Pflege, Freiburg

Pflege Freiburg: Neue Tarife ab Oktober für Fachkräfte

Veröffentlicht am: 29.08.2026 um 23:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Freiburg passt die Vergütung selbstständiger Pflegefachkräfte an, während Zürich neue Regeln prüft und das Obsan zusätzliche Pflegedaten erhebt.

Schweizer Pflege: Freiburg erhöht Tarife ab Oktober 2026
Ein minimalistischer, heller Schreibtisch in einer medizinischen Einrichtung mit Dokumenten und einem dunklen Tablet. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die häusliche Pflege in der Schweiz stehen vor signifikanten Anpassungen. Im Zentrum dieser Entwicklung steht der Kanton Freiburg, der ab Oktober 2026 eine Erhöhung der Tarife für selbstständige Pflegefachkräfte vorsieht. Diese Maßnahme ist Teil einer breiteren regulatorischen Dynamik, die sowohl die Vergütungsstrukturen als auch die Qualitätskontrolle im Gesundheitssektor betrifft.

Differenzierte Tarifstruktur ab Oktober 2026

Die geplanten Anpassungen im Kanton Freiburg sehen eine detaillierte Staffelung nach Leistungsbereichen vor. Für Tätigkeiten in den Bereichen Beurteilung, Beratung und Koordination wird der Tarif auf 106,40 CHF festgesetzt, wobei die Restfinanzierung einen Anteil von 29,50 CHF ausmacht.

Leistungen der Untersuchung und Behandlung sollen künftig mit 92,10 CHF vergütet werden, bei einer Restfinanzierung von 29,10 CHF. Für die Grundversorgung ist ein Satz von 69 CHF vorgesehen, ergänzt durch eine Restfinanzierung in Höhe von 16,40 CHF.

Parallel zur finanziellen Anpassung verschärft der Kanton die administrativen Anforderungen an die Leistungserbringer. Ab dem Inkrafttreten der neuen Regelungen wird für selbstständige Pflegefachkräfte die Mitgliedschaft bei einem anerkannten Vermittler zur Pflicht. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Qualitätssicherung und Koordination innerhalb der ambulanten Pflege zu stärken.

Rechtliche Rahmenbedingungen und kantonale Vergleiche

Die Entwicklungen im Kanton Freiburg erfolgen vor dem Hintergrund wegweisender rechtlicher Entscheidungen auf Bundesebene. Das Bundesgericht befasste sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Tarifen für die Angehörigenpflege im Kanton Thurgau. Dabei hob das Gericht den bisherigen Tarif von 50,50 CHF auf und legte fest, dass der Mindestansatz künftig 52,60 CHF betragen muss. Dieses Urteil unterstreicht den Trend zu einer standardisierten Untergrenze bei der Vergütung von Pflegeleistungen.

Anzeige

Wer sich mit den rechtlichen Anforderungen im Schweizer Gesundheitswesen befasst, muss auch die strikten Datenschutzvorgaben im Blick behalten. Dieser kostenlose Leitfaden enthüllt die häufigsten Lücken bei der Umsetzung des revidierten Datenschutzgesetzes – und wie Sie diese mit einfachen Mitteln schließen. Was das revDSG für Ihr Unternehmen wirklich bedeutet

Gleichzeitig werden in anderen Kantonen weiterführende Regulierungsschritte diskutiert. Die Zürcher Gesundheitsdirektion unter Natalie Rickli plant eine stärkere Reglementierung privater Spitex-Organisationen. Der vorliegende Entwurf, der sich bis zum 11. September in der Vernehmlassung befindet, sieht vor, dass bestimmte Kostenfaktoren nicht mehr abrechnungsfähig sein sollen.

Dazu zählen Bruttolöhne, die 160.000 CHF übersteigen, sowie Anschaffungskosten für Fahrzeuge von mehr als 30.000 CHF. Auch Werbeausgaben sollen auf maximal ein Prozent des Umsatzes begrenzt werden. Für die Pflege durch Angehörige wird zudem ein maximaler Stundenlohn von 32 CHF angestrebt. Diese Pläne stoßen beim Branchenverband ASPS, der rund 550 Mitglieder vertritt, auf deutliche Kritik.

Transparenz und Qualitätskontrolle durch erweitertes Monitoring

Flankiert werden die tariflichen und regulatorischen Maßnahmen durch eine Ausweitung der Datenerhebung. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) hat das Pflegemonitoring um vier zusätzliche Indikatoren erweitert.

Anzeige

Neben neuen Tarifen und Monitoring-Pflichten fordern auch gesetzliche Änderungen wie das revDSG volle Aufmerksamkeit von Organisationen in der Schweiz. Sichern Sie sich diesen Gratis-Download mit Checklisten und Mustervorlagen, um Schweizer und EU-Datenschutzrecht auf einen Schlag im Griff zu haben. Checklisten und Mustervorlagen für sofortige Umsetzung

Künftig werden auch Daten zu Eintritten in Pflegeausbildungen, Erfolgsquoten bei Abschlüssen, die tatsächliche Stundenanzahl eines Vollzeitpensums sowie der sogenannte Skill-Mix in Pflegeheimen erfasst. Eine aktuelle Publikation zur Personalsituation in Pflegeheimen verdeutlicht dabei erhebliche kantonale Unterschiede in der Versorgungsstruktur.

Auch auf Ebene der Spitalkosten und Tarifpartnerschaften zeichnen sich Veränderungen ab. Der Spitalverband H+ unter Direktorin Anne-Geneviève Bütikofer hat angekündigt, eine neue Tarifversion für 2027 einzureichen.

Ziel sei es, eine tarifpartnerschaftliche Lösung im Rahmen des TARDOC-Systems zu etablieren und damit einseitige staatliche Vorgaben zu vermeiden. Der Verband fordert insbesondere Korrekturen bei der Bemessung von Zeitaufwänden (Minutagen) sowie eine bessere Berücksichtigung von Notfallaufnahmen und Ausbildungskosten.

Diese kumulierten Entwicklungen verdeutlichen den zunehmenden Druck auf die Pflegebranche, wirtschaftliche Stabilität mit steigenden regulatorischen Anforderungen und einer transparenten Leistungsdarstellung zu vereinbaren. Während der Kanton Freiburg mit der Tariferhöhung im Herbst 2026 eine finanzielle Entlastung der Fachkräfte anstrebt, bleibt die Gesamtsituation durch die verschiedenen kantonalen und nationalen Reformbestrebungen komplex.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70022048 |