Pharma-Abschlag: Standortklausel soll ab Januar 2027 greifen
Veröffentlicht am: 28.08.2026 um 06:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Um die Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie in Deutschland zu verbessern, hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) ein Konzept für eine wirksame Standortklausel vorgelegt. Der Vorschlag zielt darauf ab, Belastungen aus dem geplanten GKV-Sparpaket abzufedern und Anreize für inländische Investitionen zu schaffen.
Hintergrund ist die für den 1. Januar 2027 vorgesehene Erhöhung des Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel, der von aktuell 7 Prozent auf 15,5 Prozent steigen soll.
Befreiung von Abschlagserhöhung bei Inlands-Investitionen
Das Konzept des BPI sieht vor, dass Pharmaunternehmen von dem zusätzlichen Abschlag in Höhe von 8,5 Prozentpunkten befreit werden können. Voraussetzung hierfür seien konkrete, zusätzliche und nachweisbare Investitionen am Standort Deutschland.
Während der reguläre Herstellerabschlag somit für diese Unternehmen bei 7 Prozent verbleiben würde, müssten Firmen ohne entsprechende Investitionen ab Anfang 2027 den vollen Satz von 15,5 Prozent auf den Herstellerabgabepreis leisten. Eine Ausnahme von diesem erhöhten Abschlag ist bisher nur für klinische Prüfungen in Deutschland vorgesehen.
Für die Inanspruchnahme der Standortklausel hat der Verband detaillierte Bedingungen definiert. Dazu gehören eine mehrjährige Standortbindung, eine wirksame Kumulierungskontrolle sowie Regelungen zur Rückforderung bereits gewidmeter Mittel, sollte die Bindung nicht eingehalten werden. Zudem schlägt der BPI eine zeitliche Befristung der Maßnahmen und die Festlegung von Höchstbeträgen vor.
Um europarechtliche Vorgaben einzuhalten, dürfe das Modell keine reine Inlandsförderung darstellen und müsse zudem notifiziert werden. Die operative Abwicklung der Befreiungsanträge soll nach den Vorstellungen des Verbandes über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen.
Politische Beratung und zeitlicher Rahmen
Der Herstellerabschlag für patentgeschützte Arzneimittel soll 2027 auf 15,5 Prozent steigen – doch wer in Deutschland investiert, kann die Erhöhung vermeiden. Unser Leitfaden zeigt, welche Bedingungen die Standortklausel erfüllen muss und wie Sie den Investitionsnachweis beim BAFA erfolgreich einreichen. Jetzt kostenlosen Leitfaden zur Standortklausel sichern
Die Bundesregierung greift das Thema der Standortklausel bereits auf. Eine eigens hierfür eingesetzte Kommission zur Standortklausel tagt am heutigen Freitag, den 28. August 2026, zu ihrer konstituierenden Sitzung.
Das Fachgremium hat die Aufgabe, bis Ende September einen entsprechenden Entwurf für die gesetzliche Ausgestaltung vorzulegen. Ziel der Koalition ist es, Unternehmen mit Investitionen in Deutschland gezielt zu entlasten. Ein Inkrafttreten der neuen Regelungen ist zeitgleich mit der geplanten Abschlagserhöhung zum 1. Januar 2027 möglich.
Kritik der gesetzlichen Krankenkassen
Die Pläne stoßen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen auf deutliche Ablehnung. Der AOK-Bundesverband kritisierte die Standortklausel als einen Irrweg und bezeichnete das Vorhaben als Standortpolitik auf Kosten der Beitragszahlenden.
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Dr. Carola Reimann, bemängelte, dass die Klausel ihre eigentlichen Ziele verfehle. Sie verwies auf drohende Zusatzkosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und betonte, dass Wirtschaftsförderung keine Aufgabe der Versichertengemeinschaft sei. Zudem greife das Instrument für die meisten forschenden Unternehmen ohnehin nicht.
Die geplante Standortklausel ist umstritten – Krankenkassen warnen vor Mitnahmeeffekten. Für Pharmaunternehmen entscheidend: Nur wer die genauen Voraussetzungen erfüllt, profitiert von der Befreiung. Unser Leitfaden liefert die Checkliste mit allen Bedingungen, von der Standortbindung bis zur Rückforderung. Standortklausel-Checkliste jetzt anfordern
Anstelle von Rabattnachlässen forderte Reimann strukturelle Verbesserungen wie den Abbau von Bürokratie, eine stärkere Sicherung von Fachkräften sowie Optimierungen bei den Steuern und Energiepreisen.
Auch AOK-Chef Jens Bauernfeind äußerte Skepsis und gab zu bedenken, dass frühere Zugeständnisse an die Branche in der Vergangenheit nicht nachweislich zu höheren Investitionen geführt hätten. Die Krankenkassen befürchten, dass die Standortklausel lediglich zu Mitnahmeeffekten führt, ohne die Versorgungssicherheit oder die industrielle Basis nachhaltig zu stärken.
