln auf landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland regelmĂ€ĂŸig zu gravierenden rechtlichen sowie finanziellen Konsequenzen. Behördliche Kontrollen decken auf den Höfen immer wieder unzulĂ€ssige AltbestĂ€nde und VerstĂ¶ĂŸe gegen geltende Sicherheitsauflagen auf, die neben hohen Bußgeldern auch spĂŒrbare KĂŒrzungen der europĂ€ischen Fördermittel nach sich ziehen können.

Hohe Beanstandungsquote bei bundesweiten Kontrollen

Bei bundesweiten Pflanzenschutzmittel-Kontrollen im Jahr 2025 wurden in 16 Prozent der ĂŒberprĂŒften Agrarbetriebe Pestizide festgestellt, die in der EuropĂ€ischen Union verboten und somit zwingend entsorgungspflichtig sind.

FĂŒr die Einleitung von Sanktionen ist dabei nicht zwingend eine Ausbringung auf dem Feld erforderlich: Bereits die bloße Lagerung nicht mehr zugelassener Substanzen kann als Grundlage fĂŒr Bußgelder und BeihilfekĂŒrzungen herangezogen werden.

Zu den typischen AltbestĂ€nden, die Kontrolleure auf den Betrieben vorfanden, zĂ€hlen PrĂ€parate wie Propiconazol, dessen EU-Widerruf 2019 erfolgte und dessen Aufbrauchfrist im MĂ€rz 2020 endete, sowie Mancozeb mit einem Widerruf im Jahr 2021 und Fristablauf im Januar 2022. Ebenso registrierten die PrĂŒfer BestĂ€nde von Thiacloprid und Methiram aus den Jahren 2021 beziehungsweise 2024. Zudem betrifft dies Dimethomorph, zu dem nach einem Schreiben des Bundesamts fĂŒr Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit aus dem November 2024 eine Frist im Mai 2025 ablief.

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Empfindliche Bußgelder und strafrechtliche Risiken

Die rechtlichen Konsequenzen fĂŒr betroffene Landwirte sind im Pflanzenschutzgesetz geregelt. Nach Paragraph 68 des Pflanzenschutzgesetzes droht bei entsprechenden VerstĂ¶ĂŸen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Handelt es sich um besonders schwere FĂ€lle, sieht Paragraph 69 des Gesetzes sogar Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren vor.

Neben den direkten Strafzahlungen drohen erhebliche Einbußen bei den Agrarbeihilfen. Im Rahmen der KonditionalitĂ€t nach den Vorgaben von GAEC beziehungsweise SMR 7 werden die EU-Direktzahlungen gekĂŒrzt.

Bei einem fahrlĂ€ssigen Erstverstoß belĂ€uft sich der Abzug ĂŒblicherweise auf 3 bis 5 Prozent. Liegt ein Wiederholungsfall vor, kann die KĂŒrzung bis zu 15 Prozent betragen. Wird den Betriebsleitern Vorsatz nachgewiesen, droht im Ă€ußersten Fall der vollstĂ€ndige Verlust der PrĂ€mie.

Strengere Vorgaben auch im europÀischen Ausland

Die Problematik unzulĂ€ssiger oder unsachgemĂ€ĂŸ verwahrter Chemikalien zeigt sich auch in anderen Staaten, in denen die Behörden den Kontrolldruck aufrechterhalten.

In Polen verlangt das dortige Recht fĂŒr Pflanzenschutzmittel einen gekennzeichneten, verschließbaren Lagerraum mit Betonboden. Bei kleineren Betrieben und geringen Mengen genĂŒgt alternativ ein dichter Metallschrank oder ein ausrangierter, mit einem VorhĂ€ngeschloss gesicherter und gekennzeichneter KĂŒhlschrank.

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Zu den baulichen und sicherheitstechnischen Anforderungen zĂ€hlen dort unter anderem undurchlĂ€ssige Böden aus nicht brennbarem Material, BelĂŒftung, Beleuchtung, Feuerlöscher sowie ein ausreichender Abstand zu Wohn- und StallgebĂ€uden. HĂ€ufige Fehler bei polnischen Kontrollen betreffen ungeeignete RĂ€ume, fehlende Originalverpackungen, mangelhafte BelĂŒftung oder das Fehlen eines Notfallplans.

In Bulgarien stellten Inspektoren der Regionaldirektion fĂŒr Lebensmittelsicherheit Schumen bei einer unangekĂŒndigten Kontrolle in Nowi Pasar kĂŒrzlich in einem Lager ĂŒber 860 Liter gefĂ€hrliche, nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel sicher.

Darunter befanden sich 585 Liter nicht zugelassene Produkte, 258 Liter abgelaufene PrÀparate sowie 20 Liter Chemikalien unklarer Herkunft. Die gesamten BestÀnde wurden zur Vernichtung bestimmt und ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

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