Pflegereform: Wirtschaftsrat fordert höhere Eigenanteile für Wohlhabende
Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 07:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Angesichts einer drohenden Finanzierungskrise in der gesetzlichen Pflegeversicherung hat der Wirtschaftsrat der CDU Mitte August 2026 ein Positionspapier vorgelegt.
Das Gremium spricht sich darin für eine grundlegende Systemumstellung aus, bei der wohlhabende Pflegebedürftige ihre Eigenanteile verstärkt aus privatem Vermögen finanzieren sollen. Sozialhilfeleistungen sollen nach den Vorstellungen des Wirtschaftsrates künftig strikt auf Bedürftige begrenzt werden.
Fokus auf Eigenverantwortung und steuerliche Anreize
Das exklusiv durch das Handelsblatt veröffentlichte Papier sieht vor, dass private Pflegezusatzversicherungen künftig steuerlich abzugsfähig sein sollen, um die private Vorsorge zu stärken. Ein weiterer zentraler Punkt des Vorschlags ist die Umstellung der Leistungssteuerung: Anstelle von festen Euro-Budgets fordert der Wirtschaftsrat ein Pflegestundenmodell.
Hintergrund dieser Forderungen ist eine erwartete Milliardenlücke in der Pflegeversicherung im Jahr 2027. Gesundheitsminister Linnemann wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, eine entsprechende Pflegereform noch im Laufe des Jahres 2026 auf den Weg zu bringen.
Unterstützung für den Kurs einer höheren Eigenbeteiligung kommt von wissenschaftlicher Seite. Ein Mitglied der Wirtschaftsweisen verwies darauf, dass die Zahl der Pflegebedürftigen von aktuell 5,6 Millionen bis zum Jahr 2055 auf 6,8 bis 7,6 Millionen Personen ansteigen könnte.
Angesichts dieser Entwicklung seien Leistungskürzungen und eine stärkere Beteiligung der Versicherten unumgänglich. Für die Jahre 2025 und 2026 prognostizieren Experten bereits Defizite von 1,65 Milliarden Euro beziehungsweise 3,5 Milliarden Euro. Ein Anstieg der Beitragssätze um 0,3 Prozentpunkte gilt als möglich.
Steigende Sozialhilfequote und Kostenrisiken
Eine aktuelle Studie der Krankenkasse DAK untermauert den Reformdruck. Demnach liegt die Sozialhilfequote in Pflegeheimen im Jahr 2026 bei einem Rekordwert von 37 Prozent. Bis zum Jahr 2035 könnte dieser Anteil auf 43 Prozent steigen, was einer Zunahme der Empfänger um 15 Prozent auf etwa 356.000 Personen entspräche.
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Während ein theoretischer Pflegedeckel bei 1.200 Euro die Quote senken würde, verursachte ein solches Modell laut DAK-Berechnungen im Jahr 2027 Zusatzkosten von 2,2 Milliarden Euro. Derzeit liegt der durchschnittliche Eigenanteil in einem Pflegeheim im ersten Jahr bei 3.364 Euro pro Monat.
Parallel dazu plant das Bundesgesundheitsministerium Verschärfungen bei der Heranziehung von Angehörigen. So wird die Streichung der Schoneinkommensgrenze von 100.000 Euro für Kinder diskutiert, die bislang bei der Übernahme von Pflegekosten für ihre Eltern galt.
Kritik am Pflegeneuordnungsgesetz und geplante Kürzungen
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), das Mitte September 2026 vom Kabinett beschlossen werden soll, stößt bereits auf deutliche Kritik bei Sozialverbänden und Gewerkschaften. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ab 2027 auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus.
Am Beispiel des Pflegegrads 3 würde dies eine Senkung der monatlichen Rentenanwartschaft von 16,03 Euro auf 11,22 Euro bedeuten. Bei einer intensiven häuslichen Pflege in Pflegegrad 5 und einer Reduzierung der Arbeitszeit der Pflegeperson auf 20 Stunden pro Woche drohen laut Modellrechnungen Rentenverluste von 2.000 Euro pro Jahr.
Zudem sieht der Referentenentwurf des PNOG vor, dass der eigenständige Anspruch auf Pflegehilfsmittel in Höhe von 42 Euro monatlich entfällt. Dieser soll stattdessen in ein neues Entlastungsbudget integriert werden. Verbände wie der DBfK und ver.di warnen vor verdeckten Kürzungen, da die Erhöhungen in den Pflegegraden 2 und 3 durch den Wegfall der Hilfsmittelpauschale nahezu vollständig aufgezehrt würden.
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Bereits Ende April 2026 hatte das Bundeskabinett eine Deckelung der Krankenhaus-Pflegebudgets ab 2027 beschlossen. Das Wachstum dieser Budgets soll sich künftig strikt an der Lohnentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren, in den Jahren 2027 bis 2029 sogar einen Prozentpunkt darunter liegen.
Sozialverbände wie der VdK raten Versicherten aufgrund der ab 2027 erwarteten strengeren Kriterien für die Pflegegrade 1 bis 3, Erstanträge noch im Jahr 2026 zu stellen.
