Pflegende, Angehörige

Pflegende Angehörige: EuGH stärkt Diskriminierungsschutz deutlich

29.05.2026 - 22:09:28 | boerse-global.de

EuGH-Urteil erweitert Diskriminierungsschutz für Pflegende. Gleichzeitig wünscht sich die Mehrheit der Beschäftigten kürzere Arbeitszeiten.

Pflegende Angehörige: EuGH stärkt Diskriminierungsschutz deutlich - Foto: über boerse-global.de
Pflegende Angehörige: EuGH stärkt Diskriminierungsschutz deutlich - Foto: über boerse-global.de

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gibt pflegenden Angehörigen mehr Rechte – während immer mehr Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren wollen.

Neuer Diskriminierungsschutz für Pflegende

Der EuGH machte im September 2025 klar: Wer Angehörige pflegt, steht unter besonderem Schutz. Im Fall „Bervidi“ entschieden die Richter, dass der Diskriminierungsschutz wegen einer Behinderung auch für diese Gruppe gilt – der sogenannte Schutz durch Assoziation.

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Arbeitgeber müssen jetzt aktiv werden. Sie sind verpflichtet, feste Arbeitszeiten einzurichten oder einen Arbeitsplatzwechsel zu ermöglichen. Vorübergehende Lösungen reichen nicht aus.

In Deutschland greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Betroffene – darunter Eltern von rund 214.000 schwerbehinderten Kindern – müssen Diskriminierungen innerhalb von zwei Monaten schriftlich anzeigen.

Mehrheit will kürzere Arbeitszeiten

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Eine Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit befragte zwischen Januar und Mai 2025 fast 7.000 Beschäftigte. Ergebnis: 53 Prozent wünschen sich kürzere Arbeitszeiten.

Besonders Väter wollen ran: 63 Prozent von ihnen streben eine Reduzierung an. Bei Müttern sind es 43 Prozent.

Ein Drittel der Beschäftigten mit Erziehungs- oder Pflegeverantwortung hat regelmäßig Probleme, Beruf und Privatleben unter einen Hut zu bekommen. Bei alleinerziehenden Müttern liegt dieser Wert bei 42 Prozent. Die Folge: 69 Prozent der betroffenen Frauen fühlen sich nach der Arbeit erschöpft.

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Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack fordert mehr Arbeitszeitsouveränität für Beschäftigte.

Neue Gesetze ab 2026

Der Gesetzgeber hat bereits reagiert. Seit Januar 2026 dürfen qualifizierte Pflegefachpersonen Bescheinigungen für kurzzeitige Arbeitsverhinderungen ausstellen. Das regelt das Gesetz zur Befugniserweiterung in der Pflege (BEEG).

Ab August 2026 kommt der stufenweise Start eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.

Bereits im Sommer 2025 traten Änderungen bei der Pflegeversicherung in Kraft. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von maximal 3.539 Euro zusammengefasst. Der Anspruch auf Verhinderungspflege verlängerte sich von sechs auf acht Wochen – die bisherige Vorpflegezeit entfiel.

Für den Mutterschutz ist zudem eine gestaffelte Regelung bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche angekündigt.

Druck bleibt hoch

Trotz aller Reformen: Die Belastung für pflegende Angehörige ist enorm. Das Müttergenesungswerk stellt fest, dass jede vierte Mutter und etwa ein Drittel der pflegenden Angehörigen eine Kur brauchen. Bei Eltern behinderter Kinder liegt der Anteil sogar bei 75 Prozent.

Die Wartezeiten für entsprechende Angebote können bis zu einem Jahr betragen. Unbezahlte Sorgearbeit hat laut dem Werk jährlich einen Wert von über einer Billion Euro.

Die Bertelsmann Stiftung prognostiziert: Bis 2030 wird die Zahl der Pflegebedürftigen um etwa 50 Prozent steigen.

Unternehmen reagieren

Immer mehr Firmen bieten interne Informationsangebote an. Ende Mai 2026 organisierte die VBV-Gruppe Fachvorträge zu Elternschaft und Pflege. Ziel: Mitarbeiter über rechtliche Rahmenbedingungen und Alltagshilfen informieren.

Auch öffentliche Arbeitgeber wie die Deutsche Rentenversicherung Bund setzen auf Zertifizierungen, Telearbeit, Homeoffice oder Sabbaticals. Bereits über ein Drittel der Belegschaft arbeitet dort in Teilzeit.

Beratungsstellen in den Landratsämtern helfen bei Fragen zur Familienpflegezeit. Sie regelt seit Anfang 2012 die Freistellung für pflegende Angehörige.

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