Pflegereform, Tariflohnpflicht

Pflegereform: Tariflohnpflicht vier Jahre ausgesetzt, Kosten steigen

Veröffentlicht: 14.07.2026 um 17:32 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Gewerkschaft ver.di warnt vor Leistungskürzungen und Aussetzung der Tariflohnpflicht im neuen Pflegeneuordnungsgesetz.

Pflegereform 2026: ver.di kritisiert geplante Verschlechterungen
Nahaufnahme der Hände einer Pflegekraft, die die Belastung und den Arbeitsdruck im Pflegesektor symbolisieren. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

di schlägt Alarm. Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) bringe erhebliche Verschlechterungen für Pflegebedürftige und Beschäftigte. Besonders kritisch: die geplante Aussetzung der Tariflohnpflicht für vier Jahre.

Leistungskürzungen und höhere Hürden

Der im Juni vorgelegte Entwurf sieht vor, den Zugang zu Pflegeleistungen zu erschweren. Die Schwellenwerte bei der Pflegegrad-Einstufung sollen angehoben werden. Zudem kritisiert ver.di die kurze Beteiligungsfrist für Verbände.

Die Gewerkschaft fordert stattdessen eine Stärkung der Einnahmenseite. Konkret: Die Beitragspflicht soll auf alle Einkommensarten ausgeweitet werden. Zudem brauche es einen Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. Der Bund müsse versicherungsfremde Leistungen in Höhe von 4,5 Milliarden Euro jährlich übernehmen – plus 6 Milliarden Euro ausstehende Corona-Hilfen.

Zeitplan gerät ins Stocken

Eigentlich sollte das Bundeskabinett Mitte Juli über das Gesetz beraten. Doch der Termin wurde verschoben. Nun sind der 22. oder 29. Juli im Gespräch. Eine erste Lesung im Bundestag? Frühestens im Herbst.

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Der aktuelle Entwurf von Gesundheitsministerin Warken verlangt von den Pflegekassen Einsparungen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro für 2027. Erreicht werden soll das unter anderem durch eine Streckung der Entlastungszuschläge für Heimbewohner: von 12 auf 18 Monate pro Stufe. Auch die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige könnten sinken.

Betroffene müssen tiefer in die Tasche greifen

Die Reform kommt die Pflegebedürftigen teuer zu stehen. Bereits zum 1. Juli lag der durchschnittliche Eigenanteil für Pflege im ersten Jahr im Heim bei 2.088 Euro monatlich. Ab 2027 fällt zudem der Entlastungsbetrag von 131 Euro für Menschen mit Pflegegrad 1 weg.

Für die Pflegegrade 2 bis 5 gibt es stattdessen ein neues Sozialraumbudget. Das liegt je nach Alter zwischen 175 und 300 Euro monatlich.

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GKV-Gesetz: Nächster Brandherd

Parallel sorgt das am 10. Juli verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für Ärger. Der Deutsche Pflegerat (DPR) und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisieren die Deckelung der Pflegebudgets. Besonders hart: die Abkehr von der verbindlichen Pflegepersonalbemessung (PPR 2.0).

DBfK-Präsidentin Vera Lux warnt vor einem Personalabbau wie in den Jahren 1996 und 1997. Das gefährde die Patientensicherheit und setze die Beschäftigten unter Druck. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Arbeitgeberverband bpa schließen sich der Kritik an.

Streit um Tarifrefinanzierung

Ein weiterer Zankapfel: die Refinanzierung von Tarifsteigerungen. Tarifgebundene Anbieter bekommen Gehaltserhöhungen bis zu einer bestimmten Grenze voll erstattet. Einrichtungen ohne Tarifbindung gehen leer aus. Der bpa prüft eine Verfassungsbeschwerde – wegen Wettbewerbsverzerrung.

Der GKV-Spitzenverband verteidigt die Maßnahmen als notwendig zur Stabilisierung der Beitragssätze. Einzelne Klinikverbünde begrüßen die Deregulierung sogar. Für die Pflegebedürftigen und Beschäftigten bleibt die Situation aber angespannt.

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