Pflegeheim-Eigenanteil, SPD

Pflegeheim-Eigenanteil: SPD fordert Deckel bei 1.500 Euro im Monat

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 11:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Oliver Blatt lehnt eine pauschale Begrenzung der Pflegeheim-Eigenanteile ohne Finanzierungskonzept ab; die Pflegekassen stehen zugleich unter Defizitdruck.

GKV-Chef warnt vor Pflegeheim-Deckel ohne tragfähige Finanzierung
Ein heller, minimalistischer Flur in einer modernen Pflegeeinrichtung mit Holzboden und neutralen Wänden. Illustration mit AI erstellt.

Der Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Oliver Blatt, hat sich gegen eine undifferenzierte Begrenzung der Eigenanteile in Pflegeheimen ausgesprochen, solange keine tragfähige Gegenfinanzierung vorliegt.

Ein pauschaler Kostendeckel würde Milliarden kosten, ohne dass bislang konkrete Konzepte zur Finanzierung vorlägen. Blatt warnte davor, dass die entstehenden Mehrausgaben andernfalls einseitig auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler abgewälzt werden könnten.

Bereits heute zahlt die Pflegeversicherung knapp 8 Milliarden Euro für Zuschüsse zu den Eigenanteilen in der vollstationären Pflege. Nach Angaben von Medienberichten zahlen Heimbewohner im bundesweiten Durchschnitt 3.364 Euro pro Monat selbst.

Vor diesem Hintergrund fordert die SPD einen Eigenanteilsdeckel von 1.500 Euro im Monat sowie einen Ausgleich zwischen der sozialen und der privaten Pflegeversicherung. Bundesgesundheitsminister Linnemann bezifferte den gesamten Eigenanteil im Heim auf rund 3.000 bis 4.000 Euro monatlich und den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil auf etwa 1.800 Euro.

Ein Deckel bei 1.500 Euro würde Betroffenen demnach etwa 300 Euro monatlich ersparen; die jährliche strukturelle Finanzierungslücke bezifferte Linnemann auf rund 10 Milliarden Euro.

Entlastung über Steuermittel und Bundesländer gefordert

GKV-Chef Blatt zeigte sich offen für einen finanziellen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung und befürwortete sozial gestaffelte Leistungszuschüsse, bei denen auch Vermögensfragen geprüft werden sollten. Zugleich forderte er, versicherungsfremde Ausgaben konsequent aus Steuermitteln zu finanzieren.

Dazu zählten insbesondere die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sowie aufgelaufene Corona-Altlasten der Pflege in Höhe von 5 Milliarden Euro. Das Bundeskabinett hat unterdessen beschlossen, die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige nicht zu kürzen.

Zusätzliches Entlastungspotenzial sieht der Verband bei den Ländern: Eine vollständige Übernahme der Investitionskosten durch die Bundesländer könnte Heimbewohner laut Blatt um monatlich 500 Euro entlasten.

Akute Liquiditätsengpässe und strukturelle Defizite

Die gesetzliche Pflegekasse steht unter erheblichem finanziellem Druck. Für das Jahr 2026 prognostiziert der GKV-Spitzenverband ein Defizit von rund 1,2 Milliarden Euro – darin ist ein Bundesdarlehen von 3,2 Milliarden Euro bereits eingerechnet. Ohne diese Unterstützung läge das Minus bei rund 4,4 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2026 kletterten die Leistungsausgaben der Kassen um 11 Prozent.

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Im Bundesschnitt zahlen Heimbewohner 3.364 Euro pro Monat selbst — ein geplanter Deckel von 1.500 Euro würde Betroffenen nach Angaben des Gesundheitsministers rund 300 Euro monatlich ersparen. Der Gesetzentwurf ist jedoch noch nicht verabschiedet. Unser kostenloser Report ordnet die geplanten Entlastungen ein und zeigt, welche Zuschüsse heute schon beantragt werden können. Kostenlosen Pflege-Report anfordern

Kurzfristig drohten den Pflegekassen ab Oktober Liquiditätsprobleme. Das Bundesfinanzministerium gab daher ein weiteres Notdarlehen von bis zu 700 Millionen Euro frei, nachdem ursprünglich 870 Millionen Euro angefordert worden waren.

In den kommenden Wochen fehlen im Ausgleichsfonds nach Verbandsangaben rund 500 Millionen Euro, die über Darlehen überbrückt werden müssen, um die Zahlungsfähigkeit zu garantieren. Die Auszahlung der gesetzlichen Leistungen gelte durch bestehende Sicherungsmechanismen als geschützt.

Für das Jahr 2027 beziffert Blatt den Finanzbedarf der Pflegeversicherung auf 10 Milliarden Euro. Die Bundesregierung rechnet für 2027 mit einem Fehlbetrag von rund 8 Milliarden Euro und für 2028 mit mehr als 15 Milliarden Euro.

Reformpläne und Kritik der Sozialverbände

Am 30. September 2026 beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Pflegereform, dessen wesentliche Teile zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen. Vorgesehen ist unter anderem eine Erhöhung des Kinderlosenzuschlags um 0,3 Prozentpunkte von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte, was jährlich rund 3,3 Milliarden Euro Mehreinnahmen einbringen soll.

Dennoch verbleibe laut Berechnungen des GKV-Spitzenverbands für 2027 eine Lücke von 1 Milliarde Euro. Zudem bezweifelte Blatt, dass die geplante Expertenkommission, die am 7. Oktober 2026 eingesetzt werden und bis Ende Januar 2027 Vorschläge erarbeiten soll, kurzfristig tragfähige Lösungen bringen wird.

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Die Pflegekasse steht unter Druck: Für die kommenden Wochen fehlen rund 500 Millionen Euro im Ausgleichsfonds, ein Notdarlehen soll die Zahlungsfähigkeit sichern. Wer jetzt Leistungen beantragt, sollte die Fristen kennen — ein Bündnis aus 14 Organisationen rät, Anträge noch nach geltendem Recht zu stellen. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung. Leitfaden zur Antragstellung jetzt sichern

Zu den weiteren Regierungsplänen für 2027 zählen eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um monatlich 300 Euro sowie Einsparungen: So soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat bei Pflegegrad 1 entfallen und die Kriterien für die Pflegegrade 1 bis 3 verschärft werden.

Ein Bündnis aus 14 Organisationen, darunter der DGB, Verdi und die Caritas, warnte davor, dass dies Pflegebedürftigen den Zugang zu Leistungen erheblich erschweren könnte.

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