Pflege-Mindestlohn, Euro

Pflege-Mindestlohn: 16,52 Euro für Hilfskräfte ab Juli

30.05.2026 - 15:18:50 | boerse-global.de

Zahlreiche neue Vorschriften treten im Juni in Kraft, darunter Regeln zur Entgelttransparenz und zum Solarstrom-Teilen.

Pflege-Mindestlohn: 16,52 Euro für Hilfskräfte ab Juli - Foto: über boerse-global.de
Pflege-Mindestlohn: 16,52 Euro für Hilfskräfte ab Juli - Foto: über boerse-global.de

Von der Solarenergie bis zur Krankenakte – für Verbraucher ändert sich einiges.

Verzögerte EU-Richtlinie: Mehr Transparenz bei Gehältern

Deutschland wird die EU-weite Entgelttransparenz-Richtlinie nicht fristgerecht bis zum 7. Juni umsetzen. Das Bundesfamilienministerium bestätigte die Verzögerung – das nationale Gesetz wird frühestens Anfang 2027 in Kraft treten. Dennoch gelten ab dem Stichtag erste Regeln für den öffentlichen Dienst: Arbeitgeber müssen in Stellenanzeigen künftig Angaben zu durchschnittlichen Gehältern und Gehaltsspannen machen. Für private Unternehmen werden die zentralen Berichtspflichten voraussichtlich erst ab Juni 2028 greifen.

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Neue Lohnuntergrenzen: Pflege und Handwerk legen zu

Während der allgemeine Mindestlohn bei 13,90 Euro bleibt, steigen die branchenspezifischen Mindestlöhne zum 1. Juli. In der Pflege erhalten Hilfskräfte dann 16,52 Euro pro Stunde, Fachkräfte sogar 21,03 Euro. Auch im Maler- und Lackiererhandwerk steigt der Lohn auf 16,13 Euro.

Die Bundesregierung hat zudem einen Reformgipfel für den 10. Juni angesetzt. Vertreter von Politik, Arbeitgebern und Gewerkschaften beraten über Wachstum und Beschäftigung. Der Koalitionsausschuss soll am 30. Juni ein Reformpaket zu Einkommensteuer, Arbeitsmarkt und Bürokratieabbau schnüren.

Digitaler Verbraucherschutz: Der „Widerrufsbutton" kommt

Zum 19. Juni müssen Online-Shops einen verpflichtenden Widerrufsbutton einführen. Kunden können Verträge damit deutlich einfacher kündigen. Am selben Tag erhalten Patienten das Recht, ihre Krankenakte kostenlos einzusehen.

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Strengere Regeln für Honig, Milch und Fruchtsaft

Die Lebensmittelindustrie muss ab dem 14. Juni umdenken. Honigproduzenten sind verpflichtet, alle Herkunftsländer aufzulisten – inklusive prozentualer Anteile. Die neue Milchprodukt-Qualitätsverordnung (MilchPQV) schreibt vor, dass „laktosefreie" Produkte weniger als 0,1 Gramm Laktose pro 100 Gramm enthalten dürfen.

Die europäische „Frühstücksrichtlinie" tritt ebenfalls am 14. Juni in Kraft: Fruchtsäfte müssen ihren Zuckergehalt um 30 Prozent senken, Fruchtaufstriche mindestens 450 Gramm Früchte pro Kilogramm enthalten.

Energie teilen: Solarstrom für Nachbarn

Ab dem 1. Juni dürfen Nachbarschaften und Gemeinden Solarstrom mit deutlich weniger Bürokratie untereinander teilen. Voraussetzung: ein installierter Smart Meter. Parallel läuft der Tankrabatt zum 30. Juni aus – Experten rechnen mit steigenden Spritpreisen.

Die S-Bahn Berlin startet am 1. Juni ein neues Sicherheits- und Sauberkeitsprogramm. Für Azubis gibt es ein vergünstigtes Deutschlandticket für 37,80 Euro – der Vorverkauf beginnt am 1. Juni, gültig ab 1. Juli.

Österreich: Neue Regeln für Tabak, Ärzte und Weiterbildung

In Österreich treten zum 1. Juni mehrere Änderungen in Kraft. Das Gesundheitssystem führt eine neue, fünfjährige Facharztausbildung für Allgemeinmedizin ein. Im Handel gilt ab sofort ein Verbot von aromatisierten Tabaksticks für Tabakerhitzer.

Ab dem 8. Juni können Arbeitnehmer über das Arbeitsmarktservice (AMS) eine neue Weiterbildungsförung beantragen. Voraussetzung: mindestens zwölf Monate Beschäftigung und eine Verpflichtung zu mindestens 20 Wochenstunden Weiterbildung.

Apotheken und Renten: Zwei wichtige Termine im Juni

Das Bundeskabinett berät Anfang Juni über eine Erhöhung der Apotheken-Gebühren. Geplant ist eine Anhebung auf 9,00 Euro zum 1. Juli und auf 9,50 Euro Anfang 2027. Der Bundesrat stimmt voraussichtlich bis zum 12. Juni über die Apothekenreform ab.

Rentner erhalten zum 1. Juli eine Erhöhung um 4,24 Prozent. Wer die Rente im Voraus bezieht, bekommt die angepasste Juli-Zahlung bereits am 30. Juni überwiesen. Die Rentenkommission muss bis Ende Juni ihre Reformvorschläge vorlegen.

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