Pflegenotfallgesetz: Verband warnt vor Kürzungen um bis zu 1.684 Euro
Veröffentlicht am: 21.08.2026 um 04:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundesverband Ambulante Dienste (bad e.V.) hat am 19. August 2026 vor weitreichenden negativen Konsequenzen des geplanten Pflegenotfallgesetzes (PNOG) gewarnt. Nach Einschätzung des Verbandes löst der vorliegende Entwurf bei Beschäftigten und Pflegeeinrichtungen erhebliche Zukunftsängste aus.
Im Zentrum der Kritik stehen geplante finanzielle Umstrukturierungen und Einschränkungen bei den Leistungsangeboten, die nach Ansicht von Branchenvertretern die ambulante Versorgung gefährden könnten.
Massive Kürzungen bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Ein wesentlicher Kritikpunkt des Verbandes betrifft die geplante Streichung des bisherigen gemeinsamen Jahresbetrags für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro. Dieser soll laut Entwurf durch ein sogenanntes Überbrückungsbudget ersetzt werden.
Für die Pflegegrade 2 und 3 ist hierbei ein Betrag von 1.855 Euro vorgesehen, während für die Pflegegrade 4 und 5 eine Summe von 2.285 Euro veranschlagt wird.
Zudem äußerten Mitglieder wie Nadya Klarmann deutliche Kritik an der geplanten Neuregelung der ambulanten Verhinderungspflege. Der Entwurf sehe vor, dass Ausfälle der regulären Pflegeperson künftig kaum noch ambulant überbrückt werden können.
Eine solche Unterstützung solle demnach nur noch in akuten Notfallsituationen möglich sein. Der Bundesverband bad fordert daher den Erhalt der bestehenden Regelungen im SGB XI und plädiert stattdessen für eine Öffnung des Sozialraumbudgets für ambulante Dienstleister.
Gefährdung der Tagespflege durch Budgetänderungen
Weitere Warnungen beziehen sich auf die geplante Umgestaltung des Entlastungsbetrags. Dieser liegt derzeit bei 131 Euro monatlich und soll laut PNOG-Entwurf in ein Sozialraumbudget von 175 Euro überführt werden.
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Problematisch bewertet der Verband jedoch die Einschränkung, dass diese Mittel künftig nicht mehr für Eigenanteile in der Tagespflege genutzt werden dürfen. Für Personen mit Pflegegrad 1 drohe ab dem Jahr 2027 zudem die vollständige Streichung dieses Betrags.
Medina Akbarzada vom Pflegezentrum Sonnenschein wies darauf hin, dass die Entscheidung über die Häufigkeit von Tagespflegebesuchen maßgeblich vom Entlastungsbetrag abhänge.
Sollten diese Mittel wegfallen oder zweckgebunden eingeschränkt werden, drohe in vielen Fällen die Aufgabe der häuslichen Versorgung und ein verfrühter Umzug in stationäre Heime. Die BAD-Geschäftsführerin Andrea Kapp forderte daher dringende Nachbesserungen am Gesetzentwurf, um die finanzielle Überforderung von Pflegebedürftigen abzuwenden.
Breite Kritik an Personalbemessung und Refinanzierung
Neben dem Bundesverband bad formiert sich auch in anderen Regionen und Verbänden Widerstand. Die Arbeitnehmerkammer Bremen, der DBfK Nordwest, die Gewerkschaft ver.di und der Bremer Pflegerat forderten am 19. August 2026 eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Sie kritisieren insbesondere die Koppelung der Personalbemessung an Pflegegrade sowie die Bereitstellung von Mitteln für Technik statt für Personal. Zudem wird vor einer unvollständigen Refinanzierung von Tariflöhnen gewarnt.
In Thüringen mobilisiert der bpa bereits für eine Demonstration am 24. August 2026 in Erfurt. Unter dem Motto, die Reform dürfe kein „PNOGchio-Gesetz“ werden, richtet sich der Protest gegen die Ungleichbehandlung bei der Gehaltsrefinanzierung und die drohende Zerschlagung von Beratungsstrukturen.
Politischer Zeitplan und wirtschaftlicher Hintergrund
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Während das Bundeskabinett das Gesetz voraussichtlich Mitte September verabschieden will, fordern CDU-Abgeordnete wie Weiss, Bury und Naser in einem Schreiben an Gesundheitsminister Linnemann ein beschleunigtes Verfahren für gemeinschaftliche Wohnformen. Modelle wie „Stambulant“ könnten die Pflegekassen um 30 Prozent entlasten und die Eigenanteile der Betroffenen um bis zu 1.000 Euro senken.
Die Debatte findet vor einem angespannten wirtschaftlichen Hintergrund statt. Der BKK Dachverband prognostiziert bis Ende 2026 ein Rekorddefizit in der Pflegeversicherung von bis zu 5,2 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesverband bad unter anderem die vollständige Erstattung pandemiebedingter Kosten sowie eine Steuerfinanzierung für versicherungsfremde Leistungen, um die Branche zu stabilisieren.
